Anzeige wegen Hausfriedensbruch vom Miteigentümer

7 Antworten

Hausfriedensbruch kann man nur begehen wenn das Gelände befriedet ist, sprich eingezäunt und wenn du es widerrechtlich tust. Das ist aber nicht der Fall. Die Garage ist offen und somit für jeden zugänglich. Diese Anzeige ist das Papier nicht wert. Ich würde das entspannt auf mich zukommen lassen. Zum Thema seiner Tonnen erscheint mir das soweit dadurch nicht andere Leute/Mieter/Nutzer in ihrem Gebrauch beeinträchtigt werden. Ruf einen Anwalt an. Mein Rat. OWiG oder StVO Verstoß...keine Ahnung.

Entweder lädst du ihn auf einen Kaffee ein, auch wenn dir das zuwider sein sollte. Besprich das mit ihm und versucht eure Differenzen aus der Welt zu schaffen. Zeige Verständnis für seine Standpunkt (auch wenn du es nicht hast).

Oder: du nimmst dir einen Anwalt und ihr bekriegt euch weiter sinnlos.

Was er behauptet, ist zunächst nur seine Behauptung, er muss durch Zeugen beweisen können, was er behauptet, so lange Du nicht bestätigst, was er sagt.

Mit solchen Geschichten werden die Gerichte erheblich belastet. Eigentlich sind die Gerichte auch nicht das Forum, vor dem derartige Kindereien verhandelt werden sollten. Erkundige Dich mal, ob und wo es für Euren Wohnbezirk einen Schiedsmann gibt. Noch besser wäre es, wenn Eure WEG sich einen Mediator leisten würde. Aber da müssten sich dann alle Seiten einig sein.

Zu unstrukturiert (welcher neue Eigentümer? von was, vom Nachbarobjekt?) und zu deutsch. Ein Fall für einen Mediator, der Euch an einen Tisch bringt, für den Anwalt oder für die Albaner, die das Ganze wie einen Unfall aussehen lassen.... von hier ohne Details/Vorgeschichte kaum zu beurteilen...

Sie bestreiten seine Angaben - was denn sonst!?!