Wem gehören die Pflastersteine

8 Antworten

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befindet sich dein eigentum auf oder in einem versteigerten objekt, dann hat es der neue eigentümer miterworben!!!

da wird auch eine klage nicht helfen er hat gekauft wie gesehn mit allem was da is

Wenn die Zufahrt zu dem Grundstück gehört habt ihr Pech gehabt und habt den neuen Besitzer einen Gefallen getan.Ihr könnt versuchen in einem Gespräch und Belege(Rechnungen )nach zu weisen das ihr die Pflastersteine bezahlt habt und dadurch die Steine euer Eigentum sind.Ihr könnt ihn auch auf herausgabe der Steine verklagen.Mußt aber da auch nachweisen das es eure Steine sind.

Grundsätzlich besteht von Ihrer Seite aus ein Wegerecht, d.h. der andere Hausbesitzer hätte von vornherein für den Weg aufkommen müssen. Da Sie den Weg gelegt haben,mit Ihren Steinen, sind ebendiese Steine natürlich nachwievor Ihr Eigentum. Sie können sie herausreissen. Danach muss der neue Mieter sogar für einen neuen Weg aufkommen.

Was steht im Pachtvertrag? Ist dort geregelt wie die Fläche zurückgegeben werden muß?

Andererseits ist 2008 auch sooo lange her, daß der Rückgabezustand zu jenem Zeitpunkt auch als von beiden Seiten als (stillschweigend) akzeptiert gedeutet werden kann.

Und, wenn Du eine Obstwiese hättest zurückgeben sollen, dann darfst Du mit den Kosten für die Errichtung einer solchen rechnen, falls Du Deine Pflastersteine wiederhaben willst.

Also laß das mal lieber so ruhen wie das ist. Stattdessen spricht nichts dagegen mit dem neuen Eigentümer einen neuen Pachtvertrag zu schließen, wenn gewünscht.

Äh ... der Pachtvertrag war mit dem Voreigentümer geschlossen worden und wurde von keiner Seite gekündigt, sondern nur die Fläche per Zwangsversteigerung übereignet?

Da kann ich dann nicht mehr helfen, aber ich vermute, daß im BGB geregelt sein wird, daß der Pachtvertrag (ähnlich wie ein Wohnungsmietvertrag) auf den neuen Eigentümer übergehen muß. Nur dann wäre das Verhältnis ungekündigt, entsprechende Pacht von 2009-heute nachzuzahlen, das Abzäunen ein Vertragsbruch und Du kannst Dir Deine Steine wieder holen.

Vielleicht weiß der Neueigentümer noch nicht einmal, daß es einen evtl. gültigen Pachtvertrag gibt und die Einzäunung völlig ahnungslos gemacht hat. 

Die Zufahrt muss öffentlich-rechtlich gesichert sein (Baulast). Danach muss der Grundstückseigentümer die Zufahrt sicher stellen. Wer die Kosten dazu trägt muss gesondert vereinbart werden, auch ob und wie die Fläche befestigt und gepflegt werden soll.

Es wird immer vergessen, diese Regelungen zum Unterhalt ins Grundbuch eintragen zu lassen, so wohl auch hier.

Nun ist nur noch zu klären, ob der alte Mievertrag nach der Zwangsversteigerung noch besteht. Dies ist eine Rechtsfrage im Einzelfall und kann hier nicht beantwortet werden.

Zumindest:

Die Pflastersteine gehören dem Grundstückseigentümer; er muss aber sicher stellen, dass die Zufahrt befahrbar bleibt.

liegen an der seite fahrzeuge können vorbei es geht eigentlich nur ums bild