Wer ist für die Instandhaltung eines Weges zuständig?
Folgender Fall: Wegerecht geht über Grundstück des Nachbarn, welcher allerdings den Weg selbst nicht nutzt. Wer muss ihn instandhalten: der Eigentümer oder der Nutzer?
4 Antworten
Ich würde denken, der Eigentümer. Aber aus guter Nachbarschaft würde ich als Nutzer das dann machen, zumal er ihn nicht nutzt.
Zuständige für alles was den Weg betrifft ist der Eigentümer. Es sein denn es ist etwas anderes gereget. Jedoch muss der "nichts" machen, wenn er nicht will. Macht er was kann er die Kosten Umlegen und zwar je nach Nutzung. Da hier nur der Berechtigte nutzt zahlt er alles.
Also nicht verärgern, sonst beauftrag der eine Putzdienst auf deine Rechnung
Der Berechtigte kann den Weg aber auch selber unterhalten. Das ist ihn gestattet. Änderungen und Art der Unterhaltung bestimmt aber der Eigentümer.
Er muss aber alles gestatten was das Wegerecht braucht.
Es gibt einige BGH Uteile nachzulesen https://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=4
Genau nachlesen kannst du das im Grundbuch. Ist bei uns auch drin. Mit Wegerecht hat man nur Ärger.
Der Eigentümer
Das ist auch der Grund weshalb man keines einräumen sollte wenn es sich vermeiden läst.