Wegerecht Pacht?

4 Antworten

Wenn es ein Wegerecht für die gibt, dann darfst du keine Pacht verlangen. Bietest du - unabhängig von vorhandenen Weg - einen besseren, luxeriöseren oder kürzeren, Weg an, dann darfst du dafür Pacht verlangen.

Allerdings müssen die Besitzer im Rahmen ihres Wegerechts zu ihren Grundstücken kommen dürfen. Selbstverständlich ohne Kosten.

MarkSch77 
Fragesteller
 29.09.2014, 22:56

Im Grundbuch ist nur die Baulasterklärung für den Rettungsweg eines anderen anliegenden Grundstückes ohne Garage.Keiner von denen ausser einer hatte Wegerechtpacht bezahlt

xxxKarloxxx  29.09.2014, 23:02
@MarkSch77

Wegerechtpacht ??? gibt es nicht entweder gibt es ein Wegerecht in Ihrem Grundstück Abtl 2 eigetragen oder nicht. Was es geben könnte ist zusätzlich die erwähne Reallast aber das müssten Sie wissen den dann würde Ihnen Geld zustehen.

MarkSch77 
Fragesteller
 29.09.2014, 22:57

und zu ihren Haus kommen sie ja von vorne rein,das ist nur der Garagenhof

Die Frage ist ob in deinem Grundbuchauszug ein Wegerecht in der Abteilung 2 zugunsten des Grundstückes wo die Parkplätze sind eingetragen ist. Den so wie ich mir das jetzt vorstelle ist dein Grundstück das "Dienende Grundstück".

Sollte kein Wegerecht in der Abteilung 2 stehen so haben die Eigentümer des Grundstückes mit den Parkplätzen kein Recht dein Grundstück zu befahren und du kannst Ihnen das Wegerecht gegen einen Preis überlassen oder ggf. gegen eine Pacht (Reallast) dennoch bin ich mir da etwas unsicher ob das geht.

Am besten einen Notar oder Immobilienmakler Fragen. Oder du gehst zum Grundbuchamt und schaut da mal nach was in deiner Abteilung 2 steht.

Was meinst du mit : "Und es gab einen Bewohner der vorher an der Stadt Pacht bezahlt hat und die anderen nicht" ??? Was hat da auf einmal die Stadt mit zutun ?

MarkSch77 
Fragesteller
 29.09.2014, 23:06

Das Grundstück gehörte ursprünglich der Stadt und sie hat es weiter verkauft an einer Wohnungsgesellschaft und danach habe ich das gekauft.Und als das der Stadt gehörte hat ein Anwohner einen Pachtvertrag machen müssen.Welchen später die Wohnungsgesellschaft übernommen hat.Der Fehler der Stadt oder Gesellschaft war ebend das die sich nicht weiter gekümmert hat als da neue Garagen dazu gebaut worden sind.Und in der Abteilung 2 ist kein Eintrag

xxxKarloxxx  29.09.2014, 23:34
@MarkSch77

Okay. Paar Sachen sind mir noch unklar aber das ist jetzt nicht so relevant.

Dan hat da ein Notar oder wer auch immer geschlampt. Das Grundstück auf dem jetzt die Garagen sind (sollte es keine Zufahrt an eine öffentliche Straße haben) ist ein Helikoptergrundstück ^^. Das kann jetzt bedeuten das du jetzt in der Lage bist dir jeden theoretisch beliebigen Preis geben zu lassen damit die Last (Wegerecht) in dein Grundstück eingetragen wird und die Besitzer der Garagen wieder auf deinem Grundstück fahren dürfen. Um das was du jetzt erfahren hast zu bestätigen ** würde ich** zu einem Notar das würde dich etwas kosten aber dann bist du auf der sichern Seite.

Meiner Vermutung aus den Infos die du uns zu Verfügung gestellt hast ist das beim Verkauf durch die Stadt die Stadt vergessen hat das Wegerecht einzutragen. Denn als es der Stadt gehörte durfte da jeder durch. Nachdem das Grundstück Privat wurde eben nicht.

Dennoch nochmals der hinweiß zu einem Notar zu gehen den es könnte sein das wir was übersehen haben. (z.B. eine Urkunde in der Grundbuchakte oder so). Dennoch würde ich mal behaupten stand jetzt ohne Wegerecht darf keiner durch dein Grundstück.

Nein... es ist nicht rechtens!

Schau doch mal ins Grundbuchamt, dort sollte ein Wegerecht eingetragen sein, wenn ja, kannst du kein Geld verlangen. Die Einfahrt MUSS freigehalten werden.

xxxKarloxxx  29.09.2014, 23:40

Warum Muss die Einfahrt freigehalten werden ??? Wenn es das Wegerecht nicht gibt dann kann man theoretisch die Einfahrt abreisen als Besitzer des Grundstückes mit der Einfahrt. Den der Eigentümer hat keine Pflicht eine solche Einfahrt zu Verfügung zu stellen ohne Wegerecht.