Wie lautet die Abwägung zwischen selbstbestimmung und Wohlergehen?

welche normalerweise gegen Grundrechte verstoßen würden

konkreter?

Das Wohlergehensrecht

4 Antworten

Am Ende ist es scheinbar in einigen Punkten eine Auslegungssache ... vielleicht sehen wir in Zukunft mehr Bevormundung...

Aber im Grunde war es schon immer so, dass falls jemand eine ansteckende Erkrankung wie eine offene Tuberkulose hat, diese Person gegen ihren Willen in eine Klinik verbracht und dort festgehalten werden kann.

Auch war es immer so, dass Menschen die selber nicht für sich entscheiden können in einem festgelegten Rahmen der durch ärztliche Einschätzung, Patientenverfügung, Vormundschaft, Gericht etc. behandelt werden.

Es gibt kein Recht auf "Wohlergehen". Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

ist wie die meisten anderen Grundrechte auch mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet. Ob dieser Gesetzesvorbehalt angewendet werden darf, wird über die Methode der Güterabwägung geklärt.

Eine allgemeine Antwort auf deine ziemlich schwer zu verstehende Frage ist daher nicht möglich.

Ein Rechtsgrundsatz lautet "Dem Wollenden geschieht kein Unrecht".

Wer zum Zahnarzt geht stimmt z.B. in eine Körperverletzung ein.

Ich vermute dass du meinst ab wann man einen medizinischen Eingriff auch ohne deine Einwilligung durchführen darf?

Nicht so lange du mündig und zurechnungsfähig bist.

Ein mündiger Mensch darf immer jede Untersuchung, oder Therapie ablehnen, auch wenn sie überlebenswichtig wäre.

Z.B. Bluttransfusionen. Die kann er auch schriftlich in einer Patientenverfügung festhalten, für den Fall dass er bewusstlos ist und sich nicht äußern kann

Liegt dem Arzt aber z.B. in einer Notfallsituation keine Willenserklärung vor, muss er so handeln als wäre der Patient mit allem einverstanden. Dafür kann der Arzt später nicht belangt werden.

Sollte der Patient nicht zurechnungsfähig sein, muss eine Notfall Betreuung bei Gericht beantragt werden. Dann darf der Betreuer entscheiden ob und welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden.