Wie soll ich Art. 120 des Grundgesetzes verstehen?

10 Antworten

Hier ein Link, der dir weiterhelfen sollte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungskosten

Jameson361 
Fragesteller
 24.02.2013, 00:35

Also sind wir immer noch besetzt?

AndyundManu  24.02.2013, 01:04
@Jameson361

Nein nicht wir, ehr Umgekehrt, wir "besetzen" noch andere Länder. z.B da wo unsere Soldaten eingesetzt werden.

Jameson361 
Fragesteller
 24.02.2013, 01:17
@AndyundManu

OK gutes Argument, aber laut GG zweischneidig auslegbar! Da sollte nachgebessert werden! Um keine "Verwechslungen" aufkommen zu lassen! Werde darüber nachdenken!

Das darfst du genauso verstehen, wie es gemeint ist. "Besatzungskosten" – was gibt es hier zu interpretieren? Und falls Art. 120 veraltet ist, stellt sich die Frage, warum er nicht längst gestrichen oder wenigstens modifiziert wurde. Unsere Legislative streicht ja sonst dauernd in den Gesetzen rum, unter den obsoleten Paragraphen steht dann immer "(weggefallen)".

Meiner Ansicht nach haben Ausdrücke wie "Besatzungskosten" und "Besatzungszonen" (Art. 125), aber auch Art. 139 (über Vorbehaltsrechte der Alliierten) in der Verfassung eines souveränen Staates nichts verloren. Liebe gf-Leser, ihr dürft euch dieser Meinung gerne anschließen. Keine Angst, das macht euch weder zu "Reichsdeppen" noch zu "Rechtspopulisten" (die übliche Nazi-Keule bei unerwünschten Meinungen hierzulande). Es beweist nur, dass ihr noch gesunden Menschenverstand habt.

PatrickLassan  16.03.2014, 20:08

Bevor du hier deine ewig gleichen Argumente vorbringst, hättest du dir mal die Antwort von BjörnWilhelm durchlesen sollen.

Und falls Art. 120 veraltet ist, stellt sich die Frage, warum er nicht längst gestrichen oder wenigstens modifiziert wurde

Dort steht auch etwas über Kriegsfolgelasten, das sind z.B. Kosten für Bombenräumungen, die auch heute noch hin und wieder anfallen.

Meiner Ansicht nach haben Ausdrücke wie "Besatzungskosten" und "Besatzungszonen" (Art. 125), aber auch Art. 139 (über Vorbehaltsrechte der Alliierten) in der Verfassung eines souveränen Staates nichts verloren.

Deine Ansichten sollten sich mehr an Fakten orientieren.Z.B. geht es in Artikel 139 GG nicht um 'Vorbehaltsrechte der Alliierten', sondern um Rechtsvorschriften, die von den Bundesländern vor Inkrafttreten des Grundgesetz erlassen wurde.

Democriticus  19.03.2014, 01:10
@PatrickLassan

So, Freundchen, jetzt gebe ich dir mal einen guten Ratschlag: Wenn du mit dem Stalken nicht mehr aufhören kannst, such dir einen Therapeuten oder eine Selbsthilfegruppe. Das meine ich ernst. Es ist ein absolut aufdringliches, krankes und widerwärtiges Verhalten.

PatrickLassan  19.03.2014, 19:46
@Democriticus

Ich gebe dir auch einen guten Ratschlag. Unterlasse bitte in Zukunft die Verbreitung deiner reichsideologischen Pseudoargumente.

Ganz einfach, so lange wie es im Grundgesetz steht ist es auch gültig. Es bedeutet ganz einfach, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Besatzung steht. Ja, auch heute noch. Eine gültige Aufhebung würde mit einer Änderung des GG Artikels einhergehen, diese ist nicht erfolgt und daher ist es auch heute noch geltendes Recht.

PatrickLassan  14.11.2016, 14:15

Es bedeutet ganz einfach, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Besatzung steht.

Nein, das bedeutet es nicht. Es bedeutet ledglich, dass der Bund (im Gegensatz zu den Ländern) die Kosten zu tragen hat. Artikel 120 GG bezieht sich zudem nicht ausschließkich auf Besatzungskosten (die es nicht mehr gibt), sondern auch auf " die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten", das sind z.B. Kosten für die Beseitigung von Blindgängern.

Artikel 120 GG, erster Satz:

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten

https://dejure.org/gesetze/GG/120.html

Das Besatzungsstatut wurde im Übrigen bereits 1955 aufgehoben, seit Inkrafttreten des 2+4-Vertrags sind auch die letzten noch bestehenden Vorbehaltsrechte der Allierten erloschen.

Zum Nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandvertrag

https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

PS: Die Frage ist von 2013 und wurde von BjörnWilhelm längst zutreffend beantwortet.

Juristica  27.11.2016, 14:06
@PatrickLassan

Dann lies bitte mal das Zusatzabkommen zum 2+4 Vertrag ;)

PatrickLassan  06.07.2017, 13:00
@Juristica

Ich nehme an, dass das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" gemeint ist. Manche Leute haben eben Probleme mit dem Tetxtverständnis und in diesem Fall auch mit der Kausalität.

Zum Nachlesen:

http://www.krr-faq.net/aufheb.php

Der Artikel war zur Entstehungszeit des Grundgesetzes 1949 noch aktuell, denn bis 1955 stand die BRD noch unter Besatzung und musste wie völkerrechtlich vorgesehen die Unterhaltung der Besatzungstruppen bezahlen.

Art. 120 wird gerne als Verpflichtung der BRD gegenüber den Alliierten missverstanden, die Besatzungskosten zu bezahlen (so auch von einigen Antwortenden hier). Das ist jedoch nicht richtig. Erstens brauchten die das nicht, weil Deutschland dazu nach der Haager Landkriegsordnung von 1902 verpflichtet ist. Zweitens ist die Verfassung kein völkerrechtliches Dokument, sondern regelt die innerstaatlichen Verhältnisse.

Vielleicht fällt dir auf, dass in Art. 120 vom "Bund" die Rede ist, nicht von der "Bundesrepublik". Konkret bedeutet der Artikel daher, dass der Bund (im Gegensatz zu den Ländern) künftig die Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten übernimmt, die bis dahin die Länder getragen hatten - also eine innerstaatliche Kostenaufteilung, genau wie im Rest des Artikels.

Seit 1955 ist die Besatzung beendet, ausländische Truppen sind nur noch aufgrund von Verträgen der BRD mit Verbündeten aus der NATO hier und es ziehen immer mehr ab. Die Aufgabenverteilung in Art. 120 gilt immer noch hinsichtlich der Kriegsfolgelasten und Besatzungsfolgekosten (ehem. Kasernen z. B.). Daher wurde der vermutlich noch nicht abgeschafft.

Besatzungskosten sind Kosten die anfallen durch eine Besatzung durch eine Besatzungsarmee. Diese haben wir sehr wohl weiterhin hier in DE. Die US-Armee ist in vielen Orten weiterhin. Zudem ist die die Bezeichnung "NATO-Freunde", "wegen Nato-Mandat" , "Freunde" blah blah lediglich zur Täuschung gedacht. Ein reiner Euphemismus. Auch nach dem völkerrechtswidrigen US-Überfall auf den Irak, behaupten die USA sie seinen nur "Freunde des irakischen Volkes" und "Truppen nur zur Hilfe / zur Demokratieherstellung" entsandt worden usw.. Nur Trottel glauben diese Floskeln noch. Deutschland ist nach wie vor ein besetztes nicht-souveränes Land. Punkt. Das haben W. Schäuble und G. Gysi auch ganz offen zugegeben. D.h. darüber braucht hier nicht diskutiert zu werden. Somit erübrigt sich auch die Frage warum § 120 im GG steht. Schlicht weil er gilt. Die Kosten für die US-Besatzungtruppen, in DE werden von unseren Steuergeldern bezahlt. Punkt. Wir bezahlen für die Aufrechterhaltung unserer Unfreiheit, an die US-Besatzungsmacht, gewaltige Geldbeträge. Kasernen, Verpflegung usw. Das kostet. Was allierte Vorbehaltsrechte angeht.. das ist ein anderes, wenn auch verbundenes Thema. Welches z.B. hinsichtlich der Abhöraffäre, NSA in Deutschland usw. große Bedeutung hat.

PatrickLassan  14.11.2016, 14:21

Deutschland ist nach wie vor ein besetztes nicht-souveränes Land.

Artikel 7 Absatz 2 des 2+4-Vertrags:

Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

 Das haben W. Schäuble und G. Gysi auch ganz offen zugegeben. D.h. darüber braucht hier nicht diskutiert zu werden.

Man sollte aber mal darüber diskutieren, woher du diesen ganzen Unfug hast. Das, was Schäuble und Gysi gesagt haben, hast du offensichtlich nicht verstanden.

Kosten für die US-Besatzungtruppen, in DE werden von unseren
Steuergeldern bezahlt. Punkt. Wir bezahlen für die Aufrechterhaltung
unserer Unfreiheit, an die US-Besatzungsmacht, gewaltige Geldbeträge.

Diese 'gewaltigen Geldbeträge' exisitieren nur in deiner Fantasie.

Zum Nachlesen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705586.pdf