Grunderwerbsteuer bei Umschreibung?

2 Antworten

Vereinbaren Ehegatten oder eingetragene gleichgeschlechtliche Personen einer Lebenspartnerschaft zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung oder Aufhebung Auseinandersetzungs der Partnerschaft einen Eigentümerwechsel bei einer Immobilie, fällt in diesem Zusammenhang keine Grunderwerbsteuer an, wenn eine Immobilie übergeht.

https://www.recht-finanzen.de/faq/505-grunderwerbsteuer-steuerbefreiung-bei-schenkungen

Ich möchte meinen Exmann aus dem Grundbuch austragen lassen.

Auf welcher Grundlage?

Muss ich dann für die erworbenen Anteile nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?

Wurden die Anteile vor oder nach der Scheidung erworben? Und warum fragt man das nicht einfach den eigenen Anwalt, der die Aufteilung der Güter im Scheidungsprozess mitbegleitet hat?