Kann ich meinen ex aus dem grundbuch austragen lassen?

7 Antworten

Da Ihr vermutlich einen notariellen Kaufvertrag habt, kann dieser nur durch einen neuen (geänderten) not. Kaufvertrag geändert werden. Dazu müssen beide Parteien einverstanden sein, denn Du "kaufst" Deinem Ex praktisch seinen Anteil ab. Erst dann kann das Grundbuch geändert werden.Bei dem Kreditvertrag ist das ähnlich. Allerdings MUSS die Bank nicht mit Dir als Alleinschuldner zufrieden sein und kann eine Änderung des Kreditvertrages verweigern, Bürgen fordern oder anderes.Fair regeln könnt Ihr das nur, wenn Ihr Euch möglichst einigt. Dazu gehört aber auch, Deinem Ex zumindest seinen Anteil am Eigenkapital und einen Teil der bisher gezahlten Tilgungen zu überlassen bzw. Euch zu einigen wann Du ihm was zurück zahlst.

Da Ihr beide Eigentümer der Immobilie seit, ich vermute mal jeder zu 50 %, muss ein neuer Kaufvertrag geschlossen werden. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, fällt bei der Übernahme des Anteils vom Exfreund auch wieder eine anteilige Grunderwerbssteuer und Notar- und Grundbuchkosten an. Hier ist natürlich Voraussetzung, dass beide sich über die Übertragung einig sind und dem Vertrag zustimmen.

Aus dem Kreditvertrag kommt der Exfreund nicht so ohne weiteres heraus. Hier muss die Bank zustimmen. Wenn die Bank zustimmt, wird eine Vertragsergänzung erstellt, d.h. der Exfreund wird aus der Kredithaftung entlassen. Die Darlehensbedingungen, hier speziell die Zinsbindung und der Zinssatz bleiben wie bisher bestehen.

Hier muss wohl der notarielle Vertrag geändert werden.

Lasse Dich vorinformieren von Deinem Notar.

Und suche - wenn möglich - alsbald einen Anwalt auf, der Dich über die derzeit rechtlichen Folgen beraten wird.

Das geht nur über einen Notar.

Mit einer Änderung im Grundbuch muss er einverstanden sein - er muss beim Notar nämlich dafür unterschreiben. Klär das mal mit ihm ab. Ansonsten bleibt dir da vermutlich nur der Weg zum Rechtsanwalt