Muss Ehepartner Grunderwerbsteuer zahlen?

3 Antworten

Unter Eheleuten ist das ganz einfach. Sie bürgt bei dem Kreditinstitut mit und kann sich dann auch in Höhe ihrer Bürgschaft auf das Haus mit eintragen lassen. Lebt ihr nicht in "Gütertrennung", gehört ihr sowieso das Haus anteilig mit. Sollte dir etwas zustoßen, ist dein Eigentumsanteil sowieso mindestens zur Hälfte ihr Erbteil (wenn Kinder aus der Ehe hervor gehen, ist die andere Hälfte auf die Kinder aufzuteilen, wenn nicht testamentarisch das Erbe gegenseitig auf den Ehepartner und dann erst auf die Kinder "vererbt" wurde und so den Kindern im Streitfall höchstens ein "Grunderbteil" ausgezahlt werden muss...) und, wenn es sich nicht gerade um ein "Schloss" handelt, steuerfrei. Ich würde dir deshalb von einer "Schenkung", die unter Eheleuten auch in gewissen Grenzen "steuerfrei" ist abraten. Sie bringt keine Vorteile für euch, kann jedoch, bei einer Trennung ( die man nie ausschließen sollte!) erheblichen Streit und kostspielige Auseinandersetzungen nach sich ziehen, bei denen dann in der Regel nur die Anwälte lachend viel Geld verdienen. Also überlege gut, was du tun wirst. Liebe Grüße, Chiliheadz.

Lebt ihr nicht in "Gütertrennung", gehört ihr sowieso das Haus anteilig mit.

Das ist schon mal falsch.

Derjenige, der im Grundbuch steht, könnte z.B. ganz allein entscheiden, ob er das Haus verkaufen will, auch während der Ehezeit.

Betroffen von der Zugewinngemeinschaft ist jedenfalls nur der "Zugewinn", also das, was im Laufe der Ehezeit dazukommt. Und da wäre sie bei ihrer Beteiligung an den Zahlungen dann im Streitfall womöglich auch noch nachweispflichtig...

Du hast allerdings recht: bei einer Trennung bliebe ihr dann eben auch nichts, was sie nicht nachweisen kann...

Wenn du ihr unentgeltlich einen Miteigentumsanteil übertragen willst, fällt sowieso keine Grunderwerbsteuer an, weil es an der Gegenleistung (Kaufpreis) fehlt (§ 3 Nr. 2 GrEStG).

Wenn sie dir den Miteigentumsanteil abkauft, ist der Vorgang ebenfalls grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG) - aber eben erst, wenn ihr verheiratet seid, nicht vorher!

Jeden Grundbucheintrag mußt Du über einen Notar laufen lassen. Den kannst Du vorab auch nach den Kosten fragen. Dessen Antwort ist rechtlich sicher.