Grunderwerbsteuer bei Immobilientausch?
Hallo zusammen,
rein interessehalber:
Nehmen wir mal folgende Ausgangslage an:
TYP A: Hat eine Eigentumswohnung
TYP B: Hat ein Einfamilienhaus
TYP A und TYP B beschließen, ein Immobilien-tausch zu machen. Sprich sie möchten 1:1 die Immobilie unter sich tauschen.
Wie wird hier die Grunderwerbssteuer gerechnet? DIe geht ja eigentlich immer von ein Prozentsatz und die Kaufsumme aus.
4 Antworten
Bei einem wechselseitigen Grundstückstausch, bei dem sich beide Vertragsteile zur Übertragung eines Grundstücks an den jeweiligen anderen Vertragsteil verpflichten, liegen 2 steuerbare Erwerbsvorgänge vor, auch wenn der Grundstückstausch nur in einer Vertragsurkunde vereinbart wird.
Jeder Bodenrichtwert ist einzeln zu ermitteln.
Jeder Bodenrichtwert
??? Irrum?
Genau, es sind zwei Vorgänge, und der Notar schreibt auch für jeden eine Rechnung.
Kann ich aus eigener Erfahrung mit Tauschverträgen nicht bestätigen. Es gibt einen Vertrag und eine Rechung. Die Vertragsparteien teilen sich den Betrag.
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wird für den Erwerb von A der Wert von B und bei B der Wert von A zugrunde gelegt, also jeweils der Wert der Gegenleistung.
Dann werden als Bemessungsgrundlagen die jeweiligen Immoblílienwerte genommen.