Sicherheitszahlung bei einer Immobilie?

5 Antworten

  1. Die Hauptklausel ist: "Die Reservierungszeit beginnt mit dem Tag der geleisteten Sicherheitszahlung auf das Konto des Verkäufers und dauert 2 Monate." - Die Vereinbarung über die Reservation wird rechtskräftig, wenn die Knete auf dem Konto ist und endet nach spätestens 2 Montaten nach diesem Datum.
  2. Die sog. Konditionalklausel zu 1.- lautet: "Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung der verbindlichen Reservierung zu erfolgen."

Trifft die Zahlung von 1'500.00 nicht fristgerecht innerhalb der 7 Tage-Frist ein, geschieht rein gar nichts - Es beginnt keine Reservationsfrist zu laufen und beide Parteien sind frei in ihren weiteren Handlungen.

Nota-bene: Der Vertrag ist meiner Meinung nach Mist wegen dieser Klausel:
"Sollte der Verkäufer die vorzeitig also während der Reservierungsfrist an Dritte verkaufen, so erstattet er 150% geleistete Sicherheitszahlung als Entschädigung."
Entweder macht man einen Vorkaufsvertrag oder man lässt es bleiben. So jedenfalls nützt er gar nichts.

Die Klausel müsste zweckmässigerweise lauten: "Sollte nicht innerhalb von zwei¦drei¦vier Monaten nach Beginn der Reservationsfrist ein rechtsgültiger Kaufvertrag einschliesslich der Anmeldung zum Grundbucheintrag zustande kommen, so erstattet der Verkäufer 150% geleistete Sicherheitszahlung als Entschädigung."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
anasc848h 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:48

Die Klausel müsste zweckmässigerweise lauten: "Sollte nicht innerhalb von zwei¦drei¦vier Monaten nach Beginn der Reservationsfrist ein rechtsgültiger Kaufvertrag einschliesslich der Anmeldung zum Grundbucheintrag zustande kommen, so erstattet der Verkäufer 150% geleistete Sicherheitszahlung als Entschädigung."

Wieso muss der Verkäufer 150% als Entschädigung zahlen, wenn kein rechtsgültiger Kaufvertrag usw. zustande kommt? Tippfehler?

tenno5034  11.05.2020, 16:24
@anasc848h

100% wäre eine Rückerstattung. Aber die zusätzlichen 50% sind nur eine Umtriebsentschädigung an den Käufer, keine Strafzahlung. Stand schon so im ursprünglichen Text.

Eigentlich ist das ein Vorvertrag, der auch notariel beurkundet werden müsste. Wenn sich aber alle an diese Vereinbarung halten - die mir fair erscheint - ist das eine gute Sache.

Ich würde noch folgendes einfügen:

" Sollte der Käufer die Immobilie trotz zugesagter Finanzierung oder anderer nicht durch den Verkäufer zu Verantworteten Gegebenheiten nicht kaufen wollen, werden die angezahlten 1500 Euro vom Verkäufer als Entschädigung einbehalten."

anasc848h 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:51

Ich verstehe also ist dieser Vertrag nicht gut, richtig?

Das heißt es gibt aktuell nur Vorteile für den Käufer und würde ich (Verkäufer) es unterschreiben hätte ich nur Nachteile?

Wenn der Käufer innerhalb der Frist die Sicherheitszahlung zahlt, aber es keinen Kaufvertrag gibt, dann müsste ich die 1.500€ zurücksenden oder?

Christiangt  11.05.2020, 16:28
@anasc848h

Ja so ist es. Der Verkäufer sichert sich mit dem was er geschrieben hat nur damit ab, dass du nicht einfach jemaden anderes das Objekt verkaufst.

Es gibt weder einen wirklichen Grund für eine Sicherheitsleistung noch für so einen Vertrag.

Wenn ich die Immo kaufen will, dann mache ich das. Einige mich mit dem Verkäufer und mache einen Notartermin. Wozu braucht man eine 2-monatige Reservierung ?

anasc848h 
Fragesteller
 11.05.2020, 15:34

Ich weiß es nicht und die anderen Nutzer hier, antworten auch nicht auf meine Fragen. Die reden nur generell über den Vertrag, mehr nicht.

Kannst du meine Fragen beantworten?

Wieso diese Sicherheitsleistung? Ich denke, weil es noch andere Interessierte gibt für das Haus, habe aber es nur so gesagt damals, dass dieser Käufer es dann so was macht ist auch, was neues.

Vielleicht will er mir einen schlechten "Kaufvertrag-Entwurf" geben und ich unterschreibe es nicht bzw. man konnte nicht einig werden, aber durch die Erstellung des Kaufvertrag-Entwurfs hätte er die Bedingungen vom Reservierungsvertrag erfüllt und ich müsste 150% als Entschädigung zahlen.

Sind die Vermutungen die ich gestellt habe berechtigt?

toylex  11.05.2020, 16:42
@anasc848h

Du bist der Verkäufer, du entwirfst einen Kaufvertrag und nicht ein event. Käufer. Wenn es mehrere Interessenten gibt, verkaufst du an den, der zuerst JA sagt. Warum willst du dich mit der Reservierung einschränken ? Das macht für mich keinen Sinn.

Nach 2 Monaten sagt der Interessent dann nein und verzichtet auf die 1.500,- Euro und du hast andere ernste Interessenten weg geschickt.

Bis auf das der Käufer den vertag in Auftrag geben soll (wahrscheinlich tippfehler) sehe ich da kein Problem.

Du hast ne Sicherheit, er hat ne Sicherheit. Die fristen sind gerecht und die Anzahlung wird vom Kaufpreis abgezogen

anasc848h 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:28

Hallo,

alles richtig getippt. Wie meinst du das mit Tippfehler? Also wenn es doch kein Tippfehler war ist dieser Vertrag trotzdem nicht gut?

Was passiert, wenn der Käufer die Sicherheitszahlung geleistet hat, aber es keinen Kaufvertrag gibt, muss ich das Geld zurücksenden?

Ist es wirklich seriös?