Gründe für keine 4wöchige Arbeitslosengeld Sperre?

5 Antworten

Durch Kündigung des AG`s...

Also in D ist es so, wenn es durch äztliche Atteste oder sonstwie belegbar ist, dass das Weiterarbeiten nicht mehr zumutbar ist (also Depression durch die Arbeit / die Kollegen / Mobbing), dann wird keine Sperrzeit verhängt .... ich vermeute mal das es in A genauso ist ....

Hallo,

wenn man selbst kündigt hat man immer eine Sperre..nur wenn du gekündigt wirst nicht..

Kinschi 
Fragesteller
 08.07.2013, 09:51

Ich habe nur von einer Bekannten gehört das es Möglichkeiten gibt dies Sperre zu umgehen indem man einen driftigen Grund hat . Naja Danke trotzdem .. Aber Verichert bin ich trotz meiner Sperre ?!

frodobeutlin100  09.07.2013, 16:39
@Kinschi

Das man in A bei Eingekündigung "immer" eine Spere bekommt, halte ich für ein Gerücht ....


http://www.ams.at/sfa/14666_14685.html#frage1

Sollten keine berücksichtigungswürdigen Umstände für die Kündigung vorliegen, gebührt für 4 Wochen, gerechnet ab dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses, kein Arbeitslosengeld. Ein Krankenversicherungsschutz ist aber gegeben.


es kommt also auf die berücksichtigungswürdigen Umstände an

Nachsichtsgründe bei „selbst verschuldeter“ Auflösung/Freiwilliger Auflö­sung des Arbeitsverhältnisses

.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/kuendigung_wartefrist.html

§ 11 Abs. 2 AlVG lautet: „Der Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie z.B. wegen Aufnahme einer anderen Be­schäftigung, freiwilliger Beendigung eines Dienstverhältnisses oder einer Er­werbstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen oder Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit oder bei Saisonabhängigkeit wegen Saisonende, nach Anhörung des Regional­beirates ganz oder teilweise nachzusehen.“

Wenn du Depressionen als Grund für die Kündigung angibst, musst du ein ärztliches Gutachten vorweisen, bzw. das Amt wird dich zu einen Amts-Psychologen schicken.

Wenn Du Depressionen hast, was sagt denn Dein Therapeut dazu? Oder hast Du die Krankheit selber diagnostiziert? Du könntest Dich krank schreiben lassen oder ein ärztliches Gutachten vorlegen. Dann stellt sich aber die Frage, ob Du auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bis, wenn Du krank bist.

Kinschi 
Fragesteller
 08.07.2013, 09:48

ich will mich Selbstständig machen und Versuche in die Jungunternehmerstiftung zu kommen daher werden mir keine Jobangebote aufgebrummt :) .