Dienstl. Umzug des Ehemannes und Arbeitslosengeld?

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SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit: "(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. [...] Die Person, die sich versicherungswidrig verhalten hat, hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese Tatsachen in ihrer Sphäre oder in ihrem Verantwortungsbereich liegen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Laut gängiger Rechtsprechung gilt die Familiezusammenführung häufig als wichtiger Grund. Ob es im Einzelfall mal anders aussieht, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Sozialgericht.

Und ALG I gibt es auch für Gatten von Soldaten. Sogar von Bundespräsidenten!

Gruß aus Berlin, Gerd

Arbeitslosengeld (ALGI) ist eine Versicherungsleistung. Führt ein Arbeitnehmer über einen (Mindest-) Zeitraum Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab, so hat er - unabhängig vom Familienstand etc... - bei unverschuldetem Verlust seiner Arbeit auch Anspruch auf ALGI.

Ob Deine Versetzung ein "unverschuldeter" Grund wäre, kann Euch die Arbeitsagentur verbindlich sagen.

Sollte das Einkommen der Frau nicht sozialversicherungspflichtig sein, so würden keine Beträge in die AV eingezahlt - und es bestünde kein Anspruch auf ALGI.
Ob in diesem Fall Transferleistungen (ALGII) vom Jobcenter bezogen werden könnten, hinge dann von Eurem gesamten Familieneinkommen ab ("Bedarfsgemeinschaft").