Bekomme ich Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung wegen Umzug?
Hallo,
ich habe da mal einige Fragen. Ich bin eine Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Ich habe mich von mein Mann getrennt. Ich habe momentan eine unbefristete Teilzeitstelle.
Ich möchte jetzt aber in einen anderen Ort zu meinen Eltern ziehen. Ca 300 km entfernt. Weil ich hier gar keine Unterstützung habe wegen den kindern. Bei mein Eltern hätte ich die Unterstützung die ich bräuchte. Und könnte auch Voll arbeiten gehen.
Würde ich eine Sperre bekommen wenn uch selber kündigen würde? Wenn ja würde ich dann von ALg 2 Geld bekommen ?
Was könnte man machen damit man keine Sperre bekommt?
9 Antworten
Um die Sperre zu umgehen: lasse dich vom jetzigen Arbeitgeber kündigen. Erkläre ihm die Situation. Einen Grund zur Kündigung kann man immer finden.
Frechheit. Hilfeleistung zum Betrug. Andere können ja zahlen. Mit solche betrügerischen Methoden macht das Sozialsystem beliebt.
wie bitte???? @holleholle: ich geb dir recht. bin selbst alleinerziehend, rödel mir nen affen würd mir aber nicht erlauben auf staatskosten in die nähe meiner mutter zu ziehen.
Ist ja lustig. Hier werden von den Experten für Erschleichung von Sozialleistungen illegale Ratschläge gegeben.
Wenn sie meine situation nicht kennen dann lassen sie lieber ihre kommentare. Es sind noch andere Faktoren warum ich hier weg will.
Ja und die Moderatoren lachen sich kringelig.
Bei Kündigung beim Arbeitgeber kommt man in die Leistungssperre. Also kein Geld vom Arbeitsamt. Es gibt auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Diese außergewöhnliche Situation müsste der Arbeitgeber eigentlich berücksichtigen. Ebenso das Arbeitsamt. Viel Glück.
und würde ich beim Aufhebungsvertrag keine sperre bekommen
Doch, würdest du.
Sprich mit dem ARGE-Sachbearbeiter vorher über den Sachverhalt und lass dir seine Stellungnahme schriftlich geben.
In deinem Fall muss eine relativ umfangreiche Interessenabwägung getroffen werden.
Natürlich ist die Trennung von deinem Mann ein wichtiger Grund für eine eigene Wohnung. Allerdings wäre die erste Frage des SB, warum nicht dein Mann umzieht, sondern du?
Zudem ist eine Trennung natürlich kein hinreichender Grund, eine vorhandene Arbeitsstelle aufzugeben, es sei denn, die Kinderbetreuung ist nicht mehr zu gewährleisten.
Ein gangbarer Weg wäre, du suchst dir erst eine Vollzeitstelle am Wohnort deinerEltern und beantragst dann einen Umzug, denn die bloße Möglichkeit, Vollzeit arbeiten zu können, ist kein hinreichender Grund.
SG Dortmund: Umzug zum Lebenspartner kein wichtiger Kündigungsgrund Wer seinen Job kündigt, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund am 17.04.2003. Das Gericht wies damit die Klage eines Berliner Trockenbauers ab, der zu seiner Freundin nach Dortmund gezogen war. (Az.: S 5 AL 172/02)
sie will ja nicht zum neuen lebenspartner ziehen - ihre situation hat doch eine ganz andere sachlage...
-dann ebenfalls nein
ja aber ich habe schon mit Arbeitsamt über die Situation gesprochen. Also wenn ich jetzt auf einmal gekündigt werde, werden die denken das es mit arbeitgeber abgesprochen ist,oder? Würde ich dann Probleme bekommen?
da werden die mit sicherheit schnell hellhörig, da si von deiner situation schon wissen...
und haben die dir schon irgendwas gesagt, was du tun kannst?
nee habe noch keine antwort von arge erhalten. Wollten es mit dem teamleiter besprechen. mal schauen
na - dann hast du ja schon im vorfeld meine antwort befolgt, bevor ich dir überhaupt eine antwort geben konnte...
cih hoffe, dasss bald vernünftige aussagen vom amt kommen - diese warterei kann einen ganz schön nervös machen, viel glück, lg
Oder: Du gehst zum Arzt, sagst, Du kannst seit der Trennung Deines Mannes nicht mehr und brauchst DRINGEND Deine Eltern, die sich um dich kümmern. Dann kannst Du garantiert kündigen, ohnedem, dass Du gesperrt wirst.Aber Du brauchst ein Attest. Zunächst bekommst Du 12 Monate lang Arbeitslosengeld I. Das steht jedem zu.