Um Kündigung gebeten und ALG1-Sperre vermeiden?

10 Antworten

Das wird nicht funktionieren, da dich die Agentur für Arbeit mit Sicherheit auffordern wird, gegen die Kündigung zu klagen.

Wie lange bist Du denn schon im Betrieb und wie viele MA hat die Firma?

Wenn Du noch nicht mehr als sechs Monate beschäftigt bist und es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, ist eine Kündigung kein Problem, weil hier das Kündigungsschutzgesetz i.d.R. nicht greift.

Da würde eine Aussage wie z.B. "es gibt gerade nicht viel zu tun" reichen, da Du ja gegen die Kündigung nicht klagen könntest.

Bist Du schon länger beschäftigt und/oder es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb, wird das mit der Kündigung nicht so einfach funktionieren.

Dein AG muss ja einen Kündigungsgrund angeben. Schreibt er z.B. "in gegenseitigem Einvernehmen" oder ähnliches, wird es eine Sperre geben, da man dann annehmen kann, dass Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verursacht hast.

Personenbedingt wird man Dir nicht kündigen können, für eine betriebsbedingte Kündigung muss es einen Nachweis geben, da wirst Du ggf. aufgefordert gegen die Kündigung zu klagen und bei einer verhaltensbedingten Kündigung gibt es auch eine Sperre, da Du ja durch Dein Verhalten die Kündigung ausgelöst hast.

Ich bezweifle, dass sich der AG dann darauf einlässt, Dir ohne Angabe von Gründen die Kündigung auszusprechen, weil die Gefahr besteht, dass es zu einem Kündigungsschutzverfahren kommen kann.

Vor ein paar Wochen hatten wir das bei uns im Betrieb auch. Ein MA ging zu seinem Vorgesetzten und hat ihn gefragt, ob er ihn nicht kündigen kann. Der Vorgesetzte hat sich dann im Personalbüro und beim Betriebsrat erkundigt und erfahren, dass das nicht geht.

Tatsächlich ist es kein Kleinbetrieb und ich bin seit Anfang Juli beschäftigt. Also keine 6 Monate in dem „neuen“ Arbeitsverhältnis. Ich habe hier meine Ausbildung absolviert und wurde anschließend übernommen.

@Silas92

Sorry, schlechte Nachrichten.

Du hast in diesem Betrieb die Ausbildung gemacht und bist nahtlos beschäftigt worden. Die Zeit der Ausbildung zählt (in Deinem Fall "leider") mit zur Betriebszugehörigkeit, so dass das Kündigungsschutzgesetz greift.

Wenn dir der AG kündigt, muss er in der Kündigung den Grund angeben. Einfach zu schreiben "hiermit kündigen wir fristgerecht zum ......." reicht da lange nicht aus.
Solltest Du so eine Kündigung bekommen und damit zur Agentur für Arbeit gehen, die wollen das oft sehen, werden die zu 99% nachfragen was denn der Grund für die Kündigung war.
Wenn Du da keine Antwort hast werden die vermutlich den AG fragen und der muss dann Stellung nehmen.
Wäre also gut möglich, dass dir trozdem eine Sperre aufgebrummt wird.

Steht auf der Kündigung etwas von "im gegenseitigen Einvernehmen" wird das als Aufhebungsvertrag abgestempelt und du bekommst ne Sperre.

Ich bin gespannt wie du das handhabst.

Wer ein bisschen weiter denkt (und damit meine ich weiter als 3 / 6 / 12 Monate), der sollte wissen, dass man immer besser selbst kündigt, da das in einem Lebenslauf immer besser aussieht und die weitere Jobsuche leichter macht.

Im Lebenslauf taucht der Grund nicht auf warum man das Unternehmen verlassen hat. Höchstens beim Arbeitszeugnis und da kann man das so drehen, dass unten steht das der AN aus freien Gründen das geht.

Ich kann daher deine Antwort nicht nachvoll ziehen.

@JaBu84

Man will selber kündigen, bittet den Arbeitgeber, dass er einen kündigt, aber bittet den Arbeitgeber darum ins Zeugnis zu schreiben, dass man selbst gekündigt hat ...

OK, natürlich, es geht auch nicht noch komplizierter.

@AlexausBue

Wenn der Chef das mitmacht ist das durchaus möglich, bei weitem kein Hexenwerk und nicht wirklich kompliziert.