Chef fragen ob er einen kündigt?

5 Antworten

Fragen kann man immer. Wenn aber Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz oder dem Mutterschutzgesetz besteht, waere er schoen bloed, wenn er sich darauf einlassen wuerde.

Wenn Du selbst kündigst bekommst Du keine Sprerre, wenn Du einen guten Grund für die Kündigung hattest.

Man kriegt nicht zwingend eine Sperre bei Eigenkündigung. Nur dann, wernn man diese selbst verschuldet.

Fragen darfst Du Deinen Chef alles. Es fragt sich eher, wie er darauf reagiert.

Wenn Du da, wo Du jetzt arbeitest, weg willst, ist es aber auch egal, wer kündigt. Ohne wichtigen Grund ist Dir eine Sperrzeit sicher.

Außer einen „nein mach ich nicht“ hast du nicht viel zu verlieren

Kannst du machen, das schlimmste was passiert kann ist, dass er dich kündigt😅 (oder halt nicht)

Familiengerd  03.04.2022, 22:02

An einer Sperre ändert das nichts.

Mensch89  03.04.2022, 22:06
@Familiengerd

Er wird nur gesperrt, wenn er selbstverschuldet gekündigt wird, also zb dritte Abmahnung oder so.

Warum sollte er denn gesperrt werden wenn zb der AG pleite geht?

Familiengerd  03.04.2022, 22:11
@Mensch89

Deine Erwiderung ist jetzt ziemlicher Unsinn, weil es in der Frage um die Bitte des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber um eine Kündigung geht. Das ist dann selbstverschuldet!

Wo ist denn hier von einer Kündigung wegen "Pleite" die Rede?

Mensch89  03.04.2022, 22:41
@Familiengerd

Solange der Arbeitgeber nicht in die Kündigung reinschreibt, dass der Arbeitnehmer darum gebeten hat, sondern sowas wie betriebliche Umstrukturierung angibt, wird er nicht gesperrt.

Nochmal, man wird nur gesperrt wenn man selbstverschuldet seine Anstellung verliert.

Familiengerd  04.04.2022, 08:23
@Mensch89
Nochmal, man wird nur gesperrt wenn man selbstverschuldet seine Anstellung verliert.

Und das ist selbstverständlich der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um die Kündigung bittet!

Solange der Arbeitgeber nicht in die Kündigung reinschreibt, dass [...].

Er muss überhaupt nichts zum Grund in die Kundigung schreiben.

Aber er muss gegenüber der Agentur für Arbeit die Kündigungsgründe genau darlegen. Da hilft es nichts, einfach nur von "sowas wie betriebliche Umstrukturierung" zu faseln, wenn er das nicht auch darlegen kann!

Mensch89  04.04.2022, 11:04
@Familiengerd

Also ich habe das auch schon gemacht, ist allerdings ca 5 Jahre her und bei mir gab es keine Probleme.

Familiengerd  04.04.2022, 11:39
@Mensch89

Dann hast Du Glück gehabt.