Größere Risiken beim Reselling von Restposten?

2 Antworten

Letztendlich sind die Bestimmungen und Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag maßgeblich!

Voraussetzung für den B2B-Handel ist allerdings eine Gewerbeanmeldung!

Da kann man nur Vertragsstrafen einbauen . Und die müsste man noch einklagen. Würde teuer .

Und keine Versicherung versichert son Quatsch ( aus deren Sicht )

Aber welcher Verkäufer lässt sich darauf ein.

Alles unternehmerisches Risiko.

Und für Morddrohungen ist gleich gar keiner zuständig außer der Staatsanwaltschaft / Polizei.