Größere Risiken beim Reselling von Restposten?
Hallo
wie sollte man sich beim Reselling gegen größere Risiken absichern? Ich denke da so an, was ist, wenn man Ware kauft und es erst verspätet auffällt, dass die Ware gefälscht war?
Genauso, was ist, wenn das Produkt z.B. Pullover mit Chemikalien hergestellt wurde, welche sehr negative Einflüsse auf den menschlichen Körper hat und man dann Beschwerden bekommt, bzw. sogar Androhungen wegen z.B. versuchter Tötung oder ähnliches?
2 Antworten
Letztendlich sind die Bestimmungen und Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag maßgeblich!
Voraussetzung für den B2B-Handel ist allerdings eine Gewerbeanmeldung!
Da kann man nur Vertragsstrafen einbauen . Und die müsste man noch einklagen. Würde teuer .
Und keine Versicherung versichert son Quatsch ( aus deren Sicht )
Aber welcher Verkäufer lässt sich darauf ein.
Alles unternehmerisches Risiko.
Und für Morddrohungen ist gleich gar keiner zuständig außer der Staatsanwaltschaft / Polizei.