Kann ich dafür bestraft werden ein gebrauchtes Fahrrad zu kaufen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Doch, es ist strafbar. Es erfüllt den Tatbestand der Hehlerei. Dafür reicht der "bedingte Vorsatz" aus - es reicht, daß es Dir schlicht egal ist, ob das Fahrrad geklaut ist. Wenn es Dir nicht egal wäre, würdest Du Dir einen Eigentumsnachweis zeigen lassen oder es ergibt sich aus den Umständen, daß Du es sicher mit dem Eigentümer des Fahrrades zu tun hast. Wenn keines von dem passiert und Du einfach die Augen zu machst und mal hoffst, daß das alles mit rechten Dingen zugeht, dann reicht das für die Strafbarkeit.

einwandfrei! DH

Per Gesetzeswortlaut ist es Hehlerei, und die ist strafbar. Nicht umsonst gibt es das alte Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

das was skyfly71 geschrieben hat ist strafrechtlich völlig korrekt. Du bist nur geschützt, wenn du es gutgläubig erworben hast, und sich hinterher herausstellt, dass dies ein gestohlenes Rad ist. Du musst dir beim Kauf des Rades einen Kaufvertrag unterschreiben lassen, worauf steht, dass das Rad nicht mit rechten Dritter behaftet ist (also das es niemanden anderes gehört als dem Verkäufer bzw, nach dem Kauf dir)

Du kannst in folgenden Fällen bestraft werden: 1. Du wusstest, dass es aus einer Straftat stammt (Diebstahl, Unterschlagung etc.) 2. Wenn du davon ausgehen musstest, dass es aus einer Straftat stammen könnte. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Gegenstand nach normaler Lebenserfahrung unverhältnismäßig billiger verkauft wurde, als er tatsächlich wert ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein hochwertiges Sportrad für lediglich 20,00€ an dich verkauft wurde.

In beiden Fällen trifft der Straftatbestand der Hehlerei zu. Nachzulesen im § 259 Strafgesetzbuch. Unabhängig davon, dass sowohl 1. als auch 2. nicht zutreffen sollte, wäre das Rad, wenn es aus einer Straftat stammt und bei dir festgestellt werden sollte, einzuziehen bzw. ggf. zu beschlagnahmen. Man kann an einem Gegenstand, welcher aus einer Straftat stammt, kein Eigentum erlangen (BGB). Dann wirst du zwar nicht im rechtlichen Sinne bestraft (strafverfolgt), sondern du hast nur den Schaden, indem das Rad und damit auch dein Geld weg ist.

eine strafe gibt es für dich nicht, aber wenn es erkannt wird, dann muss da Rad zurück an den eigentlichen Besitzer ohne, dass du irgendwas dafür siehst.