Fotoshooting bei Ebay anbieten, was beachten?

6 Antworten

Kannst Du denn eine fachliche Qualifikation dafür nachweisen? Ohne Gewerbe geht das nicht. Auch nicht zum Probieren. Das könnte für Dich eine unangenehme und teure Abmahnung geben.

dazu musst du dich natürlich erst mal selbständig machen. Bedeutet in diesem Fall eine Gewerbe-Anmeldung. Dazu kommt dann die Pflicht-Mitgliedschaft in der Handwerkskammer und bei der Berufsgenossenschaft, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Zudem solltest du dann natürlich auch die ein oder andere Versicherung haben. Da ich mal davon ausgehe, dass du von all den Vorgängen keine Ahnung hast wäre natürlich auch ein Steuerberater anzuraten.

Wie du siehst, "einfach mal so" selbständig machen und bei Ebay was anzubieten funktioniert nicht ganz so einfach. Da hast du einiges zu tun und musst auch erst mal etwas Geld ausgeben. Insofern kommen wir dann zu Punkt2: wenn du erst mal das Geld das du schon ausgegeben hast wieder verdienen willst und dann am Ende auch noch ein Gewinn übrig bleiben soll, dann musst du mal eine Kalkulation machen! Sprich: du musst dir überlegen, wie viele Ausgaben du hast, wie viel du gerne verdienen würdest und wie viele Shootings du da wohl machen kannst um deine Umsätze zu generieren. Gleich mal vorweg: ich schätze mit deinen 150€ pro Shooting wirst du da bei weitem nicht hin kommen! Da müsstest du einiges mehr verlangen. Dann hast du das nächste Problem: wenn du da bei Ebay als unerfahrener Amateur ohne brauchbare Referenzen ein Shooting für, sagen wir mal 500€, anbietest, glaubst du dass du da jemanden finden wirst, der dir so viel Geld bezahlt???  Bist du so gut dass du das wert bist? 


Hallo

das ist Gewerblich oder "Schwarzarbeit". Als Amateurfotograf darf man seine Verwandschaft und Bekanntenkreis fotografieren evtl,. auch Nachbarn ums Eck nach deren Umzug ans andere Ende der Stadt, denn gegnerischen Fussballverein oder auch mal unbekannte Bekannte von Bekannten. Der noch legale Grenzfall für Amateure ist Wettbewerbsfotografie, Lokalreportage, Blogjournalismus, Stockfotografie und Streefotografie.

Alles drüber hinaus oder gar aktive "Aquise" ist eine Geschäftsanbahnung/Arbeistleistung egal wie und ob es vergütet wird. Vor allem TFP ist ein Falle das "dürfen" nur gewerbliche Fotografen und gewerbliche Models und müssen das dann auch in denn Büchern haben. Ist dass nicht der Fall dann kann das Finanzamt schon mal sehr "optimistisch" schätzen.

Ansonsten eine "Fotosession" für 150€, bitte definiere mal was dabei in welcher Qualität rauskommen soll ?

Viele denken dafür reicht eine DSLR mit etwas Objektiv und Lichttechnik und der Rest ergibt sich dann durch rumwurschteln (Experimentieren) und am Ende gibt es "Profiausdrucke" aus einem 50€ Tintenpisser auf Aldi Fotopapier. Das "passt" gut in eine Seedcard oder Portfoliomappe. Für 150€ kann man in genug serösen Studios solide Handwerksleitung bekommen und im Zweifel auch einklagen.

Wo ich beim Punkt bin auf Epay bietest du eine "Arbeitsleistung" in einem "Gewerk" an hast aber nur vor das mal "auszuprobieren". Fotografen müssen eine Arbeistleistung abliefern/verkaufen wenn die Ausprobieren/Fummeln/Basteln/Pfuschen dann tun die das auf "eigene" Kosten bis es ein verkaufbares Produkt wird. Anderst gsagt als Fotograf braucht man eine "Ausbildung" um zu Wissen um was es Geht und wie man da Hinkommt (Auch wenn es dann Routine ist aber das ist nun mal jeder Job).

Und der Bereich "People" ist der härteste Job wo man alle Tricks drauf haben muss um aus jedem hässlichen Entlein denn "Schwan" freizulegen. Wobei der Kundenkreis ist irgendwo noch leicht handhabbar und dankbar. Übler sind meist die "Schönen" Egoisten/Narzissten die sich nicht Schön genug sind und kein Bild akzeptieren oder Hubschraubermütter die Ihre Kinder anschleifen und "Lollitafotos" für die "Modelagenturen" wollen und man nicht weiss ob dass nicht später "sonstwo" auftaucht oder man später von der netten Mutti verklagt wird wegen Ponographie.

es spielt keine rolle, ob du das nur probieren willst oder nicht - die gewinnerzielungsabsicht reicht aus, damit du unternehmer bist. neben der gewerbeanmeldung usw. musst du dann auch ein studio mit professioneller einrichtung vorweisen können - niemand will ein shooting in deinem wohnzimmer mit ner handy-cam.
am jahresende sind dann steuererklärungen und eine gewinnermittlung zu erstellen. das kostet natürlich auch geld, kein stb arbeitet umsonst.

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Und bei Ebay gilt die Gewerbeordnung genauso wie sonst in der Republik ;-)

Wenn du dort Fotoshootings mit Gewinnabsicht anbieten willst, musst du  von Anfang an ein Gewerbe anmelden. Wenn es nicht läuft, kannst du es ja wieder abmelden.