Ampel mit Ampelpfeil nach rechts?

7 Antworten

Wenn ich das nun aus diesem unverständlichen Gewirr richtig verstanden habe meinst Du eine Kreuzung an der eine ganz normale Ampel vorhanden ist.

Zusätzlich zu dieser normalen Ampel gibt es ein Lichtfach mit einem grünen Pfeil nach rechts das manchmal an geht um Rechtsabbieger (und nur denen) Grün anzuzeigen.

Wenn der Grünpfeil nach rechts nicht leuchtet hat es keine Bedeutung. Man muss sich dann nach der Ampel richten die ein Signal aufleuchten lässt, sich nach Schilder richten wenn es keine Ampel gibt (oder sie ausgeschaltet/defekt ist) oder nach RvL gehen wenn auch keine Schilder da sind.

also erstmal: ist die Ampel für Linksabbieger komplett grün, oder ist das auch nur ein Pfeil nach links?

Ich kenne so eine Ampel, an der gibt es einen Ampfelpfeil für Rechtsabbieger und komplettes Licht für Linksabbieger. In dem Fall schaltet erst der Rechtsabbiegerpfeil auf grün und die Linksabbieger haben Rot. Dann bekommen die Linksabbieger grün, und der Rechtsabbiegerpfeil geht aus, weil dann ja ALLE grün haben.

Wenn die Ampel rot ist und der grüne Rechtsabbiegerpfeil aus ist, dann haben ALLE rot.

Also so kenne ich das, von dieser einen Ampel.

(deine Ampel ist nicht zufällig in der Nähe eines Ikeas? Nicht das wir die gleiche Ampel meinen?)

Hallo Ikea fast nee is Edeka Markt in der nähe vielleicht 300 - 500m entfernt und für limksabbieger geht es direkt stadtmitte 

Die Fahrzeuge die nach links abbiegen wollen haben grün beim
rechtsabbieger erschein kein pfeil der auf orange rot umschaltet also
Ampel aus

Nicht nur wegen der fehlenden Kommata verstehe ich den Satz nicht. Es gibt keine Ampel, die auf orange/rot umschaltet. Und gleichzeitig soll die Ampel aus sein?

Eine Ampel leuchtet grün oder gelb und/oder rot. Und dann ist sie nicht aus.

Wenn die Fahrzeuge grün haben die nach links abbiegen und pfeilampel nach rechts leuchtet nicht...

Wenn kein Richtungspfeil vorhanden ist, gilt das Ampellicht für alle Fahrtrichtungen. Eine nicht leuchtende Ampel braucht nicht beachtet zu werden.

Uih, Jemand der zur Abwechslung Weiss wie Komma in Mehrzahl ausgedrückt wird!

Ich nehme an, der meint dass es eine Ampel ist an der ein zusätzlicher Grünpfeil nach rechts vorhanden ist, als Lichtschaltung.

Aha, interessante Frage und die bisherigen Antworten sind ja irgendwie nicht so einheitlich, wie die STVO eigentlich ist. Also ich resümiere, Einmündung eine Spur links, eines Spur rechts, keine Spur gerade aus; Lichtzeichenanlage mit abgesetztem grünen und gelbem Signallichtpfeil für rechte Spur, grünes, gelbes und rotes Volllicht für die linke Spur ergibt folgende Möglichkeiten. nur 1 Voll rot: Alles halt, nur ein Voll grün: alles fährt, Voll rot + Rechtspfeil Grün: Nur Rechtsabbieger dürfen in die Einmündung einfahren. Logisch ist natürlich, dass ich notfalls trotz dem anhalten muss, wenn sich ein Fahrzeug mit Sondersignalen (Blaulicht und Martin-Horn) der Einmündung nähert und so anzeigt, dass es Sonder - Wegerecht in Anspruch nehmen wird. Also Augen und Ohren auf und das Radio nicht zu laut einstellen.

Sichere Fahrt Euch allen!

Blablabla ..

Es kann vorkommen, dass Ampellampen nicht leuchten. Dann gilt immer §1 StVO.

Wenn Linkspfeil grün und das 'Geradeauslicht' rot - klarer Fall.

Linkspfeil, geradeaus und rechts grün ist unsinnig, da Geradeaus (kein Pfeil sondern rund) für alle Richtungen grün gilt.

Ist ein grüner gemalter Rechtspfeil vorhanden, muss an der Haltelinie angehalten werden und nach Vergewisserung, dass Geradeausverkehr (Fußgänger, Radfahrer) nicht behindert .. wird, vorsichtig abgebogen werden.

Und in jedem Fall gilt §1.