Steuerrecht: Einkommensteuer Einzelunternehmer

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Der Besteuerung unterliegt der Gewinn aus Gewerbebetrieb - da Du Einzelunternehmer bist, gibt es KEIN UNTERNEHMERGEHALT - das Geld, was Du zum Leben brauchst (Privatentnahmen) ist eine vorweggenommene Gewinnentnahme und darf den Gewinn nicht mindern).

Du kannst lediglich bei der Preisgestaltung einen kalkulatorischen Unternehmerlohn berücksichtigen.

Bei einer GmbH wäre das anders; da könntest Du bei Deiner eigenen GmbH angestellt werden (zwei Ebenen: GmbH = juristische Person - Du als Unternehmer: Privatperson).

Bist Du buchführungspflichtig oder EÜR?

Nein ich habe weder 50.000 € Gewinn noch die höhere Summe (300.000 oder 500.000 ? Umsatz). Also nicht pflichtig.

Besten Dank für den ersten Satz der meine Frage so ziemlich beantwortet.

@tomjones99

Nicht die allgemeine Buchführungs- mit der Bilanzierungspflicht verwechseln.

@kevin1905

Hmm, warum fragt er es dann? Ich bin jetzt mal eben trotz des unterschiedlichen Wortes von der Bilanz ausgegangen.

Laut § 238 HGB Buchführungspflicht ist doch jeder buchführungspflichtig? Zumindest um es überschaubar zu gestalten.

War zwar nicht meine Frage, aber egal. Laut FA brauche ich nur meine Quittungen sammeln. Und wenn ich aus der Kleinregelung rausfalle ebenso, solange ich nicht die unten genannten Grenzen erreiche.

Andererseits benutzt der liebe Staat das gleiche Wort:

Wer ist buchführungspflichtig? Keine Buchführungspflicht Freiberufler Nicht-Kaufleute = Handelsgewerbe mit einfach strukturierten, überschaubaren und transparenten Geschäftsbeziehungen, ebenso Kleingewerbe Einzelkaufleute, die zwei Geschäftsjahre hintereinander nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss haben („Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“) Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten Buchführungspflicht Alle Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben Einzelunternehmen, OHG, KG Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) Nicht-Kaufleute wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt oder wenn die Umsätze 500.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen wenn sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen

ey omg, was weißt du eigentlich von deiner selbstständigkeit

privatentnahmen sind 100% neutral, für gewinn, für steuern, für alles

das juckt gar keinen, wieviel du da entnimmst

du zahlst steuern auf deinen gewinn

auf die Differenz zwischen deinem Umsatz und den Betriebsausgaben

omg

c. sicher ist gewinn entstanden, du hast 10.000 gewinn in waren

d, ist egal

du hast da 0 Ahnung von, beschäftige dich mal bissel mit buchaltung

waren sind aktiva, das ist Betriebsvermögen, sicher ist das gewinn

es geht um zahlen dabei, nicht um das Geld, was du in der Hand hast

du hast völlig falsche Vorstellungen, die sehr gefährlich sind

weil dann irgendwann eine steuernachforderung von sagen wir 150.000€ auf dich zukommt

Fremdkapital ist egal, das ist auch neutral

wenn du dafür zinsen zahlst, sind die aufwand, das gegebene kapital ist kein gewinn

also wenn du die 10000 waren auf Kredit gekauft hast, sind sie kein gewinn

das ist einfach eine rechensache, man rechnet alles aus

@Bayerntaler

weiter oben bei (d) hast du geschrieben dass Waren auf Kredit auch Gewinn sind... also das omg gilt wohl eher für dich....

@tomjones99

mein Gott lern lesen, du hattest noch nie Buchhaltung

bei mir ist das auch 10 jahre her, aber ich weiß da doch schon noch ne ganze menge mehr von als du

vor allem hattest du nie Buchhaltung, weil du völlig falsche Vorstellungen hast

es geht auch nicht um die waren, mein Gott, es wird ausgerechnet alles

Fremdkapital ist egal, das ist kein gewinn, ob der in waren, in Maschinen oder in bar rumliegt, ist egal

ES GEHT NICHT UMS PHYSISCHE GELD; ES GEHT UM ZAHLEN

@Bayerntaler

Ist klar, weil du weiß was ich habe.

Sorry, lerne du erstmal lesen.

Du schreibst selber, 10.000 € mehr in Waren sind Gewinn der versteuert wird. Obwohl Ausgaben gleich den Einnahmen sind.

Dann noch dass Waren aus Kredit genauso versteuert werden, dann doch nicht mehr.

Wirst du dir mal einig? Merkst du deine Widersprüche nicht? Lerne erstmal lesen und dann Kritik vertragen und vergiss deine Pillen nicht. ist ja schrecklich deinen Text zu lesen.

das mit den Privatentnahmen ist ja nun lange geklärt.

würde ich sonst hier fragen wenn ich das alles wüsste?

Buchhaltungslehre ist schon 10 Jahre her ...passiert.

Warum schreiben dann die anderen und du selber:

Umsätze - Ausgaben = Gewinn. Wenn ich 30.000 Einnahmen und 30.000 Ausgaben habe? gibt es keine Differenz. Im nächsten Satz schreibst du 10.000€ Gewinn in Waren.

Vielleicht ist meine Frage nicht deutlich?? Aber so wie du es erklärst kanns nicht richtig sein.

Demnach müsste ich Steuern zahlen wenn ich 20.000 als Kredit bekomme und davon Waren kaufe. Denn mein Warenbestand ist von 0 auf 20.000 gestiegen.

Und sowas wie Aktiva habe ich hier nicht, da ich keine Bilanz führe. Eben so wenig würden da Steuern in solchen Summen anfallen.

Merkste was? Also bitte noch mal in vernünftigem Deutsch.

@tomjones99

ne lass mal, mach dein dingen, ich hab keine lust mit dir zu reden und auch keine Veranlassung dazu

du willst mich falsch verstehen, mach einfach

was ist das für ein Geschäftsjahr btw, du machst gar nix und kaufst für 20.000€ Kredit waren

ne, dann zahlst du keine steuern, dann kannst du sogar verlust ins nächste jahr mitnehmen, die zinsen vom Kredit, ist toll ne?

@Bayerntaler

richtig. also verstehst du es doch noch beim dritten Mal lesen.

Du brauchst jetzt nicht beleidigt sein...du bist doch der der sich hier widerspricht, siehe oben. Es geht um meine Frage und nicht um deine Gedanken was das für ein Geschäftsjahre wäre kopfschüttel.... Darum gehts überhaupt nicht.

Reichts nicht um sich vorzustellen: Kredit aufgenommen, Waren gekauft...Geschäft erst im Dezember begonnen. Dann hat man nun mal mehr Ausgaben.

@tomjones99

Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€. nicht durch Fremdkapital, sondern weil sämtliche Gewinne wieder in Waren investiert wurden

was willst du von mir, weißt du nicht mal mehr, was du selber schreibst?

hier sind 10.000€ gewinn entstanden, die versteuert werden müssen

@Bayerntaler

Na haste wohl nicht begriffen dass es da um D) mit dem Fremdkapital und deinem Widerspruch ging. Da schreibst du erst es wäre - in deinen Worten: egal/neutral, somit das gleiche wie c. und dann doch nicht mehr. Vielleicht begreifst du das ja noch, das war mit Widerspruch gemeint und anscheinend zu hoch für dich.

Und zu C) habe ich noch mal gefragt: Umsatz minus Ausgaben = Gewinn. Der ist aber 0 - da Umsatz = Ausgaben. Das heißt du hast zu D geantwortet und dachtest es geht um C... peinlich.

Und sorry, du hattest vielleicht in den 10 Jahren beruflich damit zu tun, ich nicht. Und bei meinem BWL ging es auch seltener um Einzelunternehmer sondern um die Buchhaltung selber...Doppik, Abschreibungen von größeren Firmen. Übrigens mit Auszeichnung und Erwähnung.... Kann dir nicht passieren. Aber in 10 Jahren vergisst man nun viel. Also lass deine dummen Kommentare und wundere dich nicht über mein abgesunkenes Niveau dir gegenüber. Das war schon bei deinem ersten Beitrag im Keller.

Dein Dummgequatsche von wegen Aktiva und Zahlen/kein physisches Geld kannste steckenlassen. Darum ging es hier nicht.

@Bayerntaler

Ich hab mich mal selber gekümmert und hab hier was für dich lach ..................

* EÜR

Als Besonderheit bei dieser Gewinnermittlungsmethode gilt das Zufluss- und Abflussprinzip: Nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. **Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt.***

Der Gewinn der letztlich versteuert wird, ist der Betrag den der Unternehmer am Ende des Jahres "frei für sich" hat.

Wenn er investiert, dann hat er dadurch Betriebsausgaben die den Gewinn mindern.

Blöd ist es nur, wenn man investieren will, aber die Investition ist erst im Januar möglich. Dafür kann aber ein Abzugsbetrag gegründet werden.

Hallo und danke für die richtige Richtung. Und besonders fürs lesen der Frage(n).

frei für sich heißt? Z. B. Guthaben auf meinen Geschäftskonten? Oder muss explizit eine Privatentnahme stattfinden? Ich dachte da eher dran. Und beim Guthaben auf den Geschäftskonten, was ja der Unternehmensgewinn ist, da kommt doch eher Gewerbeertragssteuer in Frage?

@tomjones99

Was verstehst Du unter "eine Privatentnahme stattfinden"? Irgendwie muss er je was von seinem Gewinn haben.

Nehmen wir an der Unternehmer vereinnahmt 100.000 Euro und hat im Jahr 60.000 Euro Aufwendungen. Das ergibt einen Gewinn von 40.000 Euro.

Bei einem EÜR Gewinnermittler werden nur die Einnahmen und die Ausgaben gerechnet. Private Buchungen tauchen (in der Regel) nicht auf. Es bleibt bei einem Gewinn von 40.000 Euro.

Beim Bestandsvergleich wird die Bilanz vom 1.1. mit der Bilanz vom 31.12. verglichen und anschließend die Entnahmen hinzugerechnet. Wenn der Unternehmer die ganzen 40.000 abgehoben hat, dann ergibt der Vergleich einen Gewinn von 0 Euro, zzgl. der Privatentnahmen einen Gewinn von 40.000 Euro. Es kommt also aufs gleiche raus.

Das Guthaben auf den Geschäftskonten hat mit dem tatsächlichen Gewinn nur eingeschränkt was zu tun.

@Meandor

kevin 1905 hat es oben im zweiten Anlauf etwas kürzer und deutlich erklärt. aber auch dir danke. Mit dem Guthaben meinte ich den Gewinn wenn nichts auf private Konten transferiert wurde. Da ich nun weiß dass zu versteuerndes Einkommen = der Gewerbegewinn ist, verstehe ich nun auch deine Ausführungen. Daumen hoch.

So etwas wie private Entnahmen oder Einlagen gibt es nur, wenn bilanziert wird, oder wenn es sich z. B. um eine GmbH usw. also eine juristische Person handelt.

Bei einem Unternehmer, der mit einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) abrechnet, wird einfach nur der Gewinn ermittelt. Ob der in der Hosentasche, auf dem (Prvat- oder Geschäts-) Konto oder in einer Kasse liegt, ist egal.

Hach, ganz unten und zu spät gesehen. Danke fürs Erkennen der Frage und der Antwort. Da soll sich mal ein Helmuthk weiter oben ein Beispiel nehmen^^

Leider habe ich jetzt schon einem anderen die 'beste Antwort gegeben'. Der war eher da. Aber auch hier, Daumen hoch.

Weißt du vielleicht zufällig noch Antworten auf meine Eingangsfragen c und d?

Und angenommen man hat 30.000 € Gewinn erwirtschaftet. Fallen dann über den Freibeträgen Gewerbesteuer UND Einkommenssteuer an?

@tomjones99

Weißt du vielleicht zufällig noch Antworten auf meine Eingangsfragen c und d?

c) Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€...

Bei einer EÜR werden nur Einnahmen und Ausgaben einender gegenübergestellt. Warenwert und Inventur spielen nur eine Rolle, wenn bilanziert wird.

d) wie schaut c aus wenn da ein erheblicher Anteil Fremdkapital dabei ist.

Wie c) das spielt bei einer EÜR keine Rolle (lediglich gezahlt Zinsen könnten in Ansatz zu bringen sein.). In einer Bilanz sähe das anders aus.

Ausnahme: Abmeldung des Gewerbes - dann wird eine Schlussbilanz nötig.

Wie ist der Gewinnbegriff (§ 4 Abs. 1 EStG)?

"Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und verringert um den Wert der Einlagen".

Also werden alle privaten Vorgänge neutralisiert.

Das gilt logischerweise auch bei der Einnahme- Überschussrechnung.

Und Entnahme oder Einlagen bei einer GmbH: das ist so falsch wie gefährlich.

Zwischen der GmbH und den Gesellschaftern können sich Geldbewegungen nur gewinnwirksam auswirken, wenn es sich um Gehalts- oder Mietzahlungen usw. handelt.

Alle anderen Geldbewegungen sind nur als Bewegungen auf Darlehnskonten darstellbar.

Wenn das nicht beachtet wird, wird das Finanzamt das zu Recht als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln.

@Helmuthk

Danke für den ausführlichen und informativen Kommentar!

Aber wie kommt dann der GmbH-Gewinn legal und buchhalterisch korrekt zum Besitzer der GmbH?

@JoWaKu

Die Gesellschafterversammlung - auch bei einer Einmann- GmbH nennt sich das so - hat je nach Formulierung im GmbH- Vertrag - mindestens ein mal im Jahr stattzufinden.

In dieser Versammlung wird der Jahresabschluss genehmigt, und es wird beschlossen, ob und welcher Betrag an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Das ist übrigens kein großer Unterschied zu den Aktiengesellschaften bis hin zur Größe von VW. Dort nennt sich das Hauptversammlung, und es wird über die Dividende abgestimmt.

In beiden Fällen werden Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt,und es werden Steuerbescheinigungen ausgestellt.

Gewinnausschüttungen und Dividenden sind übrigens Gewinnverwendungen und dürfen das steuerliche Einkommen der Kapitalgesellschaften nicht mindern.

@Helmuthk

Nachtrag: gebucht wird "Bilanzgewinn an Bank". Dabei ist die Bankbuchung noch aufzuteilen auf Kapitalertragsteuer einschl. Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer, und der Restbetrag wird an den/die Eigentümer ausgezahlt.

@Helmuthk

Danke für die Informationen!!

Wie ist der Gewinnbegriff (§ 4 Abs. 1 EStG)?

"Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und verringert um den Wert der Einlagen".

Also werden alle privaten Vorgänge neutralisiert.

Das gilt logischerweise auch bei der Einnahme- Überschussrechnung.

Und Entnahme oder Einlagen bei einer GmbH: das ist so falsch wie gefährlich.

Zwischen der GmbH und den Gesellschaftern können sich Geldbewegungen nur gewinnwirksam auswirken, wenn es sich um Gehalts- oder Mietzahlungen usw. handelt.

Alle anderen Geldbewegungen sind nur als Bewegungen auf Darlehnskonten darstellbar.

Wenn das nicht beachtet wird, wird das Finanzamt das zu Recht als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln.

  1. Du ermittelst deinen Gewinn (Nettobetriebseinnahmen - Nettobetriebsausgaben)
  2. Wenn du andere Einkünfte hast addierst du hierzu deren Gewinn bzw. Überschuss zur Summe der Einkünfte
  3. Wenn du keinen Kinderfreibetrag etc geltend machen kannst ist dies auch gleichzeitig Gesamtbetrag der Einkünfte
  4. Hiervon ziehst du Sonderausgaben ab (Beiträge zur KV etc).
  5. Schon hast du dein zu versteuerndes Einkommen. Liegt dieses für 2013 unter 8.130,- € schuldest du dem FA keine ESt.

www.elster.de

Lass das Programm rechnen, ist meist recht nah an der Wahrheit und du kannst die Erklärung elektronisch einreichen (Belege darfst du dennoch hinterherschicken).

genau auf solche Antworten habe ich doch eindeutig verzichten wollen.... siehe a)

es sei denn mein erwirtschafteter Gewinn = mein Einkommen?!?!

dann will ich nichts gesagt haben...

kann ich mir aber nicht vorstellen, da es keine Privatentnahme ist

@tomjones99

Hey, Kevin1905 hat Recht und hat es schön übersichtlich dargestellt!

@tomjones99

Privatentnahme ist irrelevant, es sei denn du änderst die Betriebsform in GmbH und beschäftigst dich selbst als geschäftsführender Gesellschafter. Dann lägen aber wieder Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit vor statt solche aus Gewerbebetrieb.

Als Einzelunternehmer entspricht dein Gewinn vor Steuern dem Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers, immer davon ausgehend, dass keine weiteren Einkünfte dazukommen, siehe mein Punkt 1.

Einkommensteuern sind immer für alle Einkünfte gemeinsam zu tragen nicht für jede Einkunftsart einzeln.

@ellaluise

Zitat: Kommentar von ellaluise ellaluiseellaluise 13.09.2013 - 16:16

Hey, Kevin1905 hat Recht und hat es schön übersichtlich dargestellt!


Quatsch keinen Unfug und lies meine Frage. Die Übersicht die er geschrieben hat / oder kopiert hat steht auf zig Seiten im Netz! Dann hätte ich nciht gefragt.

Meine Frage war ob der Unternehmensgewinn gleich das Einkommen für die Einkommenssteuer ist. Hat er das dort umgehend beantwortet? nein, also...

sieht aus als wenn kevin und ella sich hier gegenseitig feiern und Daumen hochklicken.

@kevin1905

eben, geht doch. warum nicht gleich so? Danke ;) gibt nen blauen Daumen hoch

elster habe ich da. danke aber für den Hinweis, dass es mich aufklären würde. also ernst gemeint jetzt. hätte ich mal machen sollen