Sind SV-Beiträge bei Kapitalertrag zu entrichten?

3 Antworten

Nein. SV-Beiträge fallen nur auf Arbeitslohn bzw. Renten an.

Das ist ja der Witz:

  • Auf Geld, das man mit Arbeit verdient, fallen Sozialabgaben an.
  • Auf Geld, das man mit Geld verdient, nicht.

Zudem wird Geld, das man mit Geld verdient, niedriger besteuert als Geld, das man mit Arbeit verdient.

Willkommen im Kapitalismus.

Montiplex  28.08.2020, 15:22

Und daran ist jetzt was genau schlecht?

Schnarchnix  28.08.2020, 16:45
@Montiplex

"Schlecht" nichts. Höchstens bedenklich.

Dass diejenigen, die "Geld durch Geld" verdienen, weniger besteuert werden als diejenigen, die "Geld durch Arbeit" verdienen.

Was dazu führt, dass diejenigen, die "Geld durch Geld" verdienen schneller Geld ansammeln können, als diejenigen, die Geld durch Arbeit verdienen.

Wer reich ist, wird also schneller "noch reicher" als wer arm ist. Platt gesagt.

Montiplex  28.08.2020, 16:50
@Schnarchnix

Ja, aber es sparen ja auch viele Arbeitnehmer. Sollen diese dann noch mehr Steuern und Abgaben zahlen?

Schnarchnix  28.08.2020, 16:57
@Montiplex

Es muss natürlich Hand in Hand gehen:

  • Besteuerung von Löhnen & Renten schrittweise senken
  • Besteuerung von Kapitalerträgen schrittweise erhöhen

Es müssen ja keine Riesensprünge sein.

Zusätzlich könnte man noch dafür sorgen, dass jeder einen vernünftigen Lohn bekommt (Niedriglöhne abschaffen). Damit alle sparen & in Aktien investieren können, nicht nur manche.

Montiplex  28.08.2020, 17:20
@Schnarchnix

Ich persönlich bin für ein bedingungsloses Grundeinkommen, aber das wird es wohl erst mal leider nicht geben, aber so etwas wäre natürlich eine Möglichkeit.

Wie alt bist du und wie krankenversichert. Wenn deine Kapitalerträge über 455,-- Euro monatlich liegen, hast du, egal wie alt z.B. keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dann musst du dich selbst versichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein....

schuhbidu  28.08.2020, 15:20

"Nein" ist nur bedingt richtig. Wenn man nämlich freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen KK ist, dann werden Kapitalerträge wie auch Mieteinnahmen mit angerechnet. Nur Pflichtversicherte (Angestellte) werden nach ihrem Arbeitseinkommen ausschließlich abkassiert.