Kein Einkommen, aber Aktiengewinne! Steuererklärung pflicht?

3 Antworten

Hast du realisierte Kursgewinne oder Dividenden, die bisher nicht mit Kapitalertragssteuer belegt wurden?

Dann besteht Abgabepflicht.

Wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag übersteigen, werden Dir Kapitalertragsteuer, Soli und Ki.Steuer automatisch von der Depot führenden Bank abgezogen.Wenn Du das wieder haben möchtest, it eine Eink.St.Erkl. Pflicht.

Durch einen Wunsch (freiwillig) kann keine Pflicht entstehen.

Man kann sich die einbehaltene Kapitalertragssteuer (KESt) zurück holen, indem man (freiwillig) eine ESt-Erklärung abgibt (Mantelbogen und Anlage KAP), bei allen Einkunftsarten Null einträgst und die sog Günstigerprüfung (wichtig!) beantragst. Dafür musst Du ein Kästchen ankreuzen.

Dann überweist Dir das FA die einbehaltene KESt.

Wenn du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst, dann musst du eine Steuererklärung machen.