Muss ich bei einem jahres einkommen von ca. 6000-8000€ ein gewerbe anmelden?

5 Antworten

Wenn du gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietest,  musst du vom ersten € an ein Gewerbe anmelden. Sonst ist das schlicht und einfach Schwarzarbeit.

Diese wird dann auch entsprechend bestraft.

Ob du steuerpflichtig bist, ist eine andere Frage.

mani67 
Fragesteller
 19.11.2016, 13:17

Ich möchte keine produkte o.ä. Verkaufen sondern bei mir zuhause frauen schminken also gehen sie bei mir nur mit schminke im gesicht wieder raus ohne ein produkt

DerHans  19.11.2016, 13:18
@mani67

Das ist Schwarzarbeit. Da braucht dich nur jemand anzeigen, und es wird richt unangenehm und teuer.

kevin1905  19.11.2016, 13:28
@mani67

Das ist gewerbliches Handeln und bedingt eine Anmeldung.

Auf eine Betriebshaftpflicht solltest du auch nicht verzichten. Landest du mit der Wimperntusche im Auge wird es verdammt teuer für dich sonst.

Ferner solltest du, sofern du zur Miete wohnst, von deinem Vermieter schriftlich die Erlaubnis einholen, da die gewerbliche Nutzung privaten Wohnraums sonst im Extremfall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.

Auch bei Eigentumswohnungen kann die Hausverwaltung ggf. die Tätigkeit in den Räumen untersagen.

Wer mit der Absicht eine Tätigkeit ausübt um Gewinn zu erzielen, der muss ein Gewerbe anmelden.

Und wie kommst du darauf, dass bei dir nichts versteuert wird?

Von wem hast du gehört, dass du einen jährlichen Steuer- Freibetrag von 24.000€ hast? Das bezieht sich auf die Gewerbesteuer, nicht aber auf deine Einkommenssteuer.

Grundsätzlich ist erst einmal jedes Einkomen aus selbstständiger Tätigkeit steuerpflichtig.

Hier gibt es jedoch den Freibetrag von jährlich 8652€

Jedoch musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben, in der das dann vom FA festgestellt wird.

Und was verstehst du unter
...... mein einkommen wäre höchsten 8000€ im Jahr?

Meinst du deinen Umsatz oder deinen Gewinn?

Denn Gewinn ist : Umsatz minus Betriebskosten.

Bedenke auch die diversen Versicherungen die du benötigst.

Hättest du im jahr nur 8000€ Gewinn wären das mtl. rund 667€.

Davon gehen dann noch (Steuern) und deine Sozialabgaben ab.

Von was willst du leben?

Das ist dann nur ein teueres Hobby. Mehr nicht.

Mein Tipp: bevor du in dein Unglück rennnst, denn das Wissen zur Selbstständigkeit schätze ich bei dir sehr gering ein, solltest du einen Kurs für Existenzgründer besuchen und einen Steuerberater zu rate ziehen.

Im Existenzgründerkurs erfährst du die grundlegenden begriffe zur BWL, Buchführung, Kostenwesen, Steuerwesen, Gewinn-verlustrechng, Marketing, Konzepzionen und Betriebsformen und CO.

Ohne dieses Grundwissen bist du schon Pleite bevor du begonnen hast


Sobald du etwas mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, handelt es sich um ein Gewerbe. Der Freibetrag von 24.500 bezieht sich auf die Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird ab insgesamt ( also alle Einkunftsarten zusammengerechnet) 8.652 fällig .

Wenn ich mich selbständig mache und "ich habe gehört" als Quelle ansetze, hab ich ganz schnell Probleme.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du die Absicht hast, damit einen Gewinn zu erzielen. Es spielt keine Rolle ob du tatsächlich Gewinn machst. Die Absicht dazu ist entscheidend und bedingt die Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO, § 15 Abs. 2 EStG).

Unterlässt du dies droht dir eine Geldbuße von bis zu 1.000,- € und du setzt dich der Gefahr einer strafrechtlichen Ermittlung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) aus.

Auf einem komplett anderen Blatt stehen die Steuererklärungen und die Abgabepflicht hierzu.

  • Gewerbeeinkünfte unterliegen keinem Quellensteuerabzug, also musst du zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 25 EStG,§  56 EStDV).
  • Darüber hinaus ist auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Solltest du kein Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sein, wären auch monatlich bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
  • Und nun kommen wir zu den ominösen 24.500,- € (nicht 24.000,- €). Dies ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer, als Einzelunternehmer. Hat aber NICHTS mit der Anmeldung, der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer zu tun.

Tu dir selbst einen Gefallen und besuche einen Gründerkurs der IHK und such dir einen Steuerberater BEVOR du aktiv wirst.

Ein Termin beim Rechtsanwalt wäre auch angebracht (Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, Sachmängelhaftung, etc.)

Welchen Einfluss dein Vorhaben auf die Sozialversicherung hat (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) will ich gar nicht erst andeuten.

Soweit ich weiß musst du auf jeden Fall ein Gewerbe eröffnen. Nur du zahlst halt keine Steuern. Das Finanzamt muss nämlich deinem Abnehmer/Kunden die Steuern zurückzahlen die Sie bei dir gezahlt haben. 

kevin1905  19.11.2016, 13:23

Das Finanzamt muss nämlich deinem Abnehmer/Kunden die Steuern zurückzahlen die Sie bei dir gezahlt haben. 

Nur wenn die Abnehmer ebenfalls Regelunternehmer sind. Der Endverbraucher kann nichts zurück erstattet verlangen.

Griesuh  19.11.2016, 13:36

Fisnik: Wo hast du denn diese Weisheit her?


Fisnik92  19.11.2016, 14:16
@Griesuh

Hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, wenn er unter 8000 Euro im Jahr bleibt zahlt er natürlich keine Steuern, da er viel zu wenig verdient. Zu dem anderen meinte ich das wenn jemand bei Ihm  (Unternehmer) etwas kauft, es natürlich absetzten möchte um die Steuern zurück zu erhalten.