Steuerfreibetrag bei Investmentsteuergesetz über Jahre hinweg sammeln?

5 Antworten

  1. Steuern fallen auf den Gewinn = Kapitalertrag an. Ob der auf dem Konto, auf das er gebucht wurde, bleibt oder abgehoben wird, ist für die Steuer egal.
  2. Der jährliche Freibetrag kann nicht akkumuliert werden. In einem Jahr, in dem Du ihn nicht nutzt, verfällt er.
  3. Die Bank weist jedes Jahr den Kapitalertrag aus und führt die Steuern automatisch ab. Früher war es so, dass dies bei einer bestimmten Anlage nicht erfolgt ist, nämlich bei ausländischen, thesaurierenden Investmentfonds (thesaurierend = die jährlichen Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern erhöhen den Anlagebetrag). Da musste der Steuerpflichtige eigentlich von sich aus den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Das haben aber viele nicht gemacht, weil es etwas kompliziert ist. Daher war die Bank verpflichtet, beim Verkauf der Fondsanteile den Wertzuwachs seit Kauf zu versteuern, also die Gewinne vieler Jahre auf einmal. (Allerdings wurden nachgewiesene Stauerzahlungen aus den Einzeljahren gegengerechnet). Wenn man allerdings in den Einzeljahren die Jahresgewinne nicht versteuert hatte, traf im Verkuafsjahr der Gewinn vieler Jahre auf den einfachen jährlichen Freibetrag .
FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:11

Danke für die Info! Ich verstehe leider den Ablauf der ganzen Geschichte noch noch nicht 100%ig. Folgender Fall: 1 Depot - 10 ETF's drin. Nun möchte ich dieses Jahr den Steuerfreibetrag nutzen, am besten ohne das Geld einmal von Depot auf Konto zu übertragen? ist das möglich? und wie muss das Übertragen genau aussehen bei 10 verschiedenen ETF'S? Habe ja schon unten die Frage gestellt: Muss ich bei jedem dann schauen wie hoch der Gewinn war und dann aktie für aktie den gewinn raus nehmen bis ich 801 zusammen habe?Danke für die Info! Ich verstehe leider den Ablauf der ganzen Geschichte noch noch nicht 100%ig. Folgender Fall: 1 Depot - 10 ETF's drin. Nun möchte ich dieses Jahr den Steuerfreibetrag nutzen, am besten ohne das Geld einmal von Depot auf Konto zu übertragen? ist das möglich? und wie muss das Übertragen genau aussehen bei 10 verschiedenen ETF'S? Habe ja schon unten die Frage gestellt:

tevau  17.12.2019, 11:29
@FSchipmann

Normalerweise ist es so:

Du hast ein Wertpapierdepot, in dem die Wertpapiere enthalten sind.

Und außerdem hast Du (meistens bei der selben Bank) ein (Geld-) Konto, d.h. ein Abwicklungskonto. Das kann ein Tagesgeldkonto sein, ein Girokonto, ein Sparkonto etc..

Über das Abwicklungskonto werden alle Geldflüsse in Bezug auf die Wertpapiere abgewickelt:

  • Gutschriften der Erträge und beim Verkauf
  • Belastungen beim Kauf, ggfs. für Depotgebühren und ggfs. für Steuern***(Erläuterung siehe ganz unten)

Wenn Du Erträge bekommst, passiert folgendes:

  • Die Fondsgesellschaft überweist die Brutto-Fondserträge an Deine Depotbank. (Bei Aktienanlagen überweist die Aktiengesellschaft die Brutto-Dividenden).
  • Die Depotbank prüft, ob sie von Dir einen Freistellungsauftrag erhalten hat, und wieviel von dem Freibetrag noch frei ist.
  • Sie zieht die fälligen Steuern (unter Berücksichtigung eines noch freien Betrages des Freistellungsauftrages) ab, überweist sie an das Finanzamt, und bucht den Nettoertrag auf Dein Abwicklungskonto.
  • Ab hier ist es steuerlich egal, was Du mit dem Geld machst, denn die Steuer wurde bereits berücksichtigt, bevor das Geld auf Deinem Konto landet.

D.h. Du brauchst überhaupt nichts zu machen. Alles läuft vollautomatisch, und um die Steuern musst Du Dir keine Gedanken machen. Wenn das Geld auf Deinem Konto landet, sind die Steuern schon abgeführt, und das kannst Du nicht durch irgendein geschicktes Abheben des Geldes beeinflussen.

Übrigens: Wenn Du der Bank keinen Freistellungasauftrag erteilt hast, muss sie auf die Erträge vom ersten Euro an Steuern abführen (so dass weniger auf Deinem Konto landet).

Das holst Du Dir nach Ablauf des Jahres aber in der Steuererklärung zurück.

Dafür bekommst Du von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung - wenn nicht automatisch, dann so etwa ab Ende Februar bei der Bank anfordern!

Auf der Steuerbescheinigung stehen die Beträge, die Du in der Einkommnessteurerklärung, Anlage KAP (für Kapitalerträge) angeben musst. Das ist in der Regel ziemlich klar, sogar die Zeilennummer des Steuerformulars ist angegeben.

Nachdem Du die Steuererklärung abgegeben hast, rechnet das Finanzamt wie folgt:

  • Bruttoerträge
  • Daraus sich ergebende Steuerschuld (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer), wobei der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird.
  • Von dieser Steuerschuld wird das abgezogen, was die Bank bereits für Dich abgeführt hat (keine Angst, das steht alles auf der Steuerbescheinigung, die Du von ihr bekommen und in das Steuerformular übertragen hast)
  • Meistens bleint ein negativer Betrag übrig, d.h. die Bank hat schon mehr abgeführt als das, was Du dem Fiskus schuldest. Das ist natürlich dann der Fall, wenn Du der Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt hattest, sie daher vom ersten Euro an Steuern abgeführt hat . Einen negativen Betrag bekommst Du dann vom Finanzamt zurückerstattet.
  • Es kann aber auch eine positive Differenz übrigbleiben, d.h. die Banken haben übers Jahr weniger Steuern abgeführt, als Du dem Staat für Deine Kapitalerträge schuldest. Das ist aber nur in Ausnahmefällen so, z.B. wenn Du Erträge im Ausland hattest, denn ausländische Banken führen oft nicht automatisch die Steuern an das deutsche Finanzamt ab - das muss dann der Steuerpflichtige eigenverantwortlich per Steuererklärung machen. Wenn er das unterlässt, begeht er Steuerbetrug, und das kann sehr ernste Folgen haben!

*** Oben hatte ich geschrieben, dass das Abwicklungskonto auch für Steuerabführungen belastet werden kann. Das ist eine Ausnahme, denn normalerweise wird das Konto nicht belastet, sondern die Steuer wird wie beschrieben abgeführt, bevor der Ertrag auf Deinem Konto gutgeschrieben wird. Also Normalfall: 100 Euro Bruttoertrag,Bank führt 25 Euro Steuren ab und schreibt 75 Euro auf dem Konto gut.

Aber manchmal kann die Steuer auf den Ertrag nicht gleich abgezogen werden, nämlich wenn der Ertrag gar nicht in Form von Geld vorliegt, sondern durch Wertsteigerung der Fondanteile. Tortzdem muss dieser Ertrag versteuert werden, und dafür bucht die Bank die Steuern von Deinem Deinem Abwicklungskonto ab und überweist sie an das Finanzamt. Wenn das Konto nicht gedeckt ist , kann die Bank Anteile verkaufen,, oder das Konto (zinspflichtig!) im Minus lassen, je nachdem wie dieser Fall zwischen Dir und der Bank geregelt ist.

Ich hoffe das war ausreichend und nicht zuviel Info. Wenn noch etwas offen ist, frag!

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 11:45
@tevau

Erstmal ein riesen Dankeschön für die lange Erklärung!
Du hast oben geschrieben "Wenn Du Erträge bekommst, passiert folgendes:". Zählt dass dann auch dazu wenn ich Anteile eines Fonds verkaufe, dessen Wert gestiegen ist? Darum gehts mir hauptsächlich. Die Dividendenausschüttung etc. ist erstmal klar. Nur nehmen wir an ich habe seit Depoteröffnung 5000€ Wertsteigerung der Anteiligen Fonds. Wenn ich die Anteile nun alle auf einmal Verkaufe muss ich 4199 (+ was ich vom Freistellungsauftrag schon verbraucht habe) versteuern.
Mein Ziel ist es deshalb jedes Jahr den Rest des Freistellungsauftrags zu nutzen um Quasi nur die Wertsteigerung zu verkaufen. Danach würde ich die Anteile wieder 1:1 einkaufen (-die Prozente vom Portal). Damit ich nach X Jahren wenn ich mal wirklich alle Anteile im Depot verkaufen will um mir ein Auto oder Haus zu kaufen nicht noch die Wertsteigerung der Anteile versteuern muss.

Ist das Möglich, wenn ja Wie? Beispiel wieder mit den 10 Aktien die unterschiedliche Wertsteigerung der Anteile haben und auch unterschiedlich viele Anteile. Wie muss ich die Verkaufen um später mal beim Verkauf der Anteile nicht die Wertsteigerung komplett zu versteuern.
oder geht das gar nicht?

tevau  17.12.2019, 15:48
@FSchipmann

Das "Wie" ist relativ einfach. Einfach einen Verkaufsauftrag geben. Mit dem Verkauf wird das Investment steuerlich abschließend beendet und abgerechnet.

Versteuert wird der Wertzuwachs seit Kauf.

Wenn du dieselben Aktien danach neu kaufst, haben sie steuerlich keinen Zusammenhang mit dem vorher verkauften Bestand. Als Kaufkurs gilt dann der Kurs des Rückkaufs, nicht der des ursprünglichen Erstkaufs.

Auf di Weise könntest Du tatsächlich einen langfristigen Wertzuwachs auf beliebige Zeiträume verteilen und den Freibetrag nutzen.

Aber die Transaktionskosten sind auf jeden Fall verloren.

Anders ist es mit thesaurierenden Aktienfonds. Deren Wertzuwachs wird auch ohne Verkauf jährlich besteuert, wobei diese Steuer nach einem komplizierten Verfahren berechnet wird und den Charakter einer Abschlagszahlung hat, die später beim Verkauf gegengerechnet wird. Bei diesen Wertpapieren halte ich es für nachteilig, sie zwischendurch zu ver- und zurückzukaufen, denn dann könntest Du die jährlichen Steuerzahlungen am Ende nicht gegenrechnen.

Das Gute: Die jährlichen Steuerzahlungen dürftest Du m.E. auch dann gegenrechnen, wenn Du sie wegen der Freibeträge effektiv gar nicht gezahlt hast, jedenfall wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, deshalb die Bank die jährlichen Steuern tatsächlich erstmal abgeführt hat und Du sie per Steuererklärung jeweils zurückgeholt hast. Denn dann ist mit dem Wertpapierbestand nur die gezahlte Steuer verknüpft, aber nicht die Erstattung.

FSchipmann 
Fragesteller
 18.12.2019, 14:51
@tevau

@tevau Danke für die Antwort. Das bringt mir schon mal Licht ins Dunkele. Ich mache mal ein beispiel und würde mich freuen wenn du mir sagen könntest, ob ich das so richtig verstanden habe oder nicht:
Ein Depot mit 5 ETF's mit je 5000€ Wert zu Jahresanfang und jetzigem Wert von 5900€. Heißt: Wertezuwachs von 900€ pro ETF. Wenn ich nun meine sagen wir mal restlichen 700€ Steuerfreibetrag nutzen will muss ich nur die Anteile von einem ETF im Wert von 700€ verkaufen und dieser wird automatisch als der "Gewinn" betrachtet?
War mir nie sicher, ob es letztlich auf jeden Anteil eines ETF's einzeln kalkuliert wird. Also quasi dass ich dann Statt den Anteilen von 700€ Wert eher die Anteile von 4.588,888888888889‬€ verkaufen müsste (Wert aller Anteile(5900)/Gewinn gesamt (900) und dann Multipliziert mit dem restlichen Freibetrag (700))
Und wie sich das dann verhält mit einem Sparplan etc. da hats dann bei mir aufgehört.
Also: Müsste ich bei dem Beispiel nur so viele Anteile verkaufen wie 700€ Wert haben oder wirklich Anteile wie 4588,88€ Anteile?

tevau  18.12.2019, 16:11
@FSchipmann

Wenn ein ETF von 5000 auf 5900 wertgesteigert ist, dann kannst Du nicht einen Teil davon verkaufen, der den Gewinn darstellen soll.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du Deinen ETF gedanklich teilen: Ein Teil der Anteile spiegeln den Grundwert wieder, und der Rest den Gewinn. Nein, das geht nicht. In jedem einzelnen Fondsanteil steckt eine Teil Anfangswert und ein Teil Gewinn drin.

Also nehmen wir an, dass Deine 5000 Euro Anfangswert in 100 Anteilen bestehen. Der Wertzuwachs in dem Jahr kann auf zwei Weisen uaf dei Anteilsanzahl Einfluss haben:

  1. Gar Nicht. Es bleibt bei 100 Anteilen, von denen jeder einzelne am Jahresende aber 59 statt 50 wert ist, d.h. 9 Euro Geinn pro ANteil. Wenn Du den Gewinn bis zu einer Höhe von 700 direkt realisieren willst, müsstest Du also von den 100 Anteilen 78 verkaufen.
  2. Wertzuwachs durch Erhöhung der Anteile. D.h. jeder Anteil hat auch am Jahresende den Wert 50, aber statt 100 Anteilen hast Du am Ende 118 Anteile. In der Praxis kommt das aber nie genau so, denn über die Anzahl der Anteile hinaus verändert sich immer auch der Marktwert des einzelnen Anteils. Dei Steuerr kann also nicht über den Wertzuwachs des einzelenn Anteils berechnet werden (denn der Kurs ist ja gleichgeblieben). Heißt das jetzt, dass diese Art des Wertzuwachses steuerfrei ist? Natürlich nicht. Der Gegenwert der 18 zugewonnenen Antiele ist ja der Jahresgewinn, und der wird automatisch besteuert.

Du musst Dir also keine Sorgen machen, den Gewinn durch Verkauf realisieren zu müssen, um den Freibetrag auszunutzen.

Der Fiskus sieht schon zu, dass er Steuern auf den jährlichen Gewinn erhält und nicht erst bis zum Verkauf warten muss. Dafür werden von der Bank die Steuern direkt abgeführt - Jahr für Jahr unter Berücksichtigung des Freibetrages. Wenn Du tatsächlich verkaufst, werden von den Steuern, die auf den Geamtwertzuwachs entfallen, alle Steuern abgezogen, die die Bank für Dich in all den Jahren schon abgeführt hat. Alles vollautomatisch, darauf hast Du keinen Einfluss und musst auch nichts tun.

OK, es kann sein, dass die jährlich abgeführten Steuern zu gering sind und dann am Ende dochnoch ein größerer Batzen übrigbleibt. Aber das ist schwer abschätzbar, und bei einem jährlichen Verkuaf würdest Du nicht nur die Nebenkosten verlirern, sondern auch die Anrechnung der alljährlich berechneten Steuern.

Aber mache Dich von dem Gedanken frei, dass Du ohne zwischendurch-Verkauf am Ende den gesamten Wertzuwachs auf einmal versteuern musst.

FSchipmann 
Fragesteller
 19.12.2019, 15:55
@tevau

Hey @tevau,
erst einmal ein riesen Dankeschön an die Informationen die du mir mitteilst. Könntest Du mir noch sagen wie Du an die Info's kommst? Gibt es Bücher etc. die Du empfehlen kannst?
Dann weiß ich soweit erstmal beschied. Ärgert mich nur etwas. Ich habe einen Sparplan wo ich jeden Monat einzahle und das würde ich gerne 10 Jahre lang machen. Mein Freibetrag wird meistens nur mit 100-200€ im Jahr belastet und wenn ich in 10 Jahren alles verkaufen will und die Anteile an sich eine Wertsteigerung von X Tausend euro haben werden, dann muss ich alles von den Gewinnen durch den verkauf versteuern obwohl ich die Jahre davor den Freibetrag nicht nutzen konnte. Das ist das was mich so stutzig macht, dass es da keinen Trick gibt um sowas zu entgehen...

tevau  19.12.2019, 16:24
@FSchipmann

Ich habe die finanztest- Hefte der Stiftung Warentest abonniert, und zudem habe ich selber ein paar Wertpapiere und mache meine Steuererklärung selbst, und wenn ich etwas nicht weiß, google ich.

Das ist das was mich so stutzig macht, dass es da keinen Trick gibt um sowas zu entgehen.

Alles hat immer Vor.- und Nachteile. Wenn Du denn sicher bist, dass nach Abzug aller Steuern, die über die Jahre berechnet werden, am Ende immer noch ein ein zu großer Batzen an unversteuertem Gewinn übrigbleibt, dann musst Du hat tatsächlich immer wieder mal zwischendurch ver-und rückkaufen und dabei die Kosten berücksichtigen. Blöd wäre es natürlich, wenn am Ende der Kurs gesunken ist und Du die ganzen Transaktionskosten umsonst gezahlt hast...

Oder Du findest andere Fonds, bei denen ein höherer Anteil des Gewinns jährlich besteuert wird (ausschüttende Fonds?)....

Ansonsten: Der Staat will auch leben - jedenfalls ist das für mich immer die Beruhigungspille, bevor ich mich über die Steuern ärgere :-)

und als Ergänzung zu den anderen:

dieser Freibetrag von 801 € hat nichts (!) mit der Steuerklasse zu tun.

18drahneba  17.12.2019, 10:03

Inwiefern beantwortet das die Frage, ob man den Steuerfreibetrag über Jahre hinweg sammeln kann? Denn darum geht es doch hier.

Petz1900  19.12.2019, 13:03
@18drahneba

Deswegen schieb ich als Ergänzung.

Als Ergänzung bedeutet, dass man nicht die eigentliche Frage beantwortet.

Als Ergänzung ist hier so zu sehen, dass der TE als Fragesteller anscheinend der Meinung ist, dass seine Steuerklasse dafür relevant sei.

Das ist sie eben nicht.

Und daher "als Ergänzung".

Nicht zur Beantwortung der Frage.

Als Ergänzung eben.

Mehr nicht.

Im Prinzip hast du die Antworten ja schon; kumulieren lässt sich der nicht ausgeschöpfte Freibetrag nicht.

Du kannst versuchen, den Freibetrag zu nutzen, indem du ausschüttende Papiere hältst. Die Ausschüttung wird jeweils den Freibetrag nutzen; entsprechend fallen die Kursgewinne und daraus resultierend der spätere Veräußerungsgewinn niedriger aus.

Eine andere Möglichkeit ist, den späteren Verkauf der Papiere zu staffeln und auf die Jahre zu verteilen.

801€ Steuerfreibetrag sind im Endeffekt natürlich "nur" 200,25 Euro, weil man ja nur die Steuer auf jene 801 Euro Betrag spart. Wenn du Gutverdiener bist, ist eine besondere Berücksichtigung des Freibetrages wohl nicht den Aufwand wert. Und Leute, deren Einkommen einschließlich der Kapitaleinkünfte unter der Steuergrenze bleiben, müssen ohnehin keine Steuern auf die Kapitaleinkünfte zahlen (sofern sie eine Nichtveranlagung bescheinigt haben; sonst können sie gezahlte Beträge über eine Steuererklärung zurückerhalten). Das nur vorsichtshalber erwähnt :o)

Freibeträge kann man nicht über Jahre ansammeln, grundsätzlich!

1. Nein.

2. Man kann jährlich Gewinne in Höhe von 801 Euro realisieren und dann gleich wieder reinvestieren oder man setzt auf Dividenden.

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 09:44

Danke für die Info. Dachte es gäbe für solche Fälle eine Sonderregelung, da hier ja eigentlich das langjährige sparen teilweise vom Staat vorgeschrieben wird (Vermögenswirksame Leistungen etc.). Nagut. Gibt es da ein Stichtag wann der Freibetrag wieder verfügbar ist oder gilt das immer am 1.1. auf das letzte Jahr?
Und wie ist das mit einem Depot von 10 Aktien. Muss ich bei jedem dann schauen wie hoch der Gewinn war und dann aktie für aktie den gewinn raus nehmen bis ich 801 zusammen habe?

MAB82  17.12.2019, 09:46
@FSchipmann

Ja der Freibetrag ist auf Kapitalerträge pro Kalenderjahr bezogen.

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 09:47
@MAB82

Und wie ist das mit einem Depot von 10 Aktien. Muss ich bei jedem dann schauen wie hoch der Gewinn war und dann aktie für aktie den gewinn raus nehmen bis ich 801 zusammen habe?

MAB82  17.12.2019, 09:50
@FSchipmann

Für ein Inländisches Depot wird das alles automatisch geregelt. Man muss nur den entsprechenden Freistellungsantrag festlegen. Sonst zahlt man die Kapitalertragsteuer ab dem ersten Euro. Wenn man vergessen hat den Antrag zu stellen kann man die zuviel gezahlten Beträge auch noch über die Steuererklärung zurück bekommen.

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:07
@MAB82

Also:
Aber ich muss doch trotzdem das Geld real abheben oder? also ich kann nicht den Freistellungsaufgrag stellen ohne das geld aus dem Depot zu nehmen?
Müsste ja dann wie oben beschrieben schauen wie viel gewinn Aktie 1-10 gemacht hat und von jeder Aktie einzelnt den gewinn raus nehmen bis ich 801 zusammen habe.

tevau  17.12.2019, 10:11
@FSchipmann
und dann aktie für aktie den gewinn raus nehmen bis ich 801 zusammen habe

Aus steuerlicher Sicht ist es völlig egal, ob Du den Gewinn auf dem Konto lässt, auf dem er gutgeschrieben wurde, oder von dem, Konto abhebst.

Die Steuer fällt nämlich bereits auf den gutgeschriebenen Gewinn an (bei Aktien die Dividende, bei Fonds die Fordserträge, bei anderen Anlageformen in der Regel Zinsen).

Die angefallene Steuer wird gleich von der Bank abgeführt, so dass der gutgeschreibene Betrag geringer ist als der Bruttoertrag.

Ausnahme: Wenn Du der Bank eine Freistellungsbescheinigung ausgestellt hast, dann führt sie von den eingegangenen Gewinnen solange keine Steuer ab, bis die freigestellte Höhe erreicht ist (in den meisten Fällen hat man nur bei einer Bank Anlagen udn damit Gewinne und erteilt ihr dann einen Freistellungsauftrag über den maximalen Betrag von 801 Euro).

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 10:14
@tevau

Nein mit "abheben" meine ich die aktien Verkaufen, also von Depot auf Girokonto. Weil wenn ich aktien im Wert von 801€ verkaufe, dann will natürlich die Plattform auch ihre Prozente haben und wenn ich diese wieder reinvestiere natürlich genauso.

zonkie  17.12.2019, 10:23
@FSchipmann

Nur eine kurze Zwischenfrage .. Ein Aktieverkauf über 800 entspricht keinen Erträgen in Höhe von 800€ das ist dir bewusst ?Deine Antwort klingt grade etwa so ?

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 11:35
@zonkie

Ich dachte wenn ich eine Aktie im Wert von 1200 kaufe und diese auf 2000€ an wert gewinnt, und ich dann den Anteil im Wert von 800€ verkaufe, ist das quasi der Gewinn? Oder nicht?

zonkie  17.12.2019, 11:45
@FSchipmann

ok ja :) das eben klang nach 800€ verkauen = gewinn :D passt

ich wüsste nicht ob ich das hin und her eingehen würde. zum einen sind die gebühren ein echtes Hindernis zum anderen würde mich sowas zu nervös machen. Entweder kaufe ich aktien und lass sie "vergammeln" oder ich handel eh aktiv. in biden fällen interessiert mich ein freibetrag nicht.

auch die sorge vor ungüstigen kursschwankungen würden mich abhalten. Aktuell ist alles was mich interessiert auf 52w hoch .. wäre jetzt so ein punkt bei dem ich kaufen müsste um das system druchzuziehen hät ich bissi bauchschmerzen dabei :)

MAB82  17.12.2019, 11:51
@FSchipmann
dann will natürlich die Plattform auch ihre Prozente haben und wenn ich diese wieder reinvestiere natürlich genauso.

Das ist zwar richtig, aber das wird i.d.R trotzdem weit unter Steuerersparniss liegen.

Ich dachte wenn ich eine Aktie im Wert von 1200 kaufe und diese auf 2000€ an wert gewinnt, und ich dann den Anteil im Wert von 800€ verkaufe, ist das quasi der Gewinn? Oder nicht?

Wie willst du von einer Aktie einen 800 Euro Anteil verkaufen? Wenn du eine Posten Aktien hast die zusammen 801 Euro gestiegen sind müsstest du auch alle verkaufen wenn du den gesamten freibetrag ausnutzen möchtest.

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 13:53
@zonkie

Naja ich bezahle 0,5% für ein kauf und verkauf. Heißt wenn ich in meinem depot 10000€ an Wert der Aktienanteile(10 Aktien, jede mit 1000€ wert) habe und das im jahr um 10% steigt auf 11000€(1100€ pro aktie), würde es dann reichen eine aktie zu verkaufen für 1100€ um die 801€ steuererlass zu bekommen oder müsste ich dann 8 stück verkaufen und wieder kaufen um 800€ "gewinn" zu bekommen?

FSchipmann 
Fragesteller
 17.12.2019, 13:55
@MAB82

Ja das beispiel war ungünstig. schau mal das beispiel von 17:54

MAB82  17.12.2019, 14:20
@FSchipmann
würde es dann reichen eine aktie zu verkaufen für 1100€ um die 801€ steuererlass zu bekommen oder müsste ich dann 8 stück verkaufen und wieder kaufen um 800€ "gewinn" zu bekommen?

Die 8 Stück. Man zahlt ja nur Steuern auf Gewinne. Für den Verkauf einer Aktie würde man bei 100 Euro Gewinn 25 Euro Steuern zahlen. Man kann aber bis zu 801€ Gewinn steuerfrei stellen, also sich (8X25) 200€ Steuern sparen.