Wird Rente gestrichen bei Kapitalerträgen?

10 Antworten

Eine gesetzliche Altersrente wird nicht gestrichen.

  • Handelt es sich um Regelaltersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
  • Handelt es sich um eine vorgezogene Altersrente nach §§ 36 oder 38 SGB VI, so kann Arbeitseinkommen aus selbständiger oder angestellter Tätigkeit angerechnet werden, wenn es > 450,- € p.M. ist.
  • Miet- oder Kapitalerträge werden nicht angerechnet. Das würde ja den Sinn privater und betrieblicher Vorsorge ad absurdum führen.

Anders sieht es aus, wenn der Rentner aufstockende Grundsicherung nach SGB XII erhält. Dies ist eine Transferleistung ähnlich wie Hartz IV. Einkommen reduziert die Bedürftigkeit.

Die gesetzliche Rente ist ja eine Art Versicherungsleistung. Solange man arbeitet spart man an, und wenn man im Ruhestand ist, kriegt man Rente. Die Höhe der Rente richtet sich NUR nach der Anzahl der Beitragsjahre und der Beitragshöhe usw. Was für Nebeneinkünfte man im Alter hat, spielt für die Höhe der Rente keine Rolle. Aber natürlich muss man für sein Gesamteinkommen (also Rente + Spekulationsgewinne usw) Einkommenssteuer bezahlen.

Da hast du aber unser Rentensystem nicht verstanden.

Solange man arbeitet spart man an...

Nein. Solange man in die Rentenkasse einzahlt, werden damit die Renten der Rentner bezahlt.

...und wenn man im Ruhestand ist, kriegt man Rente.

Richtig. Diese Rente wird von den Beiträgen der dann in die Rentenkasse Einzahlenden gezahlt.

Aber natürlich muss man für sein Gesamteinkommen (also Rente + Spekulationsgewinne usw) Einkommenssteuer bezahlen.

So natürlich ist das nicht. Es richtet sich bei der staatlichen Rente nach deren Höhe, und nach dem Rentenbeginn.

Da würde ich mal den Paragraf 96a SGB VI lesen. Vor der Regelaltersgrenze spielen Nebeneinkünfte eine gewaltige Rolle....

@turnmami

Bzw den 34a SGB VI bei Altersrenten

Ob Kapitalerträge überhaupt Hinzuverdienst im Sinne des SGB VI sind, wage ich zu bezweifeln. 

Ist die Rente die Regelaltersrente, kann man grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. 

Hier wird es ganz gut erklärt:

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf&ved=0ahUKEwjH3t7DjajSAhUDXBoKHUU_AKoQFggcMAE&usg=AFQjCNFmAL1Dkqq1uDqZnlPOSCj4gSHc6A&sig2=3Ao5yMlTHnFIQ4pi4F-O5Q

Nein, die Rente wird nicht gestichen. Es erhöht sich nun einfach dein Einkommen. Dann beziehst du einfach Einkünfte aus Kapitalerträgen und zusättlich Renteneinkünfte

LG

Vor der Regelaltersgrenze gilt immer noch die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. 

Jedoch sind Kapitalerträge kein Einkommen iSV SGB IV, daher werden sie auch nicht auf deine Altersrente angerechnet