Besteuerung bei Kursgewinnen?

4 Antworten

Solange es um Aktien geht ist das soweit richtig. Nur bei ETFs neuerdings auch Buchungsgewinne in einer Vorpauschale besteuert.

Hector569 
Fragesteller
 27.07.2019, 19:11

Danke für Deine Antwort - das würde dann doch bedeuten das der Freibetrag besser über die Vorpauschale ausgeschöpft wird? Oder wird die Steuer ein zweites mal beim Verkauf erhoben?

Werden beim Handel mit Aktien Kursgewinne realsiert, wird in dem Moment Kapitalertragssteuer fällig, wenn

  • der depotführenden Bank kein Freistellungsauftrag erteilt wurde
  • bei der depotführenden Bank der erteilte Freistellungsbetrag überschritten wird. Dabei wird nur der Teil des Gewinns besteuert, der über den Freistellungsbetrag hinaus anfällt.

Zu versteuernde Beträge werden anonym an das Finanzamt abgeführt.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Schweizer müssen das glaube ich tun, zumindest redet der "Sparkoyote" immer mal darüber das er Kursgewinne versteuert...

Richtig verstanden. BIs 801€ ist alles steuerfrei, danach wird versteuert.

Mußt natürlich einen Freibetrag schriftlich eintragen lassen, sonst wird schon ab dem 1 € versteuert.

Unrealisierte Gewinne kann man ja nicht versteuern, wie soll das gehen?

Denk doch mal logisch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung