Gibt es neue Garantiebestimmungen (bei Aldi)?

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Die Aussage ist nicht richtig. Du kaufst ein Produkt, auf dieses hast Du die gesetzliche Gewährleistung, die Du auch ohne Karton in Anspruch nehmen kannst.

Alles andere ist eine freiwillige Kulanzleistung, so z.B. anlassloser Umtausch/Rücknahme von Ware wie sonst nur im Onlinehandel. Wenn Aldi für diese Kulanzleistung das Vorhandensein des Originalkartons zur Voraussetzung macht dann bewahre ihn auf.

Den Kassenbon würde ich immer aufbewahren.

Also bei einem Defekt, also einer Reklamation, kann der Hersteller und auch der Verkäufer nicht darauf pochen, dass du die Originalverpackung aufgehoben hast. Dafür brauchst du sie also definitiv nicht. Möglicherweise bietet Aldi als Service, als Kulanz, eine sehr lange Rückgabemöglichkeit an, falls du nur mit dem Artikel nicht zufrieden bist, also kein wirklicher Mangel vorliegt, dir der Artikel aber einfach nicht gefällt. Für so etwas könnte Aldi dann schon darauf bestehen, dass die Verpackung noch vorhanden ist, weil das ja eine freiwillige Leistung ist und sie diese an ihre eigenen Vorgaben knüpfen können.

Das mit der Kopie des Kassenbons wird einem meistens gesagt, wenn der auf Thermopapier oder so gedruckt ist, weil das relativ schnell ausbleicht und du dann keinen Kaufbeleg mehr in der Hand hast, wenn doch mal nach längerer Zeit irgendwas dran sein sollte.

Von Aldi selbst, soll wohl dem Weiterverkauf dienen.