Kühlschrank kaputt? Reparatur gescheitert, Umtausch? Vom Kauf zurücktreten?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Das ist ein Fall, in dem man Gewährleistungs- und Garantieansprüche streng voneinander unterscheiden muss:

Gewährleistungsansprüche hast du gegenüber dem Verkäufer (Mediamarkt), wenn der Kühlschrank bereits bei Übergabe mangelhaft war. Dass der Kühlschrank einen Mangel hat, steht wohl außer Frage. Du musst allerdings beweisen, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Das ist möglich, aber nicht ganz einfach. Angenommen, dass Dir das gelingt, kannst Du von Mediamarkt Reparatur oder Lieferung eines neuen Kühlschranks verlangen. Erst wenn diese sogenannte Nacherfüllung scheitert, dürftest Du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kühlschrank zurückgeben. Aufgrund des pauschalen Verweises von Mediamarkt an den Hersteller wäre ggf. allenfalls zu überlegen, ob Du direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Gegenüber dem Hersteller (Bauknecht) scheinst Du dagegen Garantieansprüche zu haben. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt davon ab, was in den Garantiebedingungen steht. Der Inhalt einer Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Rückvertrag vom Kaufvertrag ist allerdings nicht möglich, da Bauknecht nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hatte. Dieser kam zwischen Mediamarkt und Dir zustande.

Fazit: Nur ein Blick in die Garantiebedingungen hilft Dir wirklich weiter. Ich bezweifle allerdings, dass sich aus den Garantiebedingungen ein Anspruch auf einen Umtausch innerhalb einer Woche ergibt.

Das verstehe ich nicht. Es wird superteuer beim Markt, so meine Erlebnisse was Kühlung angeht, eingekauft, und die Spielregeln sind nicht mehr bekannt?

Ich fürchte, da muss gewartet werden. Viel Glück, denn die "Bosch-Gruppe" ist eigentlich kulant. Ich gehe davon aus, dass auch deren Werkskundendienst bei Euch war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann ich dem Hersteller eine Frist von einer Woche für den Umtausch stellen?

Nein, natürlich nicht.

Wenn das scheitert, kann ich dann beim Händler vom Verkauf zurücktreten, ihn das Gerät abholen lassen und mein Geld zurückverlangen?

Auch nicht.

Ich hab schon ziemlich viel mich belesen, aber so wirklich weiter gekommen bin ich nicht bzw. ich bin relativ unsicher.

Zu den rechtlichen Geschichten hat uni1234 schon ausführlich was geschrieben.

Da ist noch keine Reparatur erfolgt und eine Woche Frist ist auch zu wenig, wenn er 2 Wochen sagt.

Damit kommst du nicht durch.

Du musst ihn jetzt einmal nachbessern lassen.