Verfällt die Gewährleistung auf mein neues Motorrad, wenn ich den Service selber mache?

8 Antworten

Die Gewährleistung kann nicht verfallen und ist an keinerlei Auflagen gebunden.

Anders sieht es mit der Garantie aus - da kann der Hersteller dir durchaus Vorschriften machen. Allerdings schreibt die EU-Kommission vor, dass durchzuführende Wartungsarbeiten auch in einer (nicht zur Marke gehörenden) Fachwerkstatt nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt werden dürfen, ohne dass die Garantie berührt wird.

Wenn du daheim auf deinem Hof werkelst, ist es mit der Garantie aber Essig.

Die Gewährleistung kann nicht verfallen und ist an keinerlei Auflagen gebunden.
Fachwerkstatt nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt werden dürfen, ohne dass die Garantie berührt wird.

Erst schreibst du "keinerlei Auflagen" und dann "nach Richtlinien des Herstellers" !?!?

Zum einen darf nicht jede freie Werkstatt die Arbeiten durchführen und zum anderen müssen die Arbeiten fachmännisch und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Also kann im dümmsten Fall sogar die gesetzliche Gewährleistung verloren gehen.

Und zumindest bei Neuwagen ist davon nur die gesetzliche Gewährleistung betroffen - die "Garantie" kann verloren gehen.

Wann lernt die Menschheit denn endlich mal den Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie"?

Eine Garantie oder auch Herstellergarantie geht über das Gesetzliche hinaus und ist IMMER freiwillig. Somit kann der Garantiegeber auch die Spielregeln festlegen und die Garantie kann auch verloren gehen.

Gruß Michael

@19Michael69

Mensch Michael! Das was nach der Uebergabe des Motorrads an den Kaeufer mit dem Ding geschieht, hat doch nichts mit der "Gewaehrleistung" zu tun. Die bezieht sich doch nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Uebergabe und eben nicht auch auf das, was erst danach passiert.

Insofern gewinnt dein fett hervorgehebener Satz "Wann lernt die Menschheit denn endlich mal den Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie"?" auch gerade fuer dich Bedeutung.

@DerCaveman

In der ersten sechs Monaten hat es auf jeden Fall etwas damit zu tun ...

Somit gewinnt der Satz für mich nicht an Bedeutung ;-)

@19Michael69
Erst schreibst du "keinerlei Auflagen" und dann "nach Richtlinien des Herstellers" !?!?

Ja, richtig. Im ersten Satz ging es um Gewährleistung, im deutlich erkennbar davon abgegrenzten zweiten Absatz um Garantie. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Wann lernt die Menschheit denn endlich mal den Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie"?

Glashaus, Steine.

@Havenari

Bei deinem und eurem Unfug muss man ja durcheinander kommen.

Keine EU-Kommission kann keinem Hersteller Vorschriften zu freiwillig gegebenen Garantien und deren Bedingungen machen - und das ist Fakt.

Somit sitze ich in Bezug auf Gewährleistung und Garantie nicht im Glashaus und kann durchaus mit Steinen schmeißen.

@19Michael69
Bei deinem und eurem Unfug muss man ja durcheinander kommen.

Schön, dass du deinen Fehler erkennst.

und das ist Fakt

Kannst du deine "Fakten" auch irgendwie belegen? Ich fange mal an:

VIII ZR 206/12

C-497/13

@Havenari

Sag ich doch, dass ich es auch zugebe, wenn ich falsch liege.

Zum deinen angeblichen Belegen muss ich dir aber deinen eigenen Spiegel vorhalten.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil - so deine, aber für dich geltenden Worte.

Über das Thema "Gebrauchtwagen" und "Gebrauchtwagengarantie" sind wir längst hinaus. Das entsprechende dazu habe ich dir schon geschrieben und auch entsprechend verlinkt.

Hier für dich gerne noch einmal:

https://www.t-online.de/auto/technik/id_79235636/autoinspektion-ist-die-vertragswerkstatt-pflicht-.html

Kannst es ja gerne mit Belegen zu "Neufahrzeugen" erneut versuchen ...

Ich denke die Gewährleistung darf gesetzlich gesehen nicht verfallen ABEERR wenn dann irgendwas ist wird man sagen, dass das selbstverschuldet ist weil du daran rumgebastelt hast und es somit kein Gewährleisttungsfall ist.

ja sie verfällt wenn du es selbst machst,hast keinen nachweis über die vorschriftsmäßige ausführung im garantiefall

Die Gewährleistung entfällt nicht

@FastReply

Wenn er den Service selbst macht, geht unter Umständen oder sogar ziemlich sicher auch die Gewährleistung verloren.

Die Arbeiten müssen fachmännisch und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden, was bei einem Laien ganz sicher nicht der Fall ist.

Gruß Michael

Das hat keinen Einfluss auf die Gewaehrleistung. Die gilt ja sowieso nur fuer solche Maengel, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe des Motorrads an dich vorhanden waren und nicht auch fuer solche, die erst spaeter entstehen. Es ist aber schlich unmoeglich, durch eine Fehler beim Service rueckwirend einen Mangel zu erzeugen.

Bei der (stets freiwilligen) Garantie des Herstellers sieht es natuerlich anders aus. Die koennte erloeschen, wenn durch fehlerhaft durchgefuehrte Servicearbeiten etwas kaputt geht.

Wenn er den Service selbst macht, geht unter Umständen oder sogar ziemlich sicher auch die Gewährleistung verloren.

Die Arbeiten müssen fachmännisch und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden, was bei einem Laien ganz sicher nicht der Fall ist.

Gruß Michael

@19Michael69

Ach was. Wie kann er denn mit dem Service etwas so kaputt machen, dass es bereits kaputt war, bevor er den Service ueberhaupt gemacht hat? Geht doch gar nicht.

@DerCaveman

Es ins Lächerliche zu ziehen hilft hier keinem weiter ...

@19Michael69

Stuss zu labern auch nicht.

@Havenari

Dann lasse es doch einfach sein, Stuss zu labern ...

JA, das "tut" sie.

Wenn jemand für etwas gewährleisten muss, dann darf er auch erwarten, dass nicht jeder danach schauen und daran rumschrauben darf.

Einzige Alternative ist, du gehst zu einer autorisierten freien Werkstatt. Dann geht die Gewährleistung nicht verloren.

Eine eventuelle Garantie geht aber auch dann verloren und auf Kulanz vom Hersteller brauchst du auch nicht mehr hoffen.

Viele Grüße

Michael

Das stimmt nicht ganz, die Garantie verfällt nicht, wenn eine freie Werkstatt aufgesucht wurde, die die Inspektion fach- und modellgerecht erledigt hat.

Helau EU.

@Agentpony

Doch das stimmt voll und ganz.

Nur die gesetzliche Gewährleistung verfällt nicht.

Diese und eine eventuelle Garantie sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe.

Die Garantie ist wenn vorhanden freiwillig vom Hersteller und dann bestimmt auch der die Spielregeln. Und keiner wird für etwas garantieren, wenn er es nicht selbst "in der Hand hat".

Gruß Michael

@19Michael69

Was denn nun?

Wenn jemand für etwas gewährleisten muss, dann darf er auch erwarten, dass nicht jeder danach schauen und daran rumschrauben darf.
Nur die gesetzliche Gewährleistung verfällt nicht.

Ansonsten hat sich der Europäische Gerichtshof schon vor Jahren deutlich dazu geäußert. Siehe @Havenari.

@Havenari

In dem Artikel geht's doch um Garantie. Michael hat absolut Recht.

@FastReply

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

@Havenari

Stimmt. Verstehen ist noch besser

@FastReply

Das hat immerhin einer von uns geschafft.

@Havenari

Danke für die Anerkennung. Soll ich es dir vielleicht erklären bzw. was versteht man da nicht?

@tinalisatina

Wo ist denn das Problem? Das sind zwei voneinander getrennte Aussagen und du hast diese vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen.

Auch bei der gesetzlichen Gewährleistung darf noch lange nicht JEDER an dem Fahrzeug "rumschrauben". Die Arbeiten müssen fachgerecht nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, geht sogar die gesetzliche Gewährleistung verloren.

Geht dann jemand in eine freie Werkstatt, die alles fachmännisch und nach den Herstellervorgaben erfüllt, geht eben nur die gesetzliche Gewährleistung nicht verloreen.

Die Herstellergarantie geht je nach deren Bedinugnen unter Umständen aber verloren. Diese ist immer freiwillig und daher kann dem Garantiegeber überhaupt niemand vorschreiben, zu welchen Bedingungen er die gibt.

Wenn dem so wäre, wäre kein Fahrzeughersteller mehr so blöd, überhaupt eine Garantie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zu geben.

So ist es auf jeden Fall bei Neufahrzeugen.

Nach einem Urteil des BGH darf eine Gebrauchtwagengarantie allerdings nicht verloren gehen.

https://www.t-online.de/auto/technik/id_79235636/autoinspektion-ist-die-vertragswerkstatt-pflicht-.html

Gruß Michael

@Havenari

Geschrieben stehen kann da viel ...

Auch wenn du es lesen kannst und es auch verstehst, heißt es noch lange nicht, dass auch richtig ist, was da steht.

Dieser Bericht wird mit seiner Einleitung zu einer Lachnummer. Und dann veröffentlichen die den auch "noch einmal" - einfach nur peinlich.

Oftmals wird befürchtet, dass die Ausführung in freien Werkstätten Auswirkungen auf die gesetzliche Garantie hat.

Was soll das denn sein? Es gibt keine gesetzliche Garantie!

Und somit hat sich das Ding schon erledigt. Alles was danach folgt, bezieht sich auf das Gesetzliche und somit auf die gesetzliche Gewährleistung und nichts anderes habe ich behauptet.

Auf die gesetzliche Gewährleistung hat der Gang zur freien Werkstatt keine Auswirkungen, wenn die Arbeiten fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Die Herstellergarantie ist aber NIE gesetzlich, die ist IMMER freiwillig.

Dass die verloren geht, kannst du hier nachlesen:

https://www.t-online.de/auto/technik/id_79235636/autoinspektion-ist-die-vertragswerkstatt-pflicht-.html

Nach einem Urteil des BGH darf allerdings eine Gebrauchtwagengarantie nicht verloren gehen - aber auch nur die.

Gruß Michael

@19Michael69

"Auch bei der gesetzlichen Gewährleistung darf noch lange nicht JEDER an dem Fahrzeug "rumschrauben". Die Arbeiten müssen fachgerecht nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, geht sogar die gesetzliche Gewährleistung verloren."

Das stimmt so nicht. Eine ungenügende Reparatur führt zu Beweisschwierigkeiten bezüglich des Mangels und dessen Vorliegen bei Gefahrübergang. Die Gewährleistung geht aber deswegen nicht verloren

@FastReply

Jetzt müssen wir noch tiefer in die gesetzliche Gewährleistung eintauchen ;-)

Für die gesetzliche Gewährleistung muss der Käufer / Verbraucher nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe / bei Gefahrübergang des Fahrzeugs vorlag.

Kann er das? Wohl eher nicht.

Nur in den ersten sechs Monaten wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html

Nur dann riskiert man "damit" vielleicht nicht die gesetzliche Gewährleistung.

Aber die wenigsten Neufahrzeuge - zumindest nicht die privat genutzten - müssen schon in den ersten sechs Monaten zum Service / zur Inspektion.

Bei vielen Motorrädern ist bereits nach 1.000 km eine erste kleine Inspektion fällig. Da könntest du Recht haben.

Aber kann man denn auch nachweisen, diese Arbeiten überhaupt durchgeführt zu haben? Und selbst wenn, kann man nicht nachweisen, sie richtig durchgeführt zu haben. Zu wenig Öl und auch zu viel können dem Motor schaden.

Wenn einem dann der Motor um die Ohren fliegt, gibt's vom Hersteller einfach nur NICHTS.

Gruß Michael

@19Michael69
Jetzt müssen wir noch tiefer in die gesetzliche Gewährleistung eintauchen ;-)

Fein. Ein wenig hast Du Dich (wohl im Zuge dieser Diskussion, ja schon angenähert. Ganz verstehen willst Du die Gesetze und Urteile aber noch nicht.

Nachdem Du vorher Deine widersprüchlichen Aussagen "aus dem Zusammenhang (welchem auch immer) gerissen sahst, noch ein Versuch.

Nur in den ersten sechs Monaten wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Sehr schön abgeschrieben, und sogar richtig.

Nur dann riskiert man "damit" vielleicht nicht die gesetzliche Gewährleistung.

Hä?

Und alles, was danach von Dir kommt, ist einfach nur Humbug oder unnötiges Geblubber. So, wie der Käufer nach sechs Monaten in der Beweispflicht ist, wenn er was will, so ist der Verkäufer in den ersten sechs Monaten in Pflicht, wenn er nichts zahlen will. Dass es nichts gibt wenn die Kiste trocken gefahren wurde, dürfte jedem klar sein.

Und dass der Artikel, den @Havenari verlinkt hat, schlecht recherchiert ist, hast Du richtig erkannt. Dem kann abgeholfen werden, duckst Du hier: https://blog.febi.com/garantie-und-gewaehrleistung-inspektionen-in-der-freien-werkstatt/

Gruß Tina

@19Michael69

Also zu 100% hast du die Sache nicht durchschaut

@FastReply

Aber er kommt ihr näher ;-) GF bildet

@tinalisatina

Das denke ich auch oft, aber dafür müsste man die eigene Unwissenheit eingestehen und das fällt den meisten doch sehr schwer. Da helfen auch die besten Argumente nichts.

@FastReply

Ihr habt doch beide dem Schuss nicht gehört ...

Verzapft selbst nur Humbug und habt nichts Besseres zu tun, als andere auch noch zu beleidigen.

Ich muss auch nichts abschreiben, da ich es weiß. Man wird den Unwissenden aber wohl noch mitteilen dürfen, wie es sich verhält.

In dem Link von Tina steht es genau so, wie von mir beschrieben. Danke für die Bestätigung.

Was darin allerdings fehlt ist, wenn einer nicht die vorgeschriebenen Intervalle einhält oder selbst Hand anlegt.

Aber genau darum geht es hier.

Derjenige riskiert auf jeden Fall, dass ihm auch während der gesetzlichen Gewährleistung Leistungen verwehrt werden und er auf den Kosten sitzen bleibt.

Natürlich nur dann, wenn der Schaden in Bezug zur nicht oder selbst durchgeführten Wartung steht.

Das dürfte aber sogar euch klar sein und genau das kann bei dem Vorhaben der Frage auch durchaus der Fall sein.

Ihr könnt weiterhin gerne was anderes behaupten - das ist mir spätestens seit eurer hochnäsigen und arroganten Art auch egal.

Vielleicht hört der Fragesteller sogar auf euch - es ist zwar falsch, aber genau das, was er gerne hören will.

Und das zählt hier anscheinend oft mehr als Tatsachen und die Wahrheit.

Er darf sich nachher nur nicht beschweren, wenn er Nachteile daraus hat.

Er kann sich dann ja an euch wenden - ihr werdet ihm die Kosten sicher gerne erstatten.

@19Michael69

Was genau hast du eigentlich an
"auch bei Durchführung der Arbeiten in freien und nicht markengebundenen Betrieben bleiben sämtliche Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung erhalten. Das hat die zuständige EU-Kommission bereits im Jahr 2010 entsprechend geregelt. Anders lautende Vorschriften sind nicht nur ungültig, sondern verstoßen auch gegen geltendes Recht. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geht mittlerweile mit einstweiligen Verfügungen gegen solche Vorgaben vor"

nicht verstanden?

@Havenari

Was genau hast du denn noch immer nicht daran verstanden, dass eine freiwillige Herstellergarantie flöten geht?

Das mit "sämtliche Ansprüche auf Garantie" ist schlicht und ergreifend falsch und zur Gewährleistung bei durch eine freie Werkstatt fachmännisch durchgeführte Arbeiten habe ich nie etwas anderes behauptet.

Die Frage war aber nicht nach einer freien Werkstatt, sondern danach, die Arbeiten selbst durchzuführen.

Ich habe allerdings sehr gut verstanden, dass hier einige nicht in der Lage sind, mir zu folgen und das zu verstehen.

Ich kann für den Fragesteller nur hoffen, dass wenigstens er es versteht.

@19Michael69

Schön, dass wir Dich, wenn auch ein wenig umständlich, aber letztlich dann doch erfolgreich, noch zum richtigen Ergebnis bringen konnten. Na ja, fast. *

Dass Du nach der Salamitaktik immer auf einmal das auch behauptet hast, was man Dir dann so mundgerecht angeboten hat, liegt wohl an Deiner Natur. Und wenn man Dich auf Deine Widersprüche aufmerksam macht, dann ist das natürlich aus dem Zusammenhang gerissen. Dann reiße ich mal wieder:

*Das mit "sämtliche Ansprüche auf Garantie" ist schlicht und ergreifend falsch

Diese Meinung hat Du immer noch total exklusiv. Aber gut, die Leute vom EuGH haben ja keine Ahnung.

und zur Gewährleistung bei durch eine freie Werkstatt fachmännisch durchgeführte Arbeiten habe ich nie etwas anderes behauptet.

Doch hast Du. Und zwar hier.

Einzige Alternative ist, du gehst zu einer autorisierten freien Werkstatt. Dann geht die Gewährleistung nicht verloren.

Die Werkstatt muss nicht autorisiert sein. Und sie muss noch nicht einmal Werkstatt sein. Die Arbeiten müssen nur fachgerecht ausgeführt sein.

Ich habe allerdings sehr gut verstanden, dass hier einige nicht in der Lage sind, mir zu folgen und das zu verstehen.

Aus gutem Grunde.

@tinalisatina

Deine Wortwahl ist an Arroganz und Überheblichkeit kaum zu übertreffen.

Ich schreibe - nicht behaupte - von Anfang an dasselbe und du suchst jetzt verkrampft irgendwas, wo ich mich wenn überhaupt mal "schlecht" ausgedrückt habe, oder nicht tiefer darauf eingegangen bin. Was ohne euren Unsinn auch nicht nötig gewesen wäre.

Gerade DU müsstest aus der Vergangenheit wissen, dass ich keine Antworten ohne Sinn und Verstand gebe und dass die Hand und Fuß haben.

Natürlich kann ich mich auch mal irren - hier aber nicht und "ihr" habt mich sicher nirgendwo hin bringen können.

Wie schon geschrieben, der Fragesteller kann ja gerne auf euch hören und seine Wartungen selbst durchführen. Ich bin nicht der, der daraus Nachteile hat.

@19Michael69

Du liest anscheinend nicht, was Du schreibst. Und bist nicht in der Lage oder willens, mal einen Irrtum zuzugeben.

Lass gut sein.

@tinalisatina

Wenn ich mich wirklich geirrt habe und mir das jemand ordentlich und vernünftig in anständigem Ton mitteilt, bin ich sogar sehr gerne dazu bereit, diesen Irrtum zuzugeben.

@19Michael69

Gut, dann versuchen wir das nochmal.

Die Frage war:

Verfällt die Gewährleistung auf mein neues Motorrad, wenn ich den Service selber mache?

Deine Antwort:

JA, das "tut" sie.

Das ist so pauschal einfach falsch!

Deine Begründung:

Wenn jemand für etwas gewährleisten muss, dann darf er auch erwarten, dass nicht jeder danach schauen und daran rumschrauben darf.

Davon ist ja nicht die Rede.

Dann führst Du weiter aus:

Einzige Alternative ist, du gehst zu einer autorisierten freien Werkstatt. Dann geht die Gewährleistung nicht verloren.

Das ist ebenfalls falsch. Die Werkstatt muss nicht autorisiert sein, es muss noch nicht einmal eine Werkstatt sein. Festgelegt ist hier nur "fachgerecht".

Und dann Du weiter:

Eine eventuelle Garantie geht aber auch dann verloren und auf Kulanz vom Hersteller brauchst du auch nicht mehr hoffen.

Nochmal: Nein. Das tut sie eben nicht. Siehe Urteile EuGH.

Und nun ist Schluss für mich hier.

@tinalisatina

Wieder alles schön einzeln zerpflückt und somit aus dem Zusammenhang gerissen und weit weg von der Frage.

Zeige mir entsprechende Urteile des EuGH, bei denen es um die freiwillige Herstellergarantie bei Neufahrzeugen geht.

Ich bin gespannt ...