Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi
Hallo Community,
ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.
2 Antworten
Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich
Was willst Du denn mit dem HGB - Du hast doch als Verbraucher gekauft, oder?
Die Regelungen des BGB zur Gewährleistung bei Sachmängeln sehen nicht vor, dass der Händler höchstpersönlich Hand anlegen muss, wenn es um die Nachbesserung geht. Er muss lediglich sämtliche anfallenden Kosten dafür übernehmen.
Daher ist auch z.B. ein Vor-Ort-Service überhaupt nicht zu beanstanden.
Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen.
Du wirst doch keine 80-Stunden-Woche haben, oder?
Hast Du denn vorher in deine Garantieunterlagen geschaut? Was steht da drin? Soweit mir bekannt ist, werden bestimmte Fahrräder, die bei Aldi Süd (!) gekauft wurden, vom Lieferanten beim Kunden zu Hause abgeholt und repariert, wenn diese defekt sind. So muss der Kunde den sperrigen Artikel nicht in die Filiale bringen. Ist einfacher und schneller!
Aus diesem Grund wirst Du auch zu Hause angerufen worden sein, da die Filiale dasFahrrad gar nicht erst hätte annehmen dürfen, da der Vor-Ort-Service gilt. Wenn dir dieser Service nicht passt, dann ruf halt bei der zuständigen Regionalgesellschaft von Aldi Süd an. Die können genauer recherchieren, ob es hier einen Vor-Ort-Service gibt oder nicht und was man noch für Dich tun kann.
Für Aldi Nord kann ich allerdings nicht sprechen, da kenn ich mich nicht aus.