Gewonnene Sachpreis weiterverkaufen/Gewährleistung?

4 Antworten

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Für die Gewährleistung ist der VERKÄUFER zuständig. Verkaufst DU das Gerät weiter, bist DU zuständig für die Gewährleistung.

Tritt ein Gewährlesitungsfall ein, wendet sich DEIN Käuferan dich. Du darfst dich dann an den wenden, der den Gewinn ausgespielt hat.

Alternativ kann dein Käuferauch Garantie beim Hersteller in Anspruch nehmen. Bei deinem Gewinn sollte ein Lieferschein beiliegen, eventuell auch die Garantiekarte.

Alles sehr Schwierig. Für die Gewährleistung reicht an sich auch der Lieferschein, nur kann da meist nicht ermittelt werden das dort genau das Gerät was Du weitergegeben hast drunter fällt.

Die Hersteller Garantie ist auch von keiner Rechnung abhängig, weil der Hersteller nur sicher sein muß, das das Teil nicht gestohlen ist.

Bei Geschenken ist es sehr schwer sie weiter zu verkaufen, denn privat mußt Du keine Garantie übernehmen, die immer der Händler übernimmt.;)

In der Regel wird das Gewinnerschreiben vom Hersteller als Rechnungsersatz akzeptiert. Wenn ich gewonnene Artikel verkaufe, lege ich das Schreiben immer bei und bitte den Käufer, sich bei eventuellen Problemen direkt an den Hersteller zu wenden.

Wenn du diese explizit in der Anzeige ausschließt, schuldest du keine.