Gibt es ein Gesetz das man sich in der Arbeitspause nicht von der Arbeit entfernen darf?

13 Antworten

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Es ist ein Rechtsirrtum, dass der AG einen AN regelrecht zwingen darf, nicht das Firmengelände zu verlassen. Pausen sind vergleichbar mit Freizeit und daher darf der AN machen, was er will; eben auch das Gelände verlassen. Es gehört zu freien Entfaltung der Person, die im Grundgesetz geschützt ist.

Es gibt davon nur eine Ausnahmen:  Wenn es eine Vereinbarung zwischen AG und dem Betriebsrat gibt (wobei ich mal solch einen Betriebsrat kennen lernen möchte).

Im Gegenteil. Es ist sogar so, dass die Pause als Freizeit gilt und du deswegen die Einrichtung verlassen darfst.

Etwas schwieriger ist es natürlich im sozialen Bereich (Altenpflege, Krankenpflege, Erziehung...). Da ist es oftmals nicht möglich, als Fachkraft mit Verantwortung, die Einrichtung zu verlassen. 

barisguergener 
Fragesteller
 25.11.2017, 16:57

Danke sehr :)

Gestiefelte  25.11.2017, 17:06

Wie jetzt?

Ich habe PAUSE. Da habe ich das Recht, NICHT gestört zu werden!

Also ist es sogar besser, die Räume zu verlassen. Wer als Krankenschwester in seiner Pause dennoch rufbereit sein muss, hat keine PAUSE. Das erzähle mal dem Betriebsrat.

Da ist es oftmals nicht möglich, als Fachkraft mit Verantwortung, die Einrichtung zu verlassen. 

Jewi14  25.11.2017, 17:09

Dein 2. Absatz kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wenn Pause, dann Pause und nicht Rufbereitschaft für Notfälle.

Der AG muss dafür sorgen, dass eben Pausen auch wirklich Pausen sind. Klar, in der Praxis bei dem Pflegenotstand hast du leider recht, da sieht es anderes aus.

Rendric  25.11.2017, 18:41
@Jewi14

Die Gesetze sind im sozialen Bereich keine anderen wie überall sonst auch. Aber die praktische Umsetzung gestaltet sich einfach schwieriger.

Nur das wollte ich damit ausdrücken.

Deine Pause ist deine private freizeit da kannst du hin gehen wo du willst, nach hause, einkaufen, essen gehen oder sonst irgendwohin.

Die Pause ist deine Freizeit. Dementsprechend kannst Du selbst bestimmen, wo Du diese Zeit verbringt. Der Arbeitgeber bezahlt diese Zeit ja auch nicht und eine Nebenpflicht gibt es diesbezüglich nicht.

A) der Versicherungsschutz erlischt mit verlassen der Arbeitstätte

B) falls Du spezielle Dienstkledung trägst, kann es sein, dass Du diese erst aus Hygienegründen wechseln must (Küche, Pflege..)