GEZ und Finanzamt - Vollstreckung oder Ratenzahlung?

7 Antworten

Eine Befreiung kommt nicht von alleine, wenn man sich nicht darum kuemmert. Du hast hier etwas versaeumt und das geht nun voll auf deine Kosten. Das sind Dinge, die man im Leben halt lernen muss.

antonmali  13.05.2019, 10:50

richtig

Ratenzahlung ist moeglich; und denke daran: generell (auch bei anderen Forderungen) gilt: eine Ratenzahlungsvereinbarung bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Schuld. Meistens ist das ja ok, aber sollte noch etwas strittig sein, ist das dann auch gleich mit erledigt.......

Und Befreiung gibt's erst auf Antrag und niemals rueckwirkend. Wenn Deine Freundin schon ALG2 bezieht, kann sie sofort eine Anmeldung vornehmen (sofern noch nicht geschehen) und einen Antrag auf Befreiung stellen (Antragsformular gibt's beim JobCenter und im Rathaus), dann ist sie ab naechsten Monat befreit. Und Du kannst Dich dann ganz abmelden mit Hinweis auf die Anmeldung Deiner Freundin (Teilnehmernummer angeben) und Euren gemeinsamen Haushalt. Dann ist fuer die Zukunft auch alles bereinigt. Ich empfehle, den Antrag per Einschreiben zu schicken und das schnellstens, so dass er noch im Juni bei der GEZ eingeht.

Alles klar?

Für die Zukunft sollst du dich bei der GEZ ABMELDEN, gleichzeitig deine Geräte verschrotten oder verschenken und die von deiner Freundin mitbenutzen.

Für die Vergangenheit hast du es leider versaut - wenn du keine eigenen Geräte, vor allem keinen Fernseher hattest, hättest du nicht zahlen müssen, denn ihr habt damals schon zusammen gelebt. Eigentlich hätte die GEZ bei gutem Willen erkennen müssen, dass du ihr deinen Bafög-Bescheid zum Zwecke der Befreiung geschickt hattest. Wer Mut und Grips hat, könnte an deiner Stelle der Zahlungsaufforderung (fristgemäß) widersprechen und eine Gerichtsentscheidung oder wenigstens einen Vergleich anstreben. Ich weiß natürlich nicht, wieviel Fristen und Mahnungen du versaubeutelt hast. Für kompetente Beratung in Sachen GEZ wende man sich an das Forum in www.online-boykott.de

thommy12  23.06.2012, 18:57

Ja, das sagt einem normalerweise der gesunde Menschenverstand, dass der Bafög-Bescheid zur Befreiung eingereicht wurde. Leider herrscht in Deutschland die Bürokratie, so dass "formlose" Anträge nicht berücksichtigt werden. Somit muss für den Zeitraum die GEZ Gebühr nachgezahlt werden. In der Zukunft kannst Du Dich am besten abmelden. Eine Ratenzahlung ist bei der GEZ möglich, beim Finanzamt nennt man das Stundung der Steuerschuld. Diese ist auf max. 6 Monate begrenzt.

Ich würde einen Nebenjob empfehlen, Pizza ausfahren, Zeitung austragen oder Regale im Supermarkt füllen, damit du wenigstens die Raten zahlen kannst.

antonmali  13.05.2019, 10:49

abmelden und verschrotten ist nicht mehr hilfreich, da die Zwangsgebühr pro Wohnung erhoben wird. Basis ist die inzwischen bis EuGH durchgesteckte Rechtssituation, die letztlich durch Verbiegen der Gesetze hergestellt wurde.

Dem Satz mit Mut und Grips kann ich zustimmen wie auch dem genannten Forum, das man jedoch mit Intelligenz lesen sollte - es gibt auch unsinnige Handlungshinweise.

Widersprechen fristgemäss (einige Argumente kannst Du hier finden), nicht zahlen sind nur dann richtig, wenn der genannte Mut da ist.

Ungeachtet dessen, die monatlichen 17,50 € in den Sparstrumpf stecken und immer schön durchhalten.

Wenn das nur 50 % der Wohnungsinhaber machen würden, wären die ör Sender pleite und könnten das Geld nicht mehr verschwenden (überhöhte Gehälter, unberechtigte Pensionen, Fremdverwendung der Gelder, Wettbewerbsverzerrung, falsche Steuerzahlung - s. BRH 2019, Verstösse gegen Gemeinnützigkeit u.v.a.m) .

Mein letzter Brief auf meinem aktuell ca. 3 cm hohen Stapel ist eine ganz geöhnliche freundliche Bitte, den Beitrag zu zahlen unter ergänzendem Hinweis auf die ausstehende nicht unbeträchtliche Gesamtsumme.

zunächst wird es wohl unwahrscheinlich sein, dass seitens des Finanzamtes die GEZ Forderung an dir herangetragen wird. Meinst du möglicherweise den Zoll?

Selbstverständlich läßt sich die GEZ auf Ratenzahlungen ein. Mache Angaben zu deiner derzeitigen finanziellen Situation und unterbreite einen für dich auch tragbaren Zahlungsvorschlag.

Warte jetzt nicht auf deinen noch irgendwann kommenden ALG II Bescheid. Voraussetzung der GEZ-Befreiung ist der in Köln eingehende Antrag. Diesen Antrag kannst du formlos stellen, mit dem Hinweis der Nachreichung des Nachweises.

helmutgerke  21.06.2012, 14:31

tschudigung @swittus,

es ist in der Tat doch möglich, dass seitens des Finanzamtes du Post in Sachen GEZ erhalten hast. Zunächst wird als Vollstreckungsbehörde im Auftrag der GEZ, bzw. der Landesrundfunkanstalten die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum bedienen sich im Wege der Amtshilfe der Finanzämter.

Würde aber wie bereits bemerkt, den direkten Kontakt mit der GEZ zur Ratenverinbarung aufnehmen und dem Finanzamt eine Kopie deines Schreibens übersenden. Bitte das Finanzamt bis zum Abschluss/Entscheidung der GEZ die Sache ruhend zu stellen.

antonmali  13.05.2019, 10:51

der letzte Satz ist richtig - ergänze dazu den Hinweis auf die entsprechende Situation deiner Partnerin - vielleicht lassen sie Dich einsteigen

Das Finanzamt treibt GEZ-Geld ein? Du meinst wohl das Amtsgericht. (Oder steht noch etwas anderes aus?)

Sofort anrufen, eine Teilzahlung anbieten... Dann auch die GEZ-Befreiung beantragen.

gangsterjaeger  22.06.2012, 04:04

Amtsgericht schon mal gar nicht, die GEZ hat selbst die gleichen Rechte wie z.B. das Finanzamt und braucht zur Vollstreckung kein Amtsgericht. Finanzamt ist zwar ungewoehnlich, aber im Rahmen der Amtshilfe moeglich.