Gez Gebühren Befreiung durch Wohngeld und Kinderzuschlag?

2 Antworten

Eine Befreiung wegen Wohngeldbezugs gibt es nicht. Grund hierfür ist, dass beim Wohngeldbezug keine umfassende Einkommens- und Vermögensprüfung stattfindet.

Nur rein theoretisch verbleibt die Möglichkeit eines Antrags auf Härefallbefreiung. Die scheidet aber deshalb aus, weil du dafür einen ablehnenden ALG II-Bescheid brauchst, aus dem sich ergibt, dass das Einkommen eurer Bedarfsgemeinschaft den Bedarf um weniger als 17,50 € im Monat überschreitet. Da du einen solchen Bescheid bei Wohngeldbezug nicht hast, scheitert der Antrag aus meiner Sicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Beitrag für GEZ kostet ab Januar 18,06 €

Leider wird alles erhöht.

@Jutta373

Das ist nicht zutreffend. Die Erhöhung fällt erst einmal aus, weil der Landtag in Sachsen-Anhalt dem Staatsvertrag nicht zugestimmt hat.

@gorbi210

Danke für die Info aber zu dem Zeitpunkt wo er gefragt hatte da war das im Gespräch und da hieß es ab 1. Januar okay vielen Dank frohes neues Jahr noch und alles Gute bleib gesund

Ein Härtefallantrag ist durchaus möglich !

Dieser macht aber nur dann einen Sinn, wenn du / ihr durch die monatliche Zahlung des Beitrags dann weniger hättet als ihr im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug haben würdet.

Da es Kinderzuschlag nur dann geben kann, wenn man mit seinem gesamten anrechenbaren Einkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hat, kann man eigentlich davon ausgehen, dass ein Härtefallantrag nichts bringen würde, denn der selber zu zahlende Beitrag sollte beim Kinderzuschlag ja auch berücksichtigt werden.

Hättet ihr durch die Zahlung des Beitrags weniger als euch im ALG - 2 Bezug zustehen würde, hätte der Antrag gar nicht bewilligt werden dürfen, weil ihr dann euren Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntet.