GEZ verlangt gebühren trotz Befreiung wegen Bafög (Bafögbescheid kam ers später)

6 Antworten

Dass du die Befreiungsvoraussetzungen erfüllst, weiss das Bafögamt für deiesen Zeitraum, aber woher sollen die Gez Ma wissen, dass du befreit wirst, wenn du keinen Antrag einreichst??? Da kommst du nicht bei rum, denn es ist dein Verschulden!! Wenn du noch keinen Bafög Bescheid hast, so musst du immer einen vorsorglichen Antrag stellen und den Bescheid nachreichen.. Wenn du aber keinen Antrag gestellt hast und erst jetzt deinen Bescheid eingereicht hast, so wirst du zum Folgemonat befreit.. also für September!!! Das stimmt, dass man keine rückwirkende Befreiung geltend machen kann..Du kannst eine Ratenzahlung vereinbaren mit mind. 10 € im Monat.. damit ist das dann geklärt!!!

Das ist das grundsätzliche Problem, das du als Bafög-Empfangender hast ;)

Daher: Gar nicht anmelden und du hast auch keine Probleme...

Es ist möglich, Befreiung fristgerecht zu beantragen und den Bescheid nachzureichen. So wäre das Dilemma nicht enstanden. Das gilt auch bei Harz IV Bescheiden so. Nun muss gezahlt werden, die GEZ ist da unerbittlich.

Also, ein Antrag auf rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, so jedenfalls die Gerichte. Die Befreiung gilt ab Antrag und kann später nach Eingang des Bescheides über Leistungen nach BAföG belegt werden. Alles ganz einfach und sicherlich hast Du zeitgleich die Befreiung beantragt. Da die GEZ üblicherwiese nicht antwortet, ist eine erbetene Eingangsbestätigung auch nicht erfolgt. Bleibe hart und bedenke, es ist kein üppiges Hartz IV sondern nur mageres BAfög und dies auch noch zur Hälfte als Darlehen..

Sag ihnen, dass du für die Zeit auch keinen TV hattest. Das sollen sie erst mal beweisen.