Ist eine Ferienwohnung, die an einem anderen Ort ist, für den Eigentümer von der GEZ befreit?

5 Antworten

Bisher muss die GEZ-Gebühr auf die Miete umgelegt werden. Der Vermieter muss überlegen, ob er die Nebenkosten nur auf den vermieteten Zeitraum umlegt oder pauschal auf das ganze Jahr einschließlich der Mietausfallzeiten.

Bei Ferienwohungen ist eine centgenaue Abrechnung sowieso illusorisch.

Stimmt. Danke hierfür!

Für eine echte Zweitwohnung, die der Eigentümer als Wochenend- oder Ferienwohnung selbst bewohnt, kann man nach einem Urteil des BVerfG eine Befreiung beantragen. Bei vermieteten Ferienwohnungen ist das anders: Diese gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht als Wohnungen.

Es handelt sich dabei eigentlich um eine Betriebsstätte im nicht privaten Bereich, für die der Eigentümer als solche nach § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen müsste. Findet allerdings die Vermietung der Ferienwohnung ausschließlich von der Wohnung zu Hause aus statt, so ist die damit dort befindliche Betriebsstätte beitragsfrei, wenn schon privat für die heimatliche Wohnung der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.

Allerdings ist dann nach § 5 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in jedem Fall ein Drittel Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung vom Eigentümer zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Hilfe!

Eine vermietete Ferienwohnung ist eine Betriebsstätte. Das gilt auch, wenn die Vermietung privat ist, das macht keinen Unterschied. Somit muss diese Betriebsstätte angemeldet werden.

Die erste Ferienwohnung je zugehöriger Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere Ferienwohnung an dieser Anschrift (Betriebsstätte) ist ein Drittelbetrag (5,83€) zu zahlen.

Wenn der Eigentümer in dem Haus nur eine Ferienwohnung hat, dann bezahlt er somit keine Gebühr. Aber trotzdem muss die Ferienwohnung entsprechend angemeldet und die Angaben gemacht werden. Hat er mehrere Zimmer oder Ferienwohnungen in der Betriebsstätte, muss er die zu zahlende Gebühr in den Mietpreis der Ferienwohnung mit einkalkulieren. Das kann nicht separat vom Gast verlangt werden.

Genau das habe ich jetzt auch erfahren. Die erste Wohnung ist beitragsfrei, alle weiteren, wenn ein Eigentümer die denn hat, muss mit dem Drittelbeitrag bezahlt werden. Wenn der Mieter sich beim Einwohnermeldeamt anmeldet, um es als seinen Hauptwohnsitz zu ernennen, dann wird er mit der vollen Gebühr von 17,50 Euro belastet, die entweder der Vermieter bezahlt und sie dann auf den Mieter umlegen kann über die Miete, oder der Mieter übernimmt es von Anfang an selbst. Beim Auszug kann er sich dann selbständig davon wieder abmelden.

Danke für die Auskunft. Die Sache ist damit geklärt.

Ein kleiner Hinweis: Online sind nicht alle Eventualitäten zu klären, vor allem, wenn man bei der schriftlichen Anmeldungsbestätigung nur die neunstellige Beitragsnummer im Brief mitgeteilt bekommt, im Internet aber das 10-stellige Aktenzeichen braucht, um Änderungen umzusetzen. Somit dauerte es endlos, bis telefonisch jemand erreicht wurde, sodass alles geklärt werden konnte. Die Frau war sehr nett und hat uns unbürokratisch auf schnellem Wege geholfen und die fehlerhafte Online-Anmeldung sofort rückgängig gemacht. Vielen Dank hierfür!

@Miche13

Danke für deine Rückmeldung. Freut ich immer zu lesen, wie eine Sache weiter geht, bei der ich geantwortet habe, aber leider schreiben die allermeisten nicht mehr.

Ja, nicht bei allen Briefen gibt es ein Aktenzeichen, warum auch immer. Aber unter https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/ kann man "eine Frage zum Beitragskonto stellen" anklicken. Und in diesem allgemeinen Formular kann man dann die 9-stellige Beitragsnummer eingeben. Damit geht es auch.

Nein, für die Wohnung muß auch GEZ gezahlt werden.

Von wem? Der Mieter bezahlt nicht. Da der Vermieter nicht darauf sitzen bleiben möchte, wird er die Miete um diesen Anteil erhöhen müssen, um an sein Geld zu kommen ... Blöde Sache, wenn dem so ist.

Vermieter wohnt dort nicht. Mieter nur kurz

@Miche13

Wir haben die GEZ in den Mietpreis für unsere Ferienwohnung anteilmäßig mit eingerechnet.

Darauf wird es wohl oder übel hinauslaufen. Da die Wohnung aber nur selten belegt ist, ist das ein teurer Spaß für den Vermieter ...

Jetzt herausgefunden:

Nein, für eine einzige weitere Ferienwohnung muss keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Alle weiteren auch nur einen Drittelbeitrag. Erst wenn der Mieter diese als Hauptwohnsitz nutzt und sich dementsprechend bei dem Einwohnermeldeamt anmeldet, muss die Gebühr bezahlt werden von ihm.

der gesetzgeber überlegt, die gez für den zweitwohnsitz abzuschaffen.

er überlegt aber noch.

Es ist in dem Fall kein Zweitwohnsitz, weil der Vermieter dort nicht wohnt, sondern sie kurzfristig an Feriengäste/Obdachlose etc. anbietet.

@Miche13

im zweifelsfall hadtet der eigentümer.

wenn vermietet ist, umlegen.

Ob er überlegt oder nicht ist belanglos, da das BVerfG dies als verfassungswidrig eingestuft hast ist die Erhebung dieser nicht länger zulässig.

@kevin1905

es ist aber eine Übergangsfrist gestattet worden.

@stern311

Das Urteil ist gefällt und daher kann der Beitragsservice Forderungen darauf basierend nun nicht mehr vollstrecken.

Darum ging es doch.

Natürlich könnten die Länder sich hinsetzen und am RBStV weiter rumschrauben. Ein Urteil des BVerfG bindet jedoch vollziehende, wie gesetzgebende Gewalt als unmittelbar gültiges Recht.

Dachte es gäbe vielleicht eine Befreiung, wegen kurzfristiger Nutzung in einer Ferienwohnung.

@Miche13

nein befreiungen gibt es so gut wie nicht, nur bei h4 bezug und wenigen anderen Tatbeständen. die sind auf der seite rundfunkbeitrag.de zu sehen, kapitel befreiungsantrag.

Was heißt das jetzt für den Vermieter? Muss er es bezahlen? Muss er in Widerspruch treten? Muss der Mieter in Vorkasse treten?

Bin gerade sehr planlos.

@Miche13

was sagt dein rechtsanwalt dazu? der kevin 1905 hat gerade etwas sehr passendes geschrieben ein paar zeilen weiter oben.

Da das alles erst hochgepoppt ist, wollte ich erst einmal hier nachfragen. Ich telefoniere gleich mit der Verbraucherzentrale. Mal sehen, was die dazu sagen.

Die Meinungen gehen sehr auseinander, wie ich gerade merke. Danke euch allen für die kurzfristigen Aussagen.

Mit dem Nachweis vom Einwohnermeldeamt, dass man dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, muss keine weitere GEZ-Gebühr bezahlt werden. Das stimmt.