GEZ/Rundfunkbeitragszahlung. Ist ein Antrag auf Rückzahlung noch möglich?

3 Antworten

Ein Elternteil hat einen Anspruch auf Erstattung. Der Anspruch für das Jahr 2013 ist allerdings bereits verjährt. Die folgenden Jahre werden aber auf einfachen Brief hin (einen Anwalt braucht man dazu keinesfalls) erstattet. Man muss gegenüber dem Beitragsservice (GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr) lediglich nachweisen, dass man unter einen gemeinsamen Adresse wohnt (z. B. mit Meldebestätigung) und die beiden Namen und die jeweiligen Beitragsnummern angeben.

Okay. :) Dankeschön.

In § 9 (3) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages heißt es dazu:

Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalten die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Damit dürfte eine Erstattung mindestens der seit 2014 zuviel gezahlten Beiträge möglich sein.

Okay. Das wäre sehr schön. Vielen Dank. :)

Anrufen und nachfragen. Das sind Menschen, keine Roboter, mit denen kann man reden.

Zur Erinnerung: es geht um die GEZ.

Ja, habe ich auch vor. Wollte jedoch hier mal fragen, da vielleicht jemand das selbe Problem schon hatte und mir einen Rat geben kann. Aber danke trotzdem für die schnelle Antwort.

@KB1997

Bei der GEZ arbeiten Menschen seit wann das denn???

Ich denke die werden alles abblocken und sich taub stellen und ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten?

@MISTERM3

Da es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt, kann dort logischerweise auch niemand mehr arbeiten.

@MISTERM3

@MisterM3: Mit solch blöden Vorurteilen wird Hass und Zwietracht gesät. Ich kenne das schon von Bemerkungen übers Finanzamt. Dabei sitzen (zumindest im FA Brandenburg ;-)) dort nette und hilfsbereite Menschen, die einem gerne weiterhelfen. Das wird beim Beitragsservice nicht anders sein. Es gibt die Haushaltsabgabe und wenn da doppelt eingezahlt wurde, wird das geprüft und ggf. zurückerstattet. Wieso sollte sich da jemand "taub stellen"?