Befreiung der GEZ Gebühren als Witwe?

5 Antworten

Der Bezug einer Witwenrente - unabhängig von ihrer Höhe - berechtigt nicht zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das wäre nur möglich, wenn dein Einkommen aus der Witwenrente nicht höher ist als der Sozialhilferegelsatz. In diesem Fall könntest du evtl. einen Antrag auf Befreiung aus Härtegründen stellen.

nein dafür gibts keine befreiung. sollte deine witwenrente allerdings sehr gering sein und der beitrag dich in bedürftigkeit bringen, besteht die möglichkeit einen antrag auf härtefall zu stellen  und diesen prüfen zu lassen.

Schau mal auf der Seite der GEZ nach. Da kannst du  die Vorraussetzungen für eine Befreiung nachlesen.