GEZ - Gebühren. Muss ein Rentner, der Wohngeld bezieht GEZ Gebühren zahlen?

7 Antworten

Hallo Cross,

nur Hartz4 Empfänger bzw. Empfänger der Grundsicherung können von den GEZ-Gebühren befreit werden. Dazu muss man einen Antrag stellen. Allerdings reicht es nicht aus, einfach "nur" eine "geringe" Rente zu haben. Alles was über dem Hartz4-Satz liegt, ist anscheinend schon zu viel. Wer Wohngeld bezieht, belegt damit noch nicht, dass er Empfänger von Grundsicherung ist. Bei diesen ist übrigens schon das Wohngeld in der Grundsicherung mit drin. Ihr könnte ja mal beim Sozialamt überprüfen lassen, ob evtl. die Rente aufgestockt werden kann/muss. Dann gibt´s auch eine GEZ-Befreiung.

Schöne Grüße

Stiimt.

DH! Hätte ich auch so erklärt.

Die Gebühren muss nur derjenige zahlen, der auch ein Rundfunkgerät hat. Mit Rente oder Wohngeld hat das zunächst mal nix zu tun. Hat dein Opa denn Geräte?

Er muss auf jeden Fall einen Antrag auf Erlass stellen.Nur so hat er die Chance,das die GEZ Gebühren eventuell erlassen werden.Dazu muss er den Rentenbescheid vorlegen.

Kommt auf die Höhe der monatlichen Rente an. Wenn die Rente geringer als die Grundsicherung ist, bekommt er auf Antrag eine Aufstockung. Dann Antrag bei der GEZ auf Befreiung stellen. Ist die Rente jedoch höher als die Grundsicherung müssen die GEZ Gebühren bezahlt werden. Nur Hartz IV Empfänger oder Blinde sind von der GEZ Gebührenpflicht befreit.

Jetzt sollen blinde auch nicht mehr befreit sein Voll die Verarschung.

Wenn seine Rente kleiner als die Grundsicherung ist, bekommt er eine Aufstockung. Dies würde dann auch zur Gebührenbefreiung führen.