GEZ (mitteldeutscher rundfunk) zwangsvollstreckung

7 Antworten

ich bin absoluter GEZ gegner. ich sehe es einfach nicht ein, für etwas zu zahlen, wofür ich in keinster weise meine zustimmung und der gleichen gegeben habe. und schulden hatte ich noch nie. ich sehe dies auch nicht als meine schuld an, da ich nie gefragt wurde ob ich das will oder nicht. an wen kann ich mich wenden??

ZiegeZiege  26.01.2015, 22:00

Hast Du schon Deine Zustimmung zu den Steuern gegeben, die Du zahlst? Zu den Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren?

Fielkeinnameein  27.01.2015, 22:39
@ZiegeZiege

Nur ist die GEZ keine Steuer also ist dein Vergleich mehr als schlecht.

PatrickLassan  28.01.2015, 12:45
@Fielkeinnameein

Er hinkt, das stimmt. Allerdings wird der Rundfunkbeitrag aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern erhoben. Da Staatsverträge Gesetzeskraft entfalten, stimmt der vergleich dann doch in etwa.

Fielkeinnameein  28.01.2015, 23:07
@PatrickLassan

Ich warte ja immernoch darauf das mir jemand zeigt wo steht das man zahlen MUSS.

Ich würde sagen das ich jetzt auch einfach mit meiner Mutter einen Vertrag abschliesse und mir die GEZ dann jeden Monat 17,98 überweist. Scheint ja ohne weiteres zu gehen.

Mfg

Zuko540  01.02.2015, 15:18
@Fielkeinnameein

Das müsste § 2 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sein und gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 ist die Nichtzahlung eine Ordnungswidrigkeit.

Das ganze steht hier:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Am einfachsten ,zahlst Du. Sonnst musst Du die Vermögensauskunft machen und wirst dementsprechend zur Zahlung gezwungen. Mit Kontopfändung und der Gleichen.

Fielkeinnameein  27.01.2015, 22:40
Mit Kontopfändung und der Gleichen.

Abgesehen davon dass das die GEZ nicht darf ...

PatrickLassan  28.01.2015, 12:46
@Fielkeinnameein

Der Beitragsservice nicht, die Landesrunfunkanstalten bzw. der Zoll, der meines Wissens die Vollstreckung übernimmt, schon.

Hey,

ich kann dir nur dieses Video empfehlen.

https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw

auf diesem kanal gibt es noch mehr zu dem Thema, viel Glück

Mfg

PatrickLassan  28.01.2015, 12:18

Nicht dein Ernst, oder? Das Video stammt von einer Gruppe, die sich 'Heimat und Recht' nennt und wirklich bemerkenswerte Unkenntnis nicht nur auf juristischem Gebiet besitzt.

Fielkeinnameein  28.01.2015, 23:06
@PatrickLassan

Komisch das ich alles bestätigen kann was er sagt. Aber mir solls egal sein. Du darfst gerne jeden Monat weiter deinen Beitrag zahlen, steht ja jedem frei sein Geld zum Fenster raus zu werfen ;)

PatrickLassan  29.01.2015, 09:34
@Fielkeinnameein
Komisch das ich alles bestätigen kann was er sagt.

Komisch, dass das leider von vorn bis hinten Unfug ist, was dort behauptet wird. Es ist eine Sache, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen, es ist etwas völlig anderes, wenn man dabei völlig unzutreffende Argumente benutzt.

PatrickLassan  29.01.2015, 09:43
@PatrickLassan

Auf der Website von Heimat und Recht gibt es einen längeren Text, in dem es um das im Video behandelte Thema geht. Dort steht z.B.:

  1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz Nach dem BGB § 126 (den ich im Artikel Unterschriftspflicht behandelt habe,) steht im Absatz 2:

Was in § 126 BGB steht. ist irrelevant, da das BGB in diesem Fall überhaupt nicht anwendbar ist, wird dir jeder sagen, der auch nur ein paar juristische Grundkenntnisse hat. Der Verfasser des Tetxts hat diese offensichtlich nicht.

http://heimatundrecht.de/ard_zdf_deutschlandradio_gez

comerzrebell 
Fragesteller
 26.01.2015, 21:13

das habe ich mir schon mehrmals durchgelesen, habe aber stempel plus unterschrift darauf. und an wen kann ich mich in der situation nun wenden? anwalt? verbraucherschutz?

Rockuser  26.01.2015, 21:20
@comerzrebell

Du hast doch den Titel . Das kannst Du nur Zahlen oder eine Eidesstattliche Versicherung machen, das Du nicht Zahlungsfähig bist. Dann wird die Zahlung aufgeschoben .Aufgehoben wird das nach 30 Jahren, wenn der Titel nicht Verlängert wird.

schtomp  26.01.2015, 21:17

Und?

Verzögerungstaktik befreit nicht von der formal ohne weiteres neu zu formulierenden Zahlungsverpflichtung, abgesehen davon, daß die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten zwar träge und bequem sind, aber ebenso pfiffige Justitiare beschäftigen wie hier auf gutefrage.net an Hobby-Anwälten versammelt sind. - Die Formalfehler wie im benannten Fall dürfte somit einmalig sein.

ZiegeZiege  26.01.2015, 22:07
@schtomp

War ja auch nur als Info gedacht, nicht als Handlungsanweisung.

Wolfman23  15.08.2016, 17:19
@schtomp

Verzögerungstaktik entzieht dem Schweinesystem aber Geld!

Und allein darauf kommt es an: Widerstand, und das ZwangsbezahlTV aushungern.

Am besten vereinbarst du eine Ratenzahlung von mind. 10€..

harmersbachtal  27.01.2015, 11:40

17,98 ist der Monatsbeitrag und keine 10 €

ahsenah  28.01.2015, 20:13
@harmersbachtal

Ach was du nicht sagst.. Habe auch eine Ratenzahlung von mindestens 10€ geschrieben! :-) und nicht den Monatsbeitrag!