GEZ > Gerichtsvollzieher > Zwangsvollstreckung?

8 Antworten

Du hast wahrscheinlich Mahnungen usw. von der GEZ erhalten und nicht reagiert. Daher ist ein vollstreckbarer Titel gegen dich erlassen worden. Mit dem Gerichtsvollzieher kannst du höchstens über einen Ratenzahlung noch verhandeln, aber nicht über die Summe. Du kannst dich höchstens an die GEZ wenden und hoffen, dass sie die Vollstreckung zurückziehen.

Überweis doch einfach mal den Betrag für diese 19 Monate, die Du ja nun wirklich zu zahlen hast. Damit hast Du Deine Zahlungswilligkeit gezeigt und dann mal abwarten, wie es weiter geht.

Ich würde das auch nicht bezahlen. Du hast Dich doch bestimmt beim Einwohnermeldeamt ab- bzw. umgemeldet, als Du wieder nach Hause gezogen bist. Und diesen Nachweis würde ich mir bei der Stadtverwaltung besorgen. Sollte der Gerichtsvollzieher persönlich auftauchen, kannst du ihm diesen Nachweis ja vorlegen. 

Dieser Mann ist nur Beauftragter, der kennt die Hintergründe doch gar nicht. Der bekam von der lieben Rundfunkgesellschaft den Auftrag, das Geld einzutreiben und genau das macht er jetzt. Das ist sein Job. lg Lilo

Das werd ich wohl mal versuchen :) Und ja klar, natürlich hab ich mich umgemeldet. 

Den GV interessieren die Hintergründe auch gar nicht.

Die Nachweise müssen sofort zum Beitragsservice, in der Hoffnung, dass sie noch akzeptiert werden.

@Georg63

Ein Umzug verjährt doch nicht, vielleicht kann man da was bewirken,, wenn man den Nachweis des Umzuges dort hinschickt und die ziehen den Gerichtsvollzieher von diesem Fall dann wieder ab.

Eigentlich müssten diese Abzocker das doch merken, wenn sie von zwei Personen für die gleiche Wohnung die Gebühren berechnen.

Den Gerichtsvollzieher interessiert die Gründe nicht. Er hat einen rechtskräftigen Titel, der vollstreckbar ist. Wenn überhaupt kann die GEZ ihn aus Kulanz zurücknehmen. 

@feuerwehrfan

doch den gerichtsvollzieher interessieren die gründe. er leitet die situation an den beitragsservice zur prüfung weiter. was natürlich nicht heißt das der schuldner das dann nicht mehr muss. im eigenen interesse sollte er das sofort einleiten.

Erstmal bist du da beim Gerichtsvollzieher an der falschen Adresse. Wenn der Beitrag falsch berechnet wurde musst die dich an den Beitragsservice werden, dieser setzt ja die Gebühr fest und nicht der Gerichtsvollzieher.

Wenn man erstmal den Gerichtsvollzieher am Hals hat, ist es zu evtl. etwas spät, sich mit der Rundfunkgesellschaft in Verbindung zu setzen. Probieren kann man es ja - Nachweis der Ummeldung hinschicken (in Kopie). Das Original braucht der Fragesteller für den Gerichtsvollzieher.

@LiselotteHerz

Klar bevor der Gerichtsvollzieher kommt hatte man schon massig Chancen das zu klären und man ist eigentlich selbst schuld wenn man diese verstreichen lässt. Aber trotzdem, wenn man überhaupt noch etwas machen kann dann nur mit dem Auftraggeber selbst, der Gerichtsvollzieher fordert nur die Summe ein die er genannt bekommt und der kann da nichts dran ändern.

@LiselotteHerz

Das Original braucht der Fragesteller für den Gerichtsvollzieher.

Nein - Der Gerichtsvollzieher kann die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht prüfen. Seine Aufgabe ist nur das Eintreiben mit allen gebotenen Mitteln. Zurückpfeifen kann den nur der Auftraggeber - also hier der Beitragsservice.

Vor dem Schreiben des GV hast du schon einen oder mehrere Beitragsbescheide erhalten, gegen die du offensichtlich nichts unternommen hast. Wenn darin für einen falschen Zeitraum Beiträge festgesetzt wurden, hättest du Widerspruch beim Beitragsservice einlegen müssen. Zusätzlich hast du mindestens eine Mahnung bekommen und immer noch nicht reagiert. Eigentlich ist es jetzt, wo der GV vor der Tür steht, für alles schon zu spät, weil du die Bescheide hast rechtskräftig werden lassen. Kümmere dich in Zukunft also eher um solche Dinge, ignorieren ist nicht der richtige Weg! Probiere aber folgendes: Zahle den Betrag, den du für richtig hältst und schreibe dem Beitragsservice per Einschreiben, wann du zu deinen Eltern gezogen bist und weise deine Umzugsdaten mit den entsprechenden Meldebescheinigungen nach. Dann kann es sein, dass der Beitragsservice dir aus Kulanz die bereits rechtskräftig  festgesetzten Beiträge für den Zeitraum ab dem Umzug zu deinen Eltern erlässt. Dem GV solltest du das auch alles nachweisen können, damit er die Vollstreckung vorübergehend aussetzt.

quatsch. er muss sich sofort mit meldebescheinigung an den beitragsservice wenden. er gibt die beitragsnummer seiner eltern an und meldet dein einzug. somit wird er sofort rückwirkend abgemeldet. die vollstreckung wird dahingehend gemindert und automatisch an den gerichtsvollzieher mitgeteilt. der betrag wird neu festgesetzt dann.

die sache wäre völlig einfach gewesen zu lösen. dazu hätte es keinen gerichtsvollzieher gebraucht. du gehst jetzt zum einwohnermeldeamt und holst eine meldebescheinigung.

diese zeigt auf, ab wann du mit deinen eltern wieder zusammengelebt hast. du bittest um eine abmeldung ab 8.2014. das wird erfolgen und dann bezahlst du ganz in ruhe den betrag von 1.13. bis 07.14. und das machst du sofort. mit dem gerichtsvollzieher machst du einen termin aus zur vermögensauskunft und erläuterst ihm dein vorgehen.

er weiß wovon du sprichst und wird ebenfalls dieses verfahren zum beitragsserivce weiterleiten. kannst du nicht in einer summe die vollstreckung zahlen, dann bitte um ratenzahlung. wisse, dass du bereits schlechte schufaeinträge durch diese geschichte hast.