Gerichtsvollzieher hat einen Brief mit einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an die falsche Adresse geschickt und jetzt habe ich negative Schufa ?

4 Antworten

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Die Schufa verwaltet nur das, was angeschlossene Unternehmen bzw. der Gerichtsvollzieher ihr meldet. Dementsprechend kann die Schufa auch von sich aus nichts löschen oder ändern, sondern das kann nur derjenige der die Meldung vorgenommen hat.

Ich vermute folgendes: Prozesskostenhilfe ist ja kein Geschenk des Staates an mittellose Bürger, sondern ein Darlehn. Wenn Du den Prozeß für den Du Prozeßkostenhilfe erhalten hast gewonnen hättest, hätte ja die andere Partei alle Kosten zahlen müssen. Also hast entweder Du verloren, oder es wurde ein Vergleich geschlossen. Und dann wollte der Staat sein (in Form von Prozeßkostenhilfe) gewährtes Darlehn zurück. Wenn das so ist, dann hast Du Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die Du nicht bezahlt hast, und dementsprechend ist die Eintragung der Schulden an sich bei der Schufa auch richtig.

Das der Gerichtsvollzieher bei der Zustellung zur Abgabe der Vermögensauskunft einen Fehler gemacht hat ändert also an den Schulden an sich nichts. Somit kannst Du wohl die Löschung des Eintrages über die nicht abgegebene Vermögensauskunft verlangen, aber in dem Moment musst Du dann trotzdem entweder die Schulden bezahlen, oder eben die Vermögensauskunft abgeben, die dann wieder im Schuldnerverzeichnis bei Gericht (und damit auch bei der Schufa) eingetragen wird.

Habe ich richtig verstanden, dass ich eine Löschung des negativen Eintrags fordern kann?

@Danikum

Ich denke daß Du die Löschung DIESES negativen Eintrages verlangen kannst, weil die Zustellung nicht korrekt war. Dazu müsstest Du dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Aber in dem Moment wo Du dich beim Gerichtsvollzieher meldest, verlangt der von dir, daß Du entweder die Gerichtskosten bezahlst, oder die Vermögensauskunft abgibst. Wenn Du dann also nicht zahlst, wird zwar (vermutlich) der bisherige negative Eintrag gelöscht, aber stattdessen dann ein neuer eingetragen.

Wenn Du die Gerichtskosten NICHT bezahlen kannst, wird es daher wahrscheinlich das beste sein nichts zu machen. Der Eintrag wird (glaube ich) sowieso nach 3 Jahren automatisch gelöscht.

@Schoenfelder

Ich habe heute versucht den GV zu erreichen. Im Amtsgericht wurde mir gesagt, dass dieser GV dort nicht mehr arbeitet und sie wissen nicht was ich weiter machen soll... Die Dame,mit der ich telefoniert habe, hat gesagt "Ich kann Ihnen nicht weiter helfen"! Am Mai 2017 wird dieser Eintrag 3 Jahre alt, also ich schaue ob es gelöscht wird. Wenn nicht, dann muss ich den Amtsgericht noch mal schriftlich kontaktieren und den Betrag bezahlen.

Die Schufa verwaltet nur das, was angeschlossene Unternehmen bzw. der Gerichtsvollzieher ihr meldet"

Hallo Schoenfelder,

das stimmt so leider nicht. Kein GV meldet Daten an die Schufa. Die Schufa zieht sich ihre Daten u.a. aus dem Schuldnerverzeichnis der Zentralen Vollstreckungsgerichte.

Glaube nicht das hier ein Fehler passiert ist.

Du bist verpflichtet auf Vermögensauskunft damit geprüft werden kann ob du die Prozeßkostenhilfe zurück zahlen kannst.

Da du diese Auskunft nicht abgegeben hast, hast du nun den entsprechenden Eintrag in deiner Schufa.

Komisch das du nicht zu erreichen bist, normalerweise ist man ja polizeilich gemeldet und da kommt dann auch die Post hin. Und selbst wenn der Name nicht komplett richtig geschrieben ist, der Briefträger kennt dich ja.

Denken Sie, wenn ich zum GV komme, verpflichtet er mich viel Geld zurück bezahlen? Wird er mein Konto sperren? Das ist doch nicht mein Schuld, dass ich so wichtigen Brief nicht erhalten habe.

@Danikum

Nee, der will nur die Vermögensauskunft. Wenn sie nicht zu Vermögen gekommen sind oder besondere Einkünfte haben, ist die Prüfung dann beendet und für dich erledigt.

Und selbst wenn sie einen Teil der Prozeßkostenhilfe zurück zahlen müssen, so wird das nicht in einem Rutsch fällig. Keine Sorge.

Doch Fehler können immer passieren! Ich habe Mal eine Frist versäumt, weil der Postbote alles beim Nachbarn eingeworfen hatte! Erst 14 Tage später bekam ich den Brief! Du siehst...Alles ist Möglich! Die Auskunft hängt nicht  damit zusammen! 

Hallo,

Rufe bei der Schufa an, die sind sehr nett und helfen bei Fragen. Gewisse Einträge werden auch nach einiger Zeit wieder gelöscht. Aber Frage bitte nach, die sagen dir wie es geht. 

Vielleicht kannst du ja auch die Dokumente noch nachreichen? Frage einfach bei der Schufa. 

Viel Glück!

Danke, das habe ich schon gemacht, sie haben mir gesagt, dass ich zum GV gehen soll. Ich weiss nicht wirklich worum es geht, es ist ein Eintrag vom Amtsgericht. Deswegen kann ich jetzt keine Wohnung mieten und muss eine Bürgschaft vorliegen obwohl ich selber das Geld verdiene!

Quatsch! Beantrage bei der Schufa die Löschung wegen falscher Daten.

Ganz so einfach geht das nicht! Er muss an den Verursacher heran treten. Wenn es bei dem Anwalt heraus genommen wird, wird es auch erst in der Schufa gelöscht! Und...Es gibt auch positive Schufa Einträge. Warum nur immer direkt los feuern? Er soll bei der Schufa nachfragen was zu tun ist! Da werden Sie geholfen! 

@Kangaroooos

dein wort in Gottes Ohr ;-)

@poormikey

... aber im Prinzip hast du recht!