Gläubiger stimmt Ratenzahlung zu, kann der Gerichtsvollzieher trotzdem ablehnen?
Ich habe die Abgabe der Vermögensauskunft bei einem Gerichtsvollzieher für meinen Schuldner beauftragt, Termin ist bereits anberaumt.
Nun meldet sich der Schuldner bei mir und möchte Ratenzahlung vereinbaren.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ich möchte aber das er die Rate monatlich an den Gerichtsvollzieher zahlt und den Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht zurückziehen.
Mir stellt sich die Frage wenn ich Ratenzahlung genehmige muss der Gerichtsvollzieher das akzeptieren und den Termin solange aufheben, bis die Forderung beglichen oder der Schuldner in Verzug mit den Raten kommt oder kann der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung dennoch ablehnen?
Schon einmal vielen Dank für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Natürlich ist der Gläubiger "Herr des Verfahrens". Dennoch kann ich nur eindringlich davor warnen, in diesem Verfahrensstadium selbst Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen.
Ich würde alles über den GV laufen lassen. Dieser weiß z.B. auch, ob noch weitere Gläubiger vorhanden sind. Im Regelfall wird der GV einer Ratenzahlung immer zustimmen, da dies mit weniger Arbeit verbunden ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Großteil der Schuldner sich nicht daran hält...
Du bist der Boss. In dem Fall.
Der Gerichtsvollzieher macht für gewöhnlich das wofür er vom Gläubiger einen Auftrag erhalten hat. Normalerweise wird auch schon mit dem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung seitens des Gläubigers signalisiert ob er mit möglicherweise angebotenen Ratenzahlungen einverstanden ist.
Der Gerichtsvollzieher kann von sich auf bei Einverständnis des Gläubigers das Verfahren zunächst für 6 Monate auf Eis legen. Auch kann er sich bereit erklären, die Einhaltung der monatlichen Zahlungen zu "überwachen".