Gläubiger stimmt Ratenzahlung zu, kann der Gerichtsvollzieher trotzdem ablehnen?

3 Antworten

Natürlich ist der Gläubiger "Herr des Verfahrens". Dennoch kann ich nur eindringlich davor warnen, in diesem Verfahrensstadium selbst Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen.

Ich würde alles über den GV laufen lassen. Dieser weiß z.B. auch, ob noch weitere Gläubiger vorhanden sind. Im Regelfall wird der GV einer Ratenzahlung immer zustimmen, da dies mit weniger Arbeit verbunden ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Großteil der Schuldner sich nicht daran hält...

Du bist der Boss. In dem Fall.

Der Gerichtsvollzieher macht für gewöhnlich das wofür er vom Gläubiger einen Auftrag erhalten hat. Normalerweise wird auch schon mit dem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung seitens des Gläubigers signalisiert ob er mit möglicherweise angebotenen Ratenzahlungen einverstanden ist.

Der Gerichtsvollzieher kann von sich auf bei Einverständnis des Gläubigers das Verfahren zunächst für 6 Monate auf Eis legen. Auch kann er sich bereit erklären, die Einhaltung der monatlichen Zahlungen zu "überwachen".