Gez Mahnung, droht die Zwangsvollstreckung?

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Hey,

naja du kannst den Gerichtsvollzieher mal auf die Einhaltung der Gesetze hinweisen (z.B. Gläubigerbezeichnung, vollstreckbarer Titel + Ausfertigung) aber das dürfte die einfach garnicht jucken.

Ich habe das selbst schon durch und der Abteilungsleiter teilte mir mit, das es total abwägig von mir wäre, den Beitragsservice nicht als Behörde anzuerkennen und das der Vollstreckungsauftrag den vollstreckbaren Titel ersetzen würde ... diese Leute haben keine Ahnung was sie machen oder irgnorieren es einfach. Wenn du ihn nicht in deine Wohnung lässt, pfänden sie einfach das Geld von deinem Konto, auch egal ob es sich dabei um ein Pfändungsschutzkonto handelt, hier macht einfach jeder was er will.

Mfg

Elli11111111111 
Fragesteller
 12.10.2015, 14:34

Das kann doch echt nicht wahr sein, dass die damit immer und immer wieder durch kommen... Aber so wie es aussieht muss ich wohl oder übel zahlen -.-

Fielkeinnameein  12.10.2015, 14:41
@Elli11111111111

Naja du kannst versuchen dich gegen die Vollstreckung zu wehren. Vielleicht erwischst du ja ein Gericht wie das Landgericht Tübingen die der ehemals GEZ schon öfter die Grenzen aufgezeigt haben. Leider ist das die Ausnahme.

Sie kritisieren in ihren Urteilen sogar das Urteil des Bundesgerichtshofes, welches sehr gut zeigt, wie sich hier an Recht und Gesetz gehalten wird. Nämlich sogut wie garnicht.

Aber wie gesagt .. sie buchen es dann einfach von deinem Konto ab, egal ob rechtens oder nicht ..

Mfg

PatrickLassan  13.10.2015, 17:58
@Fielkeinnameein

Vielleicht erwischst du ja ein Gericht wie das Landgericht Tübingen die der ehemals GEZ schon öfter die Grenzen aufgezeigt haben.

Meines Wissens gibt es ein einziges Urteil des LG Tübingen dazu, und das wurde mittlerweile vom BGH aufgehoben, nachzulesen hier;

http://openjur.de/u/792411.html

Fielkeinnameein  13.10.2015, 17:59
@PatrickLassan

Nur das von 2014. 2 weitere Urteil aus 2015 sind weiterhin in Kraft und das BGH Urteil ist ein schlechter Witz, sry. Wem da nicht auffällt das es ein Interessenurteil ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

PatrickLassan  13.10.2015, 19:01
@Fielkeinnameein

 2 weitere Urteil aus 2015 sind weiterhin in Kraft 

Sofern sie dem BGH-Beschluss vom 11.6.2105 widersprechen, sind sie das nicht mhr.

das BGH Urteil ist ein schlechter Witz

Ich halte eher das Urteil des LG Tübingen für einen schlechten Witz, da in diesem Urteil völlig übertriebene Ansprüche an einen vollstreckbaren Beitragsbescheid gestellt werden.

Fielkeinnameein  14.10.2015, 10:34
@PatrickLassan

Nur interessiert es niemanden ob du die Ansprüche für zu hoch empfindest. Es gibt ein Gesetz und daran hat man sich zu halten. Wem das drum herum zu aufwändig ist, muss ja keine Vollstreckung beauftragen.

PatrickLassan  14.10.2015, 16:36
@Fielkeinnameein

Nur interessiert es niemanden ob du die Ansprüche für zu hoch empfindest

Außer mir hat sich anscheinend auch der BGH dafür interessiert, denn sonst wäre das Urteil nicht aufgehoben worden.

Fielkeinnameein  15.10.2015, 16:36
@PatrickLassan

Was nichts daran ändern das dieses Urteil gegen geltendes Recht verstößt.

Naja das Urteil ist ja auch nicht mal richtig unterschrieben, da die Richterin ja "im Urlaub" war xD Einfach lächerlich...

Nur weil das BGH ein Urteil fällt, sagt das noch lange nicht, dass das Urteil auch rechtens ist. Wie man hier sieht.

Zuko540  21.10.2015, 17:37
@Fielkeinnameein

Was nichts daran ändern das dieses Urteil gegen geltendes Recht verstößt.

Tut es nicht.

Naja das Urteil ist ja auch nicht mal richtig unterschrieben, da die Richterin ja "im Urlaub" war xD Einfach lächerlich...

Ist es nicht, wird sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Nach § 315 ZPO:

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

Nur weil das BGH ein Urteil fällt, sagt das noch lange nicht, dass das Urteil auch rechtens ist. Wie man hier sieht.

Das Urteil ist rechtens.

Fielkeinnameein  21.10.2015, 17:47
@Zuko540

Dann schau dir mal die Vorraussetzungen zur Zwangvollstreckung an, dann wirst du feststellen das die Aussagen der BGH klar dem Gesetz widersprechen bzw mit denen nicht konform sind.

Richtig, ein anderer Richter hat zu unterschreiben und wer hat unterschrieben? ;)

Komisch komisch das bei so einem wichtigen Urteil die Richterin zufällig im Urlaub ist, man hätte ja nicht ein paar Tage warten können und es dann unterschreiben ;)

Zuko540  22.10.2015, 21:21
@Fielkeinnameein

Richtig, ein anderer Richter hat zu unterschreiben und wer hat unterschrieben? ;)

Ein Richter hat es vermerkt.

Komisch komisch das bei so einem wichtigen Urteil die Richterin zufällig im Urlaub ist

Wahrscheinlich war der Urlaub schon davor genommen und der kann nur unter bestimmten Vorraussetzungen widerrufen werden.

man hätte ja nicht ein paar Tage warten können und es dann unterschreiben ;)

Das Urteil muss innerhalb von 3 Wochen an die Geschäftsstelle vom Gericht übermittelt werden und ich glaube kaum, dass eine nachträgliche Unterschrift rechtens wäre, da das Urteil an dem Tag erfolgt ist und da müssen alle Richter, die mitgewirkt haben unterschreiben.

PatrickLassan  13.10.2015, 18:55

du kannst den Gerichtsvollzieher mal auf die Einhaltung der Gesetze hinweisen (z.B. Gläubigerbezeichnung, vollstreckbarer Titel + Ausfertigung) 

Der Gebührenbescheid ersetzt den vollstreckbaren Titel, und da der BGH schon vor einigen Monaten das Urteil des LG Tübingen aufgehoben hat, in dem angebliche Formmängel beanstandet wurde, ist die Sache mit der Gläubigerbezeichnung vom Tisch. 

Wenn du ihn nicht in deine Wohnung lässt,

dann kommt der Gerichtsvollzieher ggfs. mit einem richterliche Durchsuchungsbeschluss wieder.

pfänden sie einfach das Geld von deinem Konto, auch egal ob es sich dabei um ein Pfändungsschutzkonto handelt,

Wie wäre es, wenn du diese Behauptung mal belegen würdest? Das drüfte dir schwer fallen, da sich keine Bank über derartige Vorschriften hinweg setzt.

Fielkeinnameein  14.10.2015, 10:42
@PatrickLassan

Ein Bescheid ersetzt den vollstreckbaren Titel? Na das Gesetz in dem das steht würde ich gerne mal sehen ;)

Ja, komisch das ich noch nie von einem Gerichtsvollzieher gehört habe, der wegen Rundfunkgebühren mit richterlichem Beschluss in die Wohnung gekommen ist ;)

Du darfst gerne bei der Sparkasse anrufen und fragen was sie in diesem Fall machen, alternativ darfst du dir auch gerne auf der FB Seite der Sparkasse die Beschwerden durchlesen ;) Ich könnte dir natürlich auch einfach meinen Kontoauszug zeigen aber das wäre dann wohl etwas zuviel.

Deiner Meinung nach, handelt hier ja sowieso jeder nach Recht und Gesetz. (Außer der Aufwand ist zu groß, da können wir das Recht ruhig mal beugen ...)

PatrickLassan  14.10.2015, 16:47
@Fielkeinnameein

Ein Bescheid ersetzt den vollstreckbaren Titel?  das Gesetz in dem das steht würde ich gerne mal sehen ;)

Bei der Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ist das so, das ergibt sich aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/

komisch das ich noch nie von einem Gerichtsvollzieher gehört habe, der wegen Rundfunkgebühren mit richterlichem Beschluss in die Wohnung gekommen ist

Und alles, von dem du noch nie gehört oder gelesen hast, existiert nicht?

Dass sich Leute beschweren, wenn ihr Konto gepfändet wird, ist normal (niemand zahlt gerne) und kein Beweis dafür, dass sich eine Bank nicht ans Gesetz gehalten hat. Was dein Kontoauszug beweisen soll, ist mir unklar.Auch bei einem P-Konto ist nur ein bestimmter Betrag unpfändbar.

Fielkeinnameein  15.10.2015, 16:39
@PatrickLassan

Dann bitte, zeig mir den Paragraphen in dem das steht, denn ich habe das im Verwaltungsvollstreckungsgesetz nicht gefunden ;)

Oh man, dort beschwert sich aber keiner nur weil gepfändet wird ... Ein Kontoauszug beweißt also nichts? Wenn mein Kontostand unter der Pfändungsgrenze liegt und gepfändet wird, zeigt das also nichts? :D

So langsam könnte man wirklich denken das sie ihr Geld von der GEZ bekommen .. einfach lachahft.

Zuko540  21.10.2015, 17:42
@Fielkeinnameein

Dann bitte, zeig mir den Paragraphen in dem das steht, denn ich habe das im Verwaltungsvollstreckungsgesetz nicht gefunden ;)

§ 10 RBStV macht die gesetzliche Regelung klar:

(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.

Fielkeinnameein  21.10.2015, 17:50
@Zuko540

Dort steht nicht das ein ein Bescheid den vollstreckbaren Titel ersetzt. Schonmal was von Gewaltenteilung gehört?

Zuko540  22.10.2015, 21:38
@Fielkeinnameein

Dort steht nicht das ein ein Bescheid den vollstreckbaren Titel ersetzt.

Dann les mal das VwVG des Landes Thüringen, da steht es nämlich drinnen in § 34 und § 35 VwVG.

§ 34:

(1) Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird (Leistungsbescheide), werden durch Beitreibung vollstreckt. Verwaltungsakte, die zur Duldung der Vollstreckung wegen einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, stehen Leistungsbescheiden gleich.

(2) Ein Verwaltungsakt nach Absatz 1 kann vollstreckt werden, wenn

1. er dem Vollstreckungsschuldner bekannt gegeben ist,
2. die beizutreibende Forderung fällig ist und
3. der Vollstreckungsschuldner vor der Beitreibung durch verschlossenes Schreiben, in elektronischer Form oder durch Postnachnahmeauftrag ergebnislos aufgefordert worden ist, innerhalb einer bestimmten Frist von mindestens einer Woche seit Bekanntgabe zu leisten (Mahnung). Bei regelmäßig wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen Geldleistungen kann die Mahnung durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
§ 35:
(2) Einer Mahnung bedarf es im Fall der Beitreibung von Zuschlägen, Zinsen, Kosten der Vollstreckung und anderen Nebenforderungen nicht, wenn die Vollstreckung der Hauptforderung eingeleitet ist.
(3) Nebenforderungen nach Absatz 2 können, auch wenn sie noch nicht durch Verwaltungsakt festgesetzt sind, zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden, wenn in dem Verwaltungsakt über die Festsetzung der Hauptforderung oder bei deren Anmahnung dem Grunde nach darauf hingewiesen wurde. Einer besonderen Mahnung bedarf es nicht, jedoch sind Nebenforderungen, die bereits dem Betrag nach feststehen, in die für die Hauptforderung bestimmte Mahnung aufzunehmen. Die Vollstreckung der in Satz 1 genannten Forderungen ist auch dann ohne gesonderte Festsetzung zulässig, wenn die Hauptforderung nach der Mahnung und vor der Einleitung der Vollstreckung beglichen wurde.

Und § 37 VwVG sagt auch was interssantes:

(1) Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung an andere unter der Aufsicht des Landes stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gefordert wird, werden durch diejenigen Behörden vollstreckt, denen diese Aufgabe gesetzlich zugewiesen ist. Entsprechendes gilt für die Vollstreckung zugunsten von Personen, soweit diesen durch Beleihung Hoheitsrechte übertragen sind. Fehlt es an einer gesetzlichen Zuweisung, kann das für das Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung die Kassen der Gemeinden und weitere Behörden als Vollstreckungsbehörden bestimmen sowie den Kostenbeitrag festlegen, der für die Inanspruchnahme der Vollstreckungsbehörde zu leisten ist. Außer in den in den Sätzen 1, 2 oder 3 genannten Fällen ist eine Verwaltungsvollstreckung unzulässig. § 36 Abs. 4 Satz 3 bis 7 gilt entsprechend.

Ich habe auch im Internet gelesen, dass Angela Merkel sagt, dass die Zwangsgebühr wie beim Rundfunk in Deutschland keine Zukunft hat

Ich bin mir zu 100% sicher, dass Frau Merkel das nie gesagt hat. Das dürfte eine der lustigen Gerüchte sein, die die "GEZ-Hasser" verbreiten. Glaube nicht jeden Blödsinn, den irgendwer im Internet behauptet.

Die Gesetzesgrundlage ist da, sie ist nicht angreifbar und alles andere hat Kevin geschrieben.

Wenn du etwas gegen den Beitragsservice bzw. Rundfunkbeitrag unternehmen willst, dann gründe eine Partei, werde in deinem Bundesland gewählt und schaffe es dann auf politischer Ebene ab. Das ist einzig legitime Weg. Alles andere funktioniert nicht.

Fielkeinnameein  12.10.2015, 10:30

Dann google das mal ;) Das gibts sogar mit Bild und Ton.

PatrickLassan  13.10.2015, 18:57
@Fielkeinnameein

@ Fielkeinnameein: Du bist doch sonst immer so flink mit Links zu Youtube-Videos, warum diesmal nicht?

Fielkeinnameein  21.10.2015, 17:52
@PatrickLassan

Selbst googeln wird jawohl jeder können ;) Mach mir doch nicht die Arbeit für Leute die es eh nicht glauben.

Genau wie wenn Sigmar Gabriel sagt das Merkel die Geschäftführerin einer Nichtregierungsorganisation ist ;) Aber wahrscheinlich ist er auch Reichsdeutscher xD

Frau Merkel bezeichnet in diesem Beitrag die GEZ/Beitrags"service" als Zwangsmitgliedschaft bei Minute 3:23 und des weiteren, i, Gespräch, dass es rechtlich fragwürdig ist.

https://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ ;

Allein der Name sagt bereits das es sich um einen Beitrags SERVICE handelt und somit nutze ich ihn oder auch nicht, allein die Bereitstellung eines Service verpflichtet nicht zum Kauf. Ich habe auch einen handwerklichen Service den ich den Öffentlich Rechtlichen RA zur Verfügung stelle aber ich sende keine Rechnungen.

Da ich den "Service" der Gez nicht nutze ....

Den kannst du auch gar nicht nutzen, da das kein  Service für die Nutzer sondern für die Rundfunkanstalten ist^^