Einschreiben vom Gerichtsvollzieher verpasst?

5 Antworten

Setze dich mit dem GV in Verbindung. Wenn er den Vollstreckungsauftrag schon an den Beitragsservice zurückgegeben hat, kannst du dich mit denen auch direkt in Verbindung setzen. Es wird jedenfalls vom Beitragsservice eine Ratenvereinbarung akzeptiert. Vielleicht geht das sogar beim GV.

Damit würdest du dann auch die Vermögensauskunft vermeiden. Diese wäre schlecht für dich, weil du dann im Schuldnerverzeichnis landen würdest. Dieses wird veröffentlicht, so dass du letztlich keinen Kredit mehr bekommst. Ratenkauf geht dann auch nicht mehr. 

Keine.

Der Gerichtsvollzieher schickt den Vollstreckungsbescheid an den Gläubiger zurück. Der Gläubiger beantragt jetzt einen Haftbefehl gegen dich, um dich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Da musst Du aber keine Angst haben, das Du dann vielleicht bei einer zufälligen Polizeikontrolle verhaftet wirst, sondern diesen Haftbefehl kann nur der Gerichtsvollzieher durchsetzen. Sobald der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl erhält, wird er dich wieder anschreiben und dir mitteilen das er nun einen Haftbefehl hat. Darauf solltest Du dann reagieren und dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Wenn Du dann wieder nicht reagierst, kann es passieren das es irgendwann mitten in der Nacht bei dir klingelt, der Gerichtsvollzieher mit ein paar Polizisten vor der Tür steht, und dich mitnimmt. Und die Kosten durch all das musst natürlich am Ende Du zahlen.

Unabhängig davon kannst Du dich natürlich jederzeit mit der GEZ in Verbindung setzen und eine Zahlungsvereinbarung mit denen treffen. Dann stoppen die natürlich auch das Zwangseintreibungsverfahren.

Entweder Du bezahlst umgehend die noch ausstehenden Forderungen oder Du erhältst in absehbarer Zeit eine erneute Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft - zusätzliche Kosten inclusive.

Je nachdem wie viele Termine Du nicht wahrgenommen hast, kann auch ein Gläubiger Antrag auf einen Haftbefehl stellen um die Vermögensaufkunft zu erzwingen.

http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/reform-der-sachaufklaerung-vermoegenauskunft-so-laeuft-das-verfahren-kuenftig-ab-f59125

Die Welt geht nicht unter, ruf den GV an, die sind recht flexibel und reissen keinen den Kopf ab. Mach einen neuen Termin aus und erkläre warum Du nicht reagieren konntest

Entspricht nicht meiner Auffassung. Wenn jemand solche wichtigen Fristen wissentlich verpennt, kann ich mir gut vorstellen was in dieser Person vorgeht.

Anrufen und erklären.Dann bekommst Du einen Neuen Termin.