GEZ befreit durch Übergangsgeld von der Umschulung?

2 Antworten

Da es sich beim Übergangsgeld um eine Entgeltersatzleistung handelt, steht einem deshalb keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu. Beitragsbefreiung gibt es nur bei staatlichen Leistungen, die das Existenzminimum sichern. Das ist nur der Fall, wenn eine staatliche Prüfung der Einkommens- und Vermögenslage des Betroffenen erfolgt- also z.B. bei Bezug von ALG II oder von Grundsicherung.