Kann ich mich von der GEZ befreien lassen wenn ich Übergangsgeld bekomme?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Übergangsgeld gem. § 97 ff. SGB III berechtigt leider nicht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Es ist nicht im Katalog der Befreiungstatbestände des § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführt und das aus gutem Grund: Dabei handelt es sich nämlich um eine Entgeltersatzleistung und nicht um eine staatliche Sozialleistung zur Bedarfsdeckung, die allein die Befreiung ermöglicht.

Man kann Anträge stellen, also als Bittsteller auftreten, und um Geld betteln, das einem gehört, oder man kann sich weigern, sich von Abzockern in die Tasche greifen zu lassen.

Was passiert denn, wenn man nicht zahlt? 

mepeisen braucht nicht zu kommentieren, seine Meinung ist hinlänglich bekannt.


Es kommt - nach zwei Jahren Verweigerung - ein Brief von der Stadtkasse.


Ich hab mit dem Vollstreckungsangestellten gereded (ich hatte einen
Zeugen dabei) und der Mann hat das Ersuchen mit "Voraussetzungen nicht
erfüllt" an den Betrugsservice in Köln zurückgesandt. Das ist jetzt über
ein Jahr her und ich hab noch nichts wieder gehört, außer, das der
Mailcomputer des Betrugsservice weiterhin Rechnungen und Mahnungen
ausspuckt und mir schickt, was ja, wie beschrieben, keine Wirkung zeigt.



rofl. Du denkst, dass mich dieser lustige Satz irgendwie davon abhält, hier etwas zu kommentieren?

Witzbold.

Es sei auch hier erwähnt: Teile dem TE deinen Namen und deine Adresse mit. Sobald er merkt, dass dein Aufruf zum "Boykott" für ihn massive finanzielle Schäden bedeutet, empfehle ich ihm, dich vor Gericht zu zerren und von dir Schadensersatz zu verlangen.

@mepeisen

Was passiert denn, wenn man nicht zahlt?

Das weiß du doch - irgendwann gibt man dann die Vermögensauskunft ab und steht im Schuldnerverzeichnis, und das alles wegen eines Betrags von 60 Cent pro Tag.

@PatrickLassan

60 Cent pro Tag für etwas, das man nicht nutzt.

@Laury95

macht € 210,-- im Jahr.

Wer mit 18 in die eigene Wohnung zieht, und mit 98 ins Pflegeheim, hat einen Verlust von € 16800,-- und das noch ohne Zinsen gerechnet!

Ich stecke jeden Monat € 20,-- extra in mein Sparschwein, verdonnert mich irgendwann ein Richter dazu, zu zahlen, dann hab ich das Geld (und die lächerlichen € 105,-- die die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht kostet).

Aber ich hab bis jetzt gute Aussichten, dass ich das Geld für was nützliches ausgeben werde :)

Mepisse und Patrik: mögt ihr an eurer Wut ersticken ihr Rumpelstilzchen!

Ich würde sagen es kommt darauf an wie hoch dein Übergangsgeld dann ist,wenn es höher ist als dein Bedarf nach dem SGB - ll bzw.dem SGB - Xll wirst du wohl keine Befreiung bekommen,dass war zumindest bei mir der Fall,hatte um die 1100 € pro Monat !

Die GEZ gibt es seit Jahren nicht mehr. So gesehen ist jeder von der Zahlung befreit.