Gewinn der GbR Gesellschafter -- Privatentnahme oder Rechnung schreiben?

4 Antworten

  1. kann man durch ausgaben ( egal welcher art ) keine Gesamtumsätze in Richting von 17.500€ treiben, weil wie der Name GesamtUMSATZ schon sagt kommt es nur darauf an wieviel Umsatz ihr macht... ihr könnt sogar nur 17.001€ Einnahmen und ausgaben i.H.v. 1000000000000€ haben und ihr seid trotzdem fürs nächste Jahr nichtmehr Kleinunternehmer im Sinne von §19b

  2. habt ihr glaub ich nicht ganz den verstanden was eine GbR ist... wieso schreibt ihr rechnungen an die GbR?? habt ihr nen Steuerberater?ich denke mal nicht ne?!

Also ihr habt doch durch die GbR sowieso Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit!! Wenn ihr euch also eine neue Tumba kauft oder dein was auch immer, dann kauft ihr das quasi als GbR und verbucht das da als Anlagevermögen... dann könnt ihr die ganz normal bei der Steuererklärung für die Gbr ( "gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung" heisst das ding ) als Betriebsausgabe abziehen!

Da ich glaube dass ihr euch über den Ablauf bei einer GbR nicht ganz im klaren seid nochmal kurz :

  1. Ihr macht eine Buchführung und einen Jahresabschluss für die GbR da ist alles drin was ihr für eure Band eingenommen habt und auch ausgegeben habt
  2. Ihr tragt in dieser gesonderten und einhgeitlichen Feststellungserklärung euch beide als Gesellschafter ein und mit welchen Anteilen ihr beteiligt seid ( ich behaupte einfach mal jeder mit 50% )
  3. Dann habt ihr den Gewinn der GbR, diese Erklärung muss ans FA
  4. Den Gewinn / Verlust der GbR verteilt ihr zu den angegebenen Anteilen auf eure persönlichen Köpfe und tragt die bei eurer persönlicher ESt-Eklärung jeder für sich in der Anlage S ein!

Beispiel :

GbR hat nen GEwinn von 5.000 € Ihr seid beide mit 50% beteiligt -> jeder von euch Einkünfte Anlage S aus einer Beteiligung i.H.v 2.500€

Sollte das anders laufen mit euren Rechnungen als ich es gerade angenommen habe... ist es nicht legal!

bolau 
Fragesteller
 16.11.2011, 19:16

Das Ausgaben den Umsatz nicht mindern ist klar.

Aber: Wenn ich für meine eigene GbR arbeite und ihr als Freiberufler eine Rechnung stelle, kann ich von diesen Einnahmen meine eigenen Betriebsmittel absetzen, die ich sowieso für meine freiberufliche Tätigkeit brauche. Wenn ich stattdessen Privatentnahmen mache, kann ich von diesen Einnahmen nur die Betriebsmittel absetzen, die der GbR gehören. Korrekt? Oder mache ich dabei einen Denkfehler? Natürlich macht das nur Sinn, solange ich selbst auch Kleinunternehmer bin.

Der Nachteil ist aber eben, dass sich dadurch meine Umsätze als Freiberufler erhöhen und ich mich den 17500 nähere. Deshalb die Idee von dem Verfahren mit den Rechnungen umzustellen auf Entnahmen, also so wie es eigentlich gehört.

Viele Grüße, Boris

phsss  18.11.2011, 08:58
@bolau

ja moment mal um welche art von arbeit machst du denn für deine Gbr?

du kannst doch nicht ne GbR gründen in der du sowieso als selbstständiger arbeitest und dann auchnoch mal als freiberufler irgendwelche arbeiten für die GbR machen, dass würde wahrscheinlich nur funktionieren wenn es sich nicht um eine GbR handelt sondern um eine Kapitalgesellschaft ( GmbH etc. ) oder um eine andere Art der Personengesellschaft ( GmbH und co KG )!

welche Art von arbeiten tätigst du denn für eure GbR??

bolau 
Fragesteller
 18.11.2011, 13:12
@phsss

Das ist genau die Frage -- warum kann ich das nicht? Ist das jetzt deine Intuition oder steht das irgendwo in einem Gesetz?

phsss  19.11.2011, 18:16
@bolau

eine GbR ist ja nicht anderes als eine Personengesellschaft aber in der ihr ( als Gesellschafter) nicht als GbR rechtlich auftreten könnt sondern quasi immer eure eigene natürliche Person seid. ( anders wäre das z.b. bei einer GmbH, da kannst du als Privatperson für deine eigene GmbH arbeiten ( weil die GmbH eine eigene juristische Person ist ))!

wenn du aber Tätigkeiten ausführst für deine GbR ist das was anderes!! das geht nicht so wie du dir das vorstellst! und das ist nicht meine Intuition sondern so im Gesetzt geregelt!

aber woran du glaub ich nicht denkst ist : welche privatsachen willst du denn geltend machen? alles was du für deine GbR machst ob auf deine Rechnung ( falsch ) oder ganz normal wie ich es beschrieben haben ( richtig ) kannst du doch bei der GbR als Betriebsausgaben ansetzten...

Hallo,

Du machst Privatentnahmen und gut ist. Du brauchst keine Rechnung stellen.

Der Gewinn der GbR wird vom Finanzamt festgestelll.

Zu deinen persönlichen Einkommen zählt der Gewinnanteil der GbR.

Beispiel:

nicht selbsttätige Arbeit : 20.000€

Gewinn GbR : 10.000€

Für die Steuer hast Du Einkünfte von 30.000€.

Dabei ist es unabhängig wie hoch Deine Entnahmen sind.

bolau 
Fragesteller
 16.11.2011, 16:17

Das mit den Rechnungen haben wir bisher gemacht, damit die GbR-Gewinne für uns Einzelpersonen jeweils Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sind, und wir Abschreibungen für unser privates Equipment gegenrechnen können...

Vielen Dank für die Antwort!

HarryHirsch4711  16.11.2011, 16:20
@bolau

Hallo, wenn Ihr Umsatzsteuerpflichtig werdet geht es nicht mehr.

Die Privatentnahmen rechnest Du in der Bilanz oder Einnnahmen- Überschußrechnung gegen.

Du und dein Partner seit die Gesellschafter der GbR. Ihr könnt doch nicht euch selbst Rechnungen schreiben. Da wäre absurt !

Nach der Berechung Einnahmen-Ausgaben=Überschuss stellt sich heraus, welchen Gewinn die GbR gemacht hat. Das wird vom Finanzamt versteuert. Ob ihr das Geld im Betrieb lasst oder entnehmt, ist völlig egal !

Und für die Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro) ist der Umsatz (der größere Betrag von Einnahmen bzw. Ausgaben) maßgeblich.

Und wenn du noch eine andere Tätigkeit ausübst (Freiberufler) kannst du trotzdem der GbR keine rechnung stellen, weil DU (mit dem partner) die GbR bist ! Du hast doch keine gespaltene Persönlichkeit, oder !?

bolau 
Fragesteller
 18.11.2011, 13:08

Absurd ist das nicht, mir selber eine Rechnung schreiben ist durchaus möglich, man kann sich ja sogar selber als Geschäftsführer anstellen wenn man will.

Bei der GbR wird nur der Umsatz besteuert, die Gewinne werden nur bei der Einkommenssteuer der Gesellschafter mit Steuern belegt (Ausnahme Gewerbesteuer).

Geochelone  20.11.2011, 14:32
@bolau

Sorry, aber das ist Quatsch ! Du kannst dich auch nicht bei dir selbst als Geschäftsführer anstellen. Die GbR hat schließlich keine eigene Rechtpersönlichkeit. Keiner kann sein eigener Angestellter/Chef sein.

das macht doch keinen sinn, ihr schreibt ne rechnung und zahlt geld aus?

sicher privatentnahme

oder müssten wir die jeder auch zu unserem freiberuflichen Umsatz hinzurechnen?

wer muss das denn

bolau 
Fragesteller
 16.11.2011, 16:21

Siehe meinen Kommentar zu Antwort 1. Dann sind's für mich freiberufliche Einnahmen, und ich kann die Kosten für mein privates Equipment als Ausgaben dagegenrechnen...