PRIVATENTNAHME GbR ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter?

4 Antworten

Grundsätzlich sind die Gesellschafter berechtigt Privatentnahmen als auch Privateinlagen zu tätigen; ob man jeweils die Zustimmung der anderen Gesellschafter benötgt und wie hoch (insbesondere) die Entnahmen sein dürfen und wie der Gewinn verteilt wird (das ist dann auch indirekt für die Höhe der Entnahmen von Bedeutung), kann man im Gesellschaftsvertrag regeln - auch mündliuche Absprachen wären verbindlich ---> allerdings Beweisproblematik.

Liegen derartige Absprachen zwischen den Gesellschaftern nicht vor, bestimmt § 722 BGB, dass beiden Gesellschafter der gleiche Anteil am Gewinn zusteht.

Soweit ein Gesellschafter Entnahmen tätigt, die über seine Einlage und seinen Gewinnanteil hinaus gehen, steht der Gesellschaft ein Rückforderungsanspruch zu.

Danke für Deine gute Antwort. Das hat mir geholfen.

@Sofawi

Das freut mich...

So etwas sollte im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, wenn dies nicht der Fall ist, Pech.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pech? Wieso, und was ist mit dem BGB?

Da hast Du Dich aber sehr spät gekümmert, wenn Du so etwas erst jetzt bemerkst. Lässt Du Dir nicht regelmäßig die Zahlen vorlegen?

Frag die Gesellschafter und wenn Du keine zufriedenstellende Antwort bekommst, lass Dich rechtlich beraten. Ohne die Verträge und die weiteren Zusammenhänge zu kennen, kann man hier keine vernünftige Antwort geben.

Naja

Was willst du genau wissen?

Frag die Gesellschafter?